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IFRS

IFRS: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Wenn sich die COVID-19-Pandemie bereits während des Berichtszeitraums auf das Unternehmen ausgewirkt hat, sind diese Effekte in den Abschlüssen für diesen Zeitraum zu berücksichtigen. Wenn die Auswirkungen von COVID-19 jedoch erst nach dem Bilanzstichtag, aber noch vor der Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses, eingetreten sind („Ereignisse nach dem Abschlussstichtag“), muss das Management bestimmen, wie wesentliche Entwicklungen nach Ende des Geschäftsjahres im zu prüfenden oder prüferisch durchzusehenden Abschluss des Unternehmens darzustellen sind.

Gemäß IAS 10 "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag" müssen Unternehmen zwischen werterhellenden („adjusting events“) und wertbegründenden („non-adjusting events“) Ereignissen nach dem Bilanzstichtag unterscheiden. Unternehmen haben die in ihren Abschlüssen ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden nur um Effekte aus werterhellenden Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel "Events after the reporting period".

 

Download 'Events after the reporting period'

 

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