Beim Erstellen von Jahresabschlüssen sollten berücksichtigt werden, wie, wo und in welcher Form darin über die Auswirkungen von COVID-19 berichtet wird. Dabei sind nicht nur die einschlägigen IFRS Regelungen einzuhalten, sondern es ist auch sicherzustellen, dass die Abschlüsse effektiver Teil der erweiterten Kommunikation mit den Interessengruppen sind.
Wenn sich die COVID-19-Pandemie bereits während des Berichtszeitraums auf das Unternehmen ausgewirkt hat, sind diese Effekte in den Abschlüssen für diesen Zeitraum zu berücksichtigen. Wenn die Auswirkungen von COVID-19 jedoch erst nach dem Bilanzstichtag, aber noch vor der Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses, eingetreten sind („Ereignisse nach dem Abschlussstichtag“), muss das Management bestimmen, wie wesentliche Entwicklungen nach Ende des Geschäftsjahres im zu prüfenden oder prüferisch durchzusehenden Abschluss des Unternehmens darzustellen sind.
Viele Unternehmen haben durch die rasche globale Verbreitung von COVID-19 und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen großen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Ein Ende ist noch nicht absehbar. Dies wirkt sich sowohl auf den Unternehmenswert als auch auf den Wert immaterieller Vermögenswerte aus.
Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht regelmäßig neue International Financial Reporting Standards (IFRS), Interpretationen von Standards (IFRIC) oder Änderungen an bestehenden IFRS-Standards. Mit unseren IFRS Alerts bleiben Sie auf dem neuesten Stand
Die COVID-19-Pandemie hat einen enormen Einfluss auf die Weltwirtschaft. Viele Unternehmen haben derzeit Schwierigkeiten, sich finanziell über Wasser zu halten und Maßnahmen zu setzen, um ihren künftigen Liquiditätsbedarf zu decken. Zahlreiche Länder versuchen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen, indem sie Unternehmen finanzielle Unterstützungen gewähren, die von direkten Barzahlungen bis hin zum Aufschub von Steuerzahlungen reichen.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 15. April 2020 per Verordnung die zeitlich befristeten Beschränkungen von Leerverkäufen bestimmter Finanzinstrumente um ein Monat bis zum 18. Mai 2020 verlängert und hinsichtlich der betroffenen Finanzinstrumente klargestellt, dass Aktien mit einem Haupthandelsplatz außerhalb der Europäischen Union nicht umfasst sind.
Unternehmen aller Branchen, Rechtsformen und Größen sind von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie betroffen. Daraus ergeben sich auch Fragen für die internationale Rechnungslegung.
Die Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten ist laut einer FMA Pressemitteilung vom 25.03.2020 das oberstes Ziel der Europäischen und der österreichischen Bankenaufsicht. Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekräftigt die Nutzung regulatorischer Spielräume, um die Finanzierung von Unternehmen und Haushalten zu gewährleisten. DIE EBA bestärkt hier die Nutzung regulatorischer Spielräume und konsensuale Änderungen in den Kreditverträgen. Ein Aufschub von Kreditzahlungen soll nicht automatisch zu einem Kreditausfall führen, und öffentliche Stützungsmaßnahmen sollen nicht als individuelle Kreditrestrukturierung klassifiziert werden. Im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS sollen prozyklische Effekte des IFRS 9 vermieden werden. FMA und OeNB unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich und betonen einmal mehr, dass Österreichs Banken sehr gut aufgestellt sind, da in den vergangenen Jahren Kapitalpuffer von den österreichischen Banken aufgebaut worden sind.
Die meisten Unternehmen befinden sich in der Phase der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse 2019. Die Corona-Virus Situation in 2020 rechtfertigt sicher keine Rückstellungen zum 31.12.2019, aber eine konservative Bilanzierung ist immer zu rechtfertigen. Unter dem Motto „keine Überraschungen aus der Bilanz“ können sicher angemessene Rückstellungen und / oder Abgrenzungen in den Jahresabschlüssen 2019 gebucht werden. Sprechen Sie mit unseren Experten und finden Sie Wege durch eine angemessene und konservative Bilanzierung Steuernachzahlungen zu optimieren.
In Anbetracht der internationalen und lokalen Situation, sehen wir es als unsere Verantwortung, jegliche Ansteckungsgefahr zu minimieren und die Folgen für unsere MitarbeiterInnen und KlientInnen so gering wie möglich zu halten. Ab Montag befindet sich daher der Großteil unserer Mitarbeiter im Teleworking. Wir haben folgende Maßnahmen getroffen, um unsere Leistungen für Sie weiterhin termingerecht und ohne wesentliche Einschränkungen erbringen zu können: Ihre persönliche Betreuerin / Ihr persönlicher Betreuer steht Ihnen weiterhin per E-Mail oder Firmenhandy zur Verfügung und bitten Sie, Anfragen per E-Mail oder Firmenhandy an diese Person zu richten. Auch unter den zentralen Rufnummern, +43 1 15054313 (Wien Hauptbahnhof), +43 1 5054313 (Wien Rivergate) sind unserer Büros weiterhin für Sie erreichbar.
Die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ändern sich jedes Jahr. Es werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen veröffentlicht, die sich auf die künftige Finanzberichterstattung von Unternehmen auswirken. Unser Leitfaden "Navigating the Changes to International Reporting Standards" soll Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen der IFRS geben. Er umfasst sowohl neue Standards und Interpretationen als auch Änderungen von bestehenden Standards.
Die ESEF Verordnung betrifft alle Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen. Die Fristen zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten werden dadurch nicht verändert.
Bereits im Jahr 2016 hat die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) die häufigsten Feststellungen bei der Durchführung von Impairment-Tests präsentiert. Ein Update zu den „Erfahrungen aus dem Enforcement“ gab es nun im Rahmen der „Forschungsinitiative Business Valuation, Accounting and Auditing“ an der Johannes-Kepler-Universität im Mai 2019.
Die IFRS News sind Ihr vierteljährliches Update zu allen Aspekten der International Financial Reporting Standards (IFRS). Grant Thornton informiert Sie über aktuelle Themen und gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
Die Erstellung von Abschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
Cloudbasierte Softwareleistungen sind unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Allerdings werfen Software as a Service (SaaS) Verträge neue Bilanzierungsthemen auf, da die bestehenden Regelungen vorwiegend Cloud Computing auf die bisher üblichen Geschäftsmodelle, den Erwerb von Softwarelizenzen, die lokal genützt werden, ausgelegt sind. In unserem Artikel stellen wir Ihnen vor, wie das IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC) bestimmte Bilanzierungsfragen in diesem Zusammenhang beurteilt.