Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält nun eine umfassende Reihe von Begriffen, die einige wichtige Änderungen an der vorherigen Version vornehmen.
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Auswirkungen der US-Steuerreform auf Unternehmen, die mit den USA in Beziehung stehen.
Der „Tax Cuts and Jobs Act“ soll die Wirtschaft in den USA ankurbeln und neue Arbeitsplätze schaffen.
Newsletter Grundsätzlich verpflichtende Vollausschüttung bei Aktiengesellschaften: Können Kleinaktionären Grenzen gesetzt werden? März 2017 Im Oktober 2016 erging eine Entscheidung des OGH (OGH 24.10.2016, 6 Ob 169/16w) zur Vollausschüttung des Bilanzgewinns bei Aktiengesellschaften. Grundsätzlich haben Aktionäre einer AG (bzw Gesellschafter einer GmbH) „lediglich“ Anspruch auf die Ausschüttung des Bilanzgewinnes der Gesellschaft. Der Jahresabschluss (gegebenenfalls inklusive Vorschlag für die Gewinnverwendung) ist der Hauptversammlung vom Vorstand vorzulegen. Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (zB Ausschüttung oder Thesaurierung) obliegt der Hauptversammlung.
Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Steuern, Umgründungen, Prüfung, Erträge, Kapital, Aufwertung,
Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA hat vergangene Woche die Schwerpunkte für die Europäische Rechnungslegungskontrolle für die Abschlüsse 2015 bekannt gegeben. Für die Österreichische n Enforcement-Verfahren erfolgt eine gesonderte Publikation durch die FMA, welche die ESMA Schwerpunkte berücksichtigt. Die von ESMA ausgewählten Themen berücksichtigen jüngste Fehlerfeststellungen und das aktuelle wirtschaftliche Umfeld. Demnach sollen folgende drei Punkte im Mittelpunkt der Überprüfungen durch die Europäischen Enforcementstellen stehen: 1. Auswirkungen der Bedingungen auf den Finanzmärkten auf die Abschlüsse 2. Kapitalflussrechnung und die diesbezüglichen Angaben 3. Fair Value Bewertung und die diesbezüglichen Angaben ESMA empfiehlt börsennotierten Unternehmen und deren Prüfern neben dieser Veröffentlichung auch das ESMA Papier zur Verbesserung der Qualität von Abschlussangaben zu beachten.
RÄG 2014: Angaben zu latente Steuern im Jahresabschluss Wie bereits berichtet sieht das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014) für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, für die Abgrenzung latenter Steuern das umfassendere „temporary“ Konzept vor. Künftig haben mittelgroße und große Gesellschaften auch aktive latente Steuern verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. In diesem Zusammenhang sieht das RÄG 2014 neben Ausweisvorschriften für Bilanz (Sonderposten auf der Aktivseite bzw als Teil der Steuerrückstellungen) und Gewinn- und Verlustrechnung (gesonderter Ausweis unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“) auch Erläuterungen im Anhang vor (§ 238 Abs 1 Z 3 UGB). Kleine Kapitalgesellschaften haben wie bisher passive latente Steuerbelastungen jedenfalls abzugrenzen. Sollte sich insgesamt ein Aktivposten ergeben, steht ihnen das Wahlrecht zu, weiterhin in der Bilanz keine Abgrenzung vorzunehmen, sofern die unverrechneten Be- und Entlastungen im Anhang aufschlüsselt werden.
Die bestehenden Regelungen zum Lease Accounting nach IAS 17 waren insbesondere wegen der auslegungsbedürftigen und gestaltbaren Abgrenzung zwischen Finance Lease und Operating Lease vom IASB zusammen mit dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) in den Jahren 2006 bis 2010 neu gefasst worden. Sie liegen seit 17. August 2010 als gemeinsamer Exposure Draft ED 2010/9 Leases vor. Mit diesem Update behandeln wir den aktuellen Stand vom Jänner 2015 in seinen wesentlichen Punkten
Kurz vor Weihnachten wurde das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) im Parlament beschlossen, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten Tagen erwartet. In unserem aktuellen Newsletter stellen wir die wichtigsten Änderungen zum Begutachtungsentwurf dar, wobei es sich durchwegs um die Rücknahme von Verschärfungen handelt
Neben den durch die ESMA vorgegebenen europäischen Prüfungsschwerpunkten, wählt die FMA die Kapitalflussrechnung (Cash Flow) als lokalen Schwerpunkt aus. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Kurzzusammenfassung der unseres Erachtens wesentlichen Eckpunkte der FMA-Veröffentlichung zur Verfügung stellen, die in die Arbeit der OePR entsprechend einfließen werden.