Derzeit nutzen viele von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen besonders stark betroffene Betriebe das „2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Durch die mit den Unternehmen getroffenen Ratenvereinbarungen werden aktuell die in den coronabedingt äußerst schwierigen Monaten Februar 2020 bis Mai 2021 aufgelaufenen Beiträge plangemäß reduziert bzw. gänzlich beglichen.
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Der Gesetzesgeber erlaubt drei Möglichkeiten, wie man den Dienstnehmern steuerfreie Bezüge zukommen lassen kann. Je nach Variante, können Lohnnebenkosten anfallen, sind Gruppenkriterien zu beachten, oder ist eine Behaltefrist zu beachten. Bei allen Varianten darf es sich nicht um eine Umwandlung eines bestehenden Anspruchs handeln.
Zur Entlastung der Bevölkerung aufgrund der steigenden Inflation hat die Regierung das Teuerungs-Entlastungspaket sowohl mit einmaligen als auch mit dauerhaften Maßnahmen beschlossen. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Änderungen, die den Bereich der Personalverrechnung betreffen.
Der EuGH entschied dass die in § 29 Abs. 4 LSD-BG (bzw. in der Vorgängerregelung des AVRAG) verankerte fünfjährige Strafbarkeitsverjährungsfrist in Verbindung mit strafbaren Unterentlohnungen bei Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich NICHT dem EU-Recht widerspricht.
Aktuelle Infos zu grenzüberschreitendem Arbeiten (Entsende-Meldungen (A1) über ELDA, neue Regelung), Sachbezug Dienstwohnung (neue Werte ab 1.1.2023) und Elektro-KFZ und Betriebliche Vorsorge.
Änderungen der steuerlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit einem Wegzug aus Österreich sind der österreichischen Finanzverwaltung binnen eines Monats formlos anzuzeigen. Bei einem Wechsel der Ansässigkeit von natürlichen Personen oder Unternehmen bzw. Wirtschaftsgütern, besteuert der Fiskus grundsätzlich die während der Ansässigkeit in Österreich aufgelaufenen stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs. Ausnahmen bestehen für (Wohn)Sitz-Verlegungen und Überführungen von Wirtschaftsgütern in Länder der EU oder des EWR.
Dienstnehmer:innen, die ihrer Tätigkeit im Ausland nachgehen, müssen - auch für noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeiten - eine A1-Bescheinigung mit sich führen.
Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten kommenden Termine von April bis Ende Juni 2022.
In Pandemiezeiten hat die Gesundheit der Gesamtbevölkerung und insbesondere jene der besonders vulnerablen Bevölkerungsschichten höchste Priorität. Dazu gehören auch Schwangere.
Für die Kurzarbeitsphase V wurden zwei verschiedene Modelle ausgearbeitet. Das darin enthaltene Kurzarbeitsmodell 1 für besonders betroffene Unternehmen läuft mit 31.03.2022 aus.
Mit 1. März ist das Parken in Wien (bis auf wenige Ausnahmen) nur noch mit „Parkpickerl“ oder Parkschein möglich. Dann werden flächendeckend Kurzparkzonen auch in den Wiener Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 eingeführt. Durch diese Ausweitung des „Parkpickerls“ auf fast ganz Wien ab 01.03.2022, ergeben sich auch Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen, die von Ihrem Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Für sie kann die Gebührenpflicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führen.
Der Nationalrat hat am 20.01.2022 die ökosoziale Steuerreform 2022 beschlossen, in deren Zentrum Steuerentlastung und Ökologisierung stehen.
Besteht für die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Elektrofahrzeug (mit einem CO2-Emissionswert von Null Gramm pro Kilometer) für Privatfahrten zu nutzen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ein Elektrofahrzeug ist ein Verkehrsmittel, das rein mit elektrischer Energie angetrieben wird.
Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung geben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die veränderlichen bzw. voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2022.
Regelungen für Zahlung von Anonymverfügungen, Zinsersparnis 2022 und Barwert für Pensionsabfindungen 2022
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!