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Aufwertungszahl 2022
Aufwertungszahl
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Die Aufwertungszahl dient als Basis für die Berechnung von veränderlichen Werten wie z.B. der Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Die Aufwertungszahl ergibt sich aus der Steigerungsrate der durchschnittlichen Beitragsgrundlage. Für das Jahr 2022 ergibt sich ein Wert von 1,021.
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2022 beträgt: 1,021.
Geringfügigkeitsgrenze und Grenzwert für Dienstgeberabgabe 2022
Aus der Aufwertungszahl ergibt sich eine neue monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 485,85.
Werden für den Dienstgeber mehrere geringfügige Arbeitnehmer tätig und übersteigt die sich ergebende Summe das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, hat der Dienstgeber eine pauschalierte Dienstgeberabgabe zu entrichten.
Aus der oben angeführten Geringfügigkeitsgrenze ergibt sich der neue Grenzwert für die Dienstgeberabgabe in Höhe von € 728,77.
Höchstbeitragsgrundlage 2022
Höchstbeitragsgrundlage | monatlich | € 5.670,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | täglich | € 189,00 |
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | jährlich | € 11.340,00 |
Höchstbeitragsgrundlage freie Dienstnehmer ohne SZ, GSVG, BSVG | monatlich | € 6.615,00 |
Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil für die Berücksichtigung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags (ALV-Staffelung) für das Jahr 2022
Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung:
Grenzbeträge für Entfall bzw. Reduktion des Arbeitslosenversicherungs-Beitrages ab 01.01.2022
Monatl. Beitragsgrundlage | DN-Anteil | Abschlag | |
bis € 1.828,00 | 0% | A03 3% | |
von € 1.828,01 | bis € 1.994,00 | 1% | A02 2% |
von € 1.994,01 | bis € 2.161,00 | 2% | A01 1% |
über € 2.161,00 | 3% | kein Abschlag |
Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung für Lehrlinge:
Grenzbeträge für Entfall bzw. Reduktion des Arbeitslosenversicherungs-Beitrages für Lehrlinge ab 01.01.2022
Monatl. Beitragsgrundlage | Lehrlingsanteil | Abschlag | |
bis € 1.828,00 | 0% | A04 1,2% | |
von € 1.828,01 | bis € 1.994,00 | 1% | A05 0,2% |
über € 1.994,00 | 1,20% | kein Abschlag |
Zusatzinfo: Für Lehrlinge ist kein Unfallversicherungsbeitrag abzuführen – ebenso entfällt der Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag. Sowohl der Krankenversicherungsbeitrag, als auch der Pensionsversicherungsbeitrag fallen während der gesamten Laufzeit an.
Krankenversicherungsbeiträge
Für niedrige Einkommen werden ab 01.07.2022 die Krankenversicherungsbeiträge für die GSVG- und BMSG-Versicherten gesenkt
- Maximale Reduktion 1,7 %
- Einschleifung bis zu einem monatlichen Einkommen von EUR 2.500,00
- Gilt sowohl für laufende Bezüge als auch für Sonderzahlungen
Säumniszuschläge
Säumniszuschläge ab 01.01.2022
- EUR 57,00 pro Meldeverstoß mit zwei Ausnahmen
- Ausnahme 1: wird die mBGM im Bereich der Selbstabrechner nach dem 15. des jeweiligen Monats erstattet, beträgt der Säumniszuschlag bei einer Verspätung
- von bis zu fünf Tagen EUR 5,00
- von bis zu zehn Tagen EUR 10,00 und
- von elf Tagen bis zum Monatsende EUR 15,00
- Höchstgrenze der Säumniszuschläge: EUR 945,00
- Ausnahme 2: wird eine Berichtigung der Beitragsgrundlage nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Zeitraumes, für den die Beitragsgrundlagenmeldung gilt, gemeldet, ist ein Säumniszuschlag in Höhe der Verzugszinsen zu entrichten, wenn das Entgelt zu niedrig gemeldet wurde (12-Monats-Frist gilt jedoch nicht für Vorschreibebetriebe)