Das BMF hat am 3. Mai 2024 einen Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf bringt zahlreiche Änderungen im Abgabenrecht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Das BFG (24.01.2024, RV/1100179/2019) hat über die wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der KESt-Entlastung an der Quelle, namentlich die Ansässigkeitsbescheinigung, entschieden. Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Sachverhalt, zur Fragestellung und zur Entscheidung des BFG.
Das BFG (BFG 14. 9. 2023, RV/5100056/2023) hat über die Nachversteuerung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles entschieden. Das Zurückbehalten von für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag relevantem Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere) bei entgeltlicher Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles stellt ein Ausscheiden der Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen dar. Daher kommt es, wenn die vierjährige Behaltefrist noch nicht abgelaufen ist, zu einer Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß § 10 Abs 5 EStG.
Bereits zum 14. Mal findet die Verleihung der internationalen Finance Monthly Awards statt. Dabei werden Leistungen von Einzelpersonen und von „Thought Leader“, die die Finanzlandschaft positiv prägen, in den Vordergrund gestellt und gewürdigt.
Der VwGH (VwGH 14. 12. 2023, Ra 2023/13/0051) hat über die Liebhabereibeurteilung einer Vermietungstätigkeit bei vorzeitiger Beendigung entschieden. Die Nachweispflicht dafür, dass die Vermietung nicht von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum geplant war, trifft den Steuerpflichtigen. Für die Annahme von Liebhaberei bedarf es allerdings konkreter Sachverhaltsfeststellungen, die vorliegend nicht gegeben waren. Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit war daher nicht zwingend als Liebhaberei zu qualifizieren.
Das BFG (BFG 7. 9. 2023, RV/5100003/2020) hat über die Zurechnung des Ergebnisses eines Gruppenmitgliedes im Rahmen der Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft durch den Gruppenträger einer bestehenden Unternehmensgruppe entschieden. Hierzu hat das BFG festgehalten, dass durch die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft durch einen Gruppenträger der Hauptbeteiligte nicht Mitglied zweier Unternehmensgruppen wird. Vielmehr wird die bestehende Unternehmensgruppe erweitert.
Der EuGH hat sich im Vorjahr mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Versicherungszahlungen bei einem Forderungsausfall beschäftigt und fällt dabei ein aus österreichischer Sicht überraschendes Urteil. Als Folge dieses EuGH Urteils hat die Finanzverwaltung nun ihre bisherige Ansicht zu diesem Thema grundlegend geändert und die Umsatzsteuerrichtlinien Ende des Jahres 2023 entsprechend angepasst. Die Änderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, sondern grundsätzlich wohl auch auf die bilanzielle Behandlung von versicherten Kundenforderungen.
Das BFG (BFG 29.11.2023, RV/7104160/2019) hat über die Anwendung der Gebührenbefreiung für Hotelpachtverträge entschieden. Im vorliegenden Fall hat das BFG den Pachtvertrag über ein Hotel als Wohnraummiete qualifiziert. Die gesetzliche Gebührenbefreiung für Wohnraummiete war daher anzuwenden.
Das BFG (03.08.2023, RV/5101166/2018) hat sich zur Erfüllung der Kriterien für einen Mantelkauf geäußert. Vorliegend wurden Änderungen in der wirtschaftlichen Struktur und der Gesellschafterstruktur verneint. Der Tatbestand des Mantelkaufs war somit nicht erfüllt, weshalb die steuerpflichtige GmbH die bestehenden Verluste steuerlich geltend machen konnte.
Inkraftgetreten: Das MinBestG, das die internationalen Vorgaben der OECD und der EU zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen in Österreich umsetzt, ist seit dem 31.12.2023 wirksam. Laut Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen werden bis zu 6.500 österreichische Gesellschaften, etwa 5 % aller Unternehmen, von diesem Gesetz betroffen sein.
Das BFG hat sich zu Fragen rund um Verstöße gegen das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 1 Z 7 EStG ("Managergehälter") geäußert und dabei Kriterien für das Verschulden bei der Nichtbeachtung dieses Verbots aufgestellt.
Endlich ist wieder soweit! Die Presse und die IFA AG küren die besten Steuerberaterinnen und Steuerberater des Landes. Wir möchten diesen Anlass nutzen, um unsere herausragenden Steuerberater:innen bei Grant Thornton Austria zu feiern! Sie leisten das ganze Jahr über ausgezeichnete Arbeit und diese Initiative bietet uns die Möglichkeit, sie für ihr tolles Engagement zu würdigen.
Die AI Global Excellence Awards wurden 2018 vom Acquisition International Magazine ins Leben gerufen, um innovative Unternehmen, Teams und Einzelpersonen auszuzeichnen, die positive Veränderungen in unterschiedlichen Branchen vorantreiben. Um die Gewinner:innen zu ermitteln, betreibt ein unparteiisches Team umfassende Forschungen.
Mit unserem Tax Compliance-Kalender 2024 sehen Sie die monatlichen Einreichungsfristen für die UVA, ZMs und Steuererklärungen auf einen Blick. Einfach PDF downloaden & das ganze Jahr den Überblick bewahren
Im bereits vom Parlament beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2024 ist eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % für Photovoltaikmodule vorgesehen. Mit dieser Maßnahme soll ein weiterer Schritt im Kampf gegen CO2-Emissionen und die Energiekrise gesetzt werden.
Der EuGH hat in einem Urteil zum Thema „Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung“ (08.12.2022, Rs C-378/21, P-GmbH) eine wesentliche Entschärfung der bisherigen Rechtslage zum Ausdruck gebracht, sofern eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist.