Ab 01.12.2025 tritt der neue Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ in Kraft. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Nachbarstaaten können ohne Wohnsitz in Österreich beschäftigt werden. Erfahren Sie alle Voraussetzungen, Vorteile und Übergangsregelungen.
Alles zur AdA-Meldung: So melden Sie die Adresse der Arbeitsstätte korrekt – inkl. Homeoffice, Ausland und häufige Praxisfragen.
Ab 01.01.2026 treten wichtige Änderungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Ab 1. November 2024 treten einige rechtliche Rahmenänderungen im Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie in Österreich in Kraft. Über die geplanten Änderungen haben wir Sie bereits in unserem letzten Beitrag informiert. Nun ist der neue Kollektivvertrag endgültig fixiert. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die tatsächlichen Änderungen des neuen gemeinsamen Kollektivvertrages für Arbeiter:innen und Angestellte.
Ab 1. November 2024 treten einige rechtliche Rahmenänderungen im Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie in Österreich Kraft. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die zu erwartenden Neuerungen. Der Volltext des neuen Kollektivvertrages bleibt abzuwarten.
Informieren Sie sich in unserem Artikel über Neuerungen hinsichtlich der Pendlerpauschale im Zusammenspiel mit Fahrtkostenersatz & Jobticket, des Sachbezugs KFZ und der Urlaubsverjährung.
Der neue Lockdown bringt Neuerungen der Kurzarbeit mit sich. So soll Unternehmen geholfen werden die Personalkosten zu mindern und Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten.
Das Jobticket – oder die Übernahme der Kosten für den Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln, wie es in den Ausführungen des EStG heißt – gilt als einer der gängigsten Dienstnehmer-Benefits, welchen der Arbeitgeber unter bestimmten Formvorschriften steuerfrei zur Verfügung stellen kann.
Während bislang für Arbeiter verkürzte Kündigungsfristen zur Anwendung gekommen sind, werden diese mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 jenen der Angestellten gleichgestellt.
Nachdem die Kurzarbeits- (KUA) Phase IV mit Ende Juni 2021 ausgelaufen ist und viele Unternehmen aufgrund der Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch immer stark angeschlagen sind, hat die Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern kürzlich die ersten Detailinformationen der Kurzarbeitsphase V bekanntgegeben. Es wurden zwei verschiedene Modelle ausgearbeitet, die von Unternehmern in Anspruch genommen werden können. Im nachfolgenden Artikel finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Rahmenbedingungen der neuen Corona-Kurzarbeitsphase V.
Durch die Corona -Krise und die dazugehörigen steuerlichen und beihilfenrechtlichen Änderungen hat die Lohnverrechnung an Komplexität gewonnen. Im nachfolgenden Artikel informieren wir Sie über die aktuellen Neuerungen.
Aufgrund der COVID-19-bedingten Maßnahmen und Einschränkungen besteht für Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kurzarbeit. Für die Antragstellung in Phase IV (beginnend mit 1. April 2021 und befristet bis zum 30. Juni 2021) ist die neue Version der Sozialpartnervereinbarung (9.0) abzuschließen. Im nachfolgenden Text finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte bzw. Änderungen dieses Übereinkommens.