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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
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Transfer Pricing
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Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Hintergrund
Der EuGH hat sich im Vorjahr mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Versicherungszahlungen bei einem Forderungsausfall beschäftigt und fällt dabei ein aus österreichischer Sicht überraschendes Urteil. Als Folge dieses EuGH Urteils hat die Finanzverwaltung nun ihre bisherige Ansicht zu diesem Thema grundlegend geändert und die Umsatzsteuerrichtlinien Ende des Jahres 2023 entsprechend angepasst. Die Änderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, sondern grundsätzlich wohl auch auf die bilanzielle Behandlung von versicherten Kundenforderungen.
Grundsätzliches & bisherige Praxis
Grundsätzlich führt der Ausfall einer Entgeltforderung beim leistenden Unternehmer (als Gläubiger) zu einer Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und der Unternehmer kann die darauf entfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückfordern bzw. sich erstatten lassen (korrespondierend zur Vorsteuerkorrektur beim Kunden). Die Minderung der Bemessungsgrundlage ist in jenem Voranmeldungszeitraum (d.h. in jener UVA) aufzunehmen, in dem der Entgeltausfall tatsächlich eingetreten ist. Diese Sichtweise bleibt in Hinblick auf nicht versicherte Forderungen unverändert.
Bei versicherten Forderungen wurden die an den Unternehmer (Gläubiger) von der Versicherung aufgrund eines Zahlungsausfalles geleisteten Versicherungszahlungen bisher als nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz gesehen. Der Unternehmer konnte daher auch für jene ausgefallenen Forderungen, für die er eine Versicherungszahlung erhalten hatte, eine Entgeltminderung und eine entsprechende Rückforderung der Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen. Der Unternehmer musste daher nur die Nettoforderung versichern. Diese Ansicht wurde bisher auch von der österreichischen Finanzverwaltung in den Umsatzsteuerrichtlinien geteilt (UStR Rz 17 alte Fassung).
Neue umsatzsteuerliche Beurteilung & Praxisauswirkungen
In dem vom EuGH entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer eine Kundenforderung einschließlich des Umsatzsteuerbetrags (also die Bruttoforderung) versichert. Als es zum Zahlungsausfall kam, erstattete die Versicherung dem Unternehmer vertragsgemäß 90% des Bruttoforderungsbetrages. Fraglich war nun, wie die Zahlung beim Unternehmer zu behandeln ist. Der EuGH entschied, dass die Versicherungszahlung beim Unternehmer umsatzsteuerlich nicht als Schadenersatz, sondern als Entgelt für die an den Kunden erbrachte Leistung zu beurteilen ist. Es kommt daher beim Unternehmer in Höhe der Versicherungszahlung zu keinem Entgeltausfall und der Unternehmer darf insoweit auch keine Umsatzsteuerberichtigung vornehmen (EuGH vom 09.02.2023, Rs C-482/21, Euler Hermes SA Magyarországi Fióktelepe).
Obwohl es im EuGH-Fall um die Versicherung der Bruttoforderung und nicht wie in Österreich üblich um die Versicherung einer Nettoforderung ging, hat die österreichische Finanzverwaltung die Aussage des EuGH-Urteils übernommen und die Umsatzsteuerrichtlinien entsprechend geändert. Versicherungszahlungen aufgrund eines Forderungsausfalles sind demnach beim Unternehmer grundsätzlich als Entgelt für den versicherten (steuerbaren) Kundenumsatz zu sehen. In Höhe der Versicherungszahlung liegt somit ein vereinnahmter Umsatz (also Brutto-Zahlungseingang inklusive Umsatzsteuer) vor und der Unternehmer darf folglich die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht mehr berichtigen (UStR Rz 17 neue Fassung).
Praktisch führt dies also dazu, dass der Unternehmer künftig den Bruttobetrag der Forderung wird versichern müssen, wenn er den vollen Forderungsbetrag absichern möchte. Versichert er weiterhin nur die Nettoforderung, darf bei einem Zahlungsausfall die in der Bruttoforderung enthaltene Umsatzsteuer grundsätzlich nicht mehr voll berichtigt werden und wäre damit endgültig uneinbringlich. Denkbar wäre nur eine anteilige Berichtigung in Höhe der auf die tatsächliche Entgeltminderung entfallende Umsatzsteuer. Das Risiko eines möglichen teilweisen Zahlungsausfalls wäre wohl auch bilanziell entsprechend zu berücksichtigen.
Laut den Umsatzsteuerrichtlinien soll die neue Beurteilung für Entgeltausfälle ab dem 01.01.2024 zur Anwendung kommen. Das wird so zu verstehen sein, dass die neue Reglung für jene Fälle gilt, bei denen die Zahlungsunfähigkeit des Kunden tatsächlich nach dem 31.12.2023 eingetreten ist. Erfolgte hingegen der Zahlungsausfall tatsächlich bereits vor dem 01.01.2024, sollte noch die alte Regelung gelten, wonach die Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückgefordert werden kann.