Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
In Hinblick darauf, dass Mitarbeiter aktuell wieder verstärkt im Home-Office tätig sind, hat das BMF eine Information zur lohnsteuerlichen Behandlung von Internetanschlüssen im Home-Office bekanntgegeben.
Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (rechtliche Basis für den "Lockdown light") betroffen waren und jene Unternehmen die ergänzend auch von den Maßnahmen gemäß der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (rechtliche Basis für den "harten Lockdown") betroffen sind, haben Anspruch auf einen Umsatzersatz.
Die Gewährung von Miet-Incentives ist ein gebräuchliches Mittel, um Mieter dazu zu bewegen, einen Mietvertrag abzuschließen und so den Leerstand zu verringern. Abhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen Vermieter und Mieter können solche Anreize in unterschiedlicher Form gewährt werden.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Insolvenzrecht abermals adaptiert, um Unternehmen zu unterstützen, die infolge von COVID-19 in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Seit September 2020 fallen für Meldeverstöße wieder Säumniszuschläge an. Wir informieren Sie über die gültigen Sanktionsbestimmungen. Im November ist die Einhebung des e-card-Serviceentgelts für 2021 zu berücksichtigen. Darüber hinaus finden Sie einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2021.
Die Details der dritten Phase der Corona-Kurzarbeit sind von den Sozialpartnern fixiert worden, Die Phase III läuft von Oktober bis März 2021.
Angesichts der Vielfalt an Fördermaßnahmen, die der österreichischen Wirtschaft helfen sollen, durch die Corona-Krise zu navigieren, kann es durchaus schwerfallen, den Überblick zu behalten. Im COVID-19-Förderungsnavigator haben wir daher für Sie eine Übersicht aller Förderungen zusammengestellt. Wir helfen Ihnen dabei, durch die Krise zu steuern.
Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. Oktober 2020 kann Kurzarbeit Phase 3 für derzeit weitere 6 Monate bis 31. März 2021 beantragt werden. Eine darüberhinausgehende Verlängerung für weitere 6 Monate ab 01. April 2021 wird nach Ansicht der Sozialpartner aufgrund der besonderen Betroffenheit bestimmter Branchen notwendig werden und ist in Planung. Von den Sozialpartnern wurden bereits die wichtigsten Grundsätze zur Phase III veröffentlicht. Nähere Details werden in den nächsten Wochen folgen.
Die Geschäftsfälle in der Bauwirtschaft folgen in der Umsatzsteuer in weiten Bereichen speziellen und sehr komplexen Regelungen. Diese in der Praxis zu überblicken und richtig anzuwenden, kann eine große Herausforderung darstellen.
Die Interpretation IFRIC 23 "Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragssteuern" tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRIC 23 verlangt, dass Unternehmen Ertragsteuerrisiken bilanzieren, wenn sie es als wahrscheinlich ansehen, dass diese im Zuge einer Prüfung durch die Steuerbehörden schlagend werden würden. Darüber hinaus sind allenfalls Erläuterungen im Anhang erforderlich, die sich nach IAS 37 richten.
Die Auswirkungen von COVID-19 werden erhebliche Auswirkungen auf die Annahme haben, dass das Unternehmen fähig sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (going-concern Prämisse). Unternehmen, die noch im letzten Jahr unter dieser Annahme bilanziert haben, können unter den geänderten Rahmenbedingungen diese möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten. In vielen Fällen wird die Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein bzw. auf Basis von Einschätzungen erfolgen. Diese sind im Abschluss zu erläutern.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einem-Auskunftsschreiben (GZ 2020-0.457.789 vom 20.07.2020) weitere Detailfragen zur befristeten Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5% ab 1. Juli 2020 im Bereich der Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche bzw Publikationen beantwortet.
Mit Inkrafttreten des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch eine Möglichkeit der rückwirkenden Verlustberücksichtigung in den Vorjahren 2018 und 2019 geschaffen. Dies soll durch die COVID-Krise geschwächten Unternehmen dringend benötigte Liquidität verschaffen.
Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. Oktober 2020 kann Kurzarbeit Phase 3 für derzeit weitere 6 Monate bis 31. März 2021 beantragt werden. Eine darüberhinausgehende Verlängerung für weitere 6 Monate ab 01. April 2021 wird nach Ansicht der Sozialpartner aufgrund der besonderen Betroffenheit bestimmter Branchen notwendig werden und ist in Planung. Von den Sozialpartnern wurden bereits die wichtigsten Grundsätze zur Phase III veröffentlicht. Nähere Details werden in den nächsten Wochen folgen.
Damit sich Eltern zu Hause um ihre Kinder unter 14 Jahren kümmern können, wenn Schulen oder Kindergärten aufgrund von Corona geschlossen haben, wurde die Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen bis Ende September 2020 verlängert. Betroffene Eltern können die Sonderbetreuungszeit nicht nur wochenweise, sondern auch für einzelne oder halbe Tage in Anspruch nehmen. Während der Sonderbetreuungszeit wird das Entgelt vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Der Dienstgeber kann sich maximal ein Drittel der Kosten vom Staat rückvergüten lassen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit, da es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt.