Bisher konnte man nur zu einigen wenigen definierten Rechtsfragen im Zusammenhang mit geplanten Gestaltungen bindende Auskünfte vom Finanzamt erlangen. Mit Jahresbeginn wurde der Anwendungsbereich des Auskunftsbescheides um die Themen Internationales Steuerrecht und das Vorliegen von Missbrauch ausgeweitet. Außerdem tritt eine Ausdehnung auf Fragen in Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht Anfang 2020 in Kraft. Finanzämter sollen Auskunftsbescheide „tunlichst“ innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung erlassen. Für die mit einem Auskunftsbescheid einhergehende Rechtssicherheit werden Verwaltungskosten eingehoben.
Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses markiert nicht nur die unkündbare Zeitspanne, für die der Leasingnehmer das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand innehat. Grant Thornton gibt Ihnen einen Überblick, welche weiteren Kriterien bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen zu berücksichtigen sind.
Der Jahreswechsel naht mit großen Schritten. Damit Sie die Feiertage möglichst stressfrei genießen können, haben wir für Sie in unserem Steuer-Check die wichtigsten Tipps zum Jahresende zusammengestellt. So übersehen Sie nichts und können die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung noch rechtzeitig nutzen.
Trotz eines schwächeren globalen Optimismus und zunehmender Handelsbarrieren treiben Technologie und Wachstumspotenzial Unternehmen international voran. Unternehmen, die in neue Märkte expandieren, mussten schon immer zwei Ziele im Auge behalten: die langfristigen Ziele und die kurzfristigen Herausforderungen. In dem sich schnell verändernden Handelsumfeld von heute, das von Unsicherheit geprägt ist, muss dieser doppelte Fokus schärfer denn je sein. Insights aus dem Grant Thornton International Business Report.
Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" mit dem Titel "Definition eines Geschäftsbetriebs". Die Änderungen sind eine Reaktion auf die Rückmeldungen aus dem Post Implementation Reviews zu IFRS 3 . Sie präzisieren den Begriff des Geschäftsbetriebs mit dem Ziel, Unternehmen bei der Entscheidung zu unterstützen, ob eine Transaktion als Erwerb von Vermögenswerten oder als Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren ist.
Latente Steuern und erstmaliger Ansatz von Leasingverträgen: Die Thematik ist eigentlich nicht neu, bekommt doch durch die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasingnehmers eine Vielzahl von Anwendungsfällen. Konkret geht es um die Frage, ob das Verbot für temporäre Differenzen im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes latente Steuern zu bilanzieren (initial recognition excemption) auch bei der Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasingnehmers zur Anwendung kommt oder nicht. Fallen diese Geschäfte unter das Verbot für den erstmaligen Ansatz, so dürfen auch für Unterschiede, die sich aus der Entwicklung der steuerlichen bzw. IFRS Buchwerte in der Zukunft ergeben, keine latenten Steuern angesetzt werden.
In unserem Update PV informieren wir Sie über aktuelle Themen und Neuerungen aus dem Bereich Personalverrechnung.
Beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz sind in Österreich eine Fülle an Melde- und Bereithaltepflichten des Arbeitgebers zu beachten. Die Nichteinhaltung wird mit drakonischen Geldstrafen geahndet. Mit großer Spannung wurde das kürzlich erschienene Urteil des Europäischen Gerichtshof erwartet, das zu einem Anpassungsbedarf der strengen Regelungen führen wird.
Wenn ein im Ausland ansässiges Unternehmen Außendienstmitarbeiter in Österreich beschäftigt, stellt sich die Frage, ob dadurch eine Betriebsstätte begründet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Tätigkeit eines Mitarbeiters im „Home-Office“ bereits eine inländische Betriebsstätte für den Arbeitgeber begründen und damit der Ertragsbesteuerung in Österreich unterliegen.
Leasingverträge wie auch andere Dienstleistungsverträge werden in der Regel über eine längere Laufzeit abgeschlossen oder sehen eine Mindestlaufzeit vor. Immer wieder kommt es vor, dass Kunden den Vertrag vorzeitig beenden möchten oder die Verträge aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Unternehmen vorzeitig beendet werden. Häufig ist dann im Vertrag geregelt, dass der Kunde die noch ausstehenden restlichen Leasingraten bzw. Leistungsentgelte für die gesamte Laufzeit oder die Mindestlaufzeit zu entrichten hat, obwohl er keine weiteren Leistungen aus dem Vertrag bezieht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in zwei Fällen mit der Frage beschäftigt, wie solche Zahlungen des Kunden umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Für die Betroffenen (ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige) bedeutet dies deutlich höhere Pensionszahlungen. Beamte sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Bisher konnte auf europäischer Ebene noch keine Einigung über ein Austrittsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt werden. Da die Politiker der britischen Parlamentsparteien auf ihren Standpunkten beharren und keinen Konsens finden, ist die Wahrscheinlichkeit für einen ungeordneten „Hard-Brexit“ am 31. Oktober sehr hoch.
Die IFRS News sind Ihr vierteljährliches Update zu allen Aspekten der International Financial Reporting Standards (IFRS). Wir informieren Sie über aktuelle Themen und geben einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
Was doch noch von der Steuerreform geblieben ist: Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020), Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020), Das Finanz-Organisationsreformgesetz. Highlights des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses Änderungen durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG) Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 Termine Ende September 2019
Die EU möchte steuermindernden Praktiken internationaler Konzerne einen Riegel vorschieben. Ein Instrument gegen „potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuermodelle“ soll die Meldepflicht sein. Auf nationaler Ebene wurde deshalb das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geschaffen. Damit wird eine der Vorgaben der 6. EU-Amtshilferichtlinie („DAC 6“) in österreichisches Recht umgesetzt. Die Auswirkungen für die Praxis sind bedeutend.
Das Informationsschreiben vom 17. April 2019 des Bundesministeriums für Finanzen setzt sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung von durch Körperschaften für Anteilsinhaber für private Wohnzwecke angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien auseinander. Die dargestellten ertrag- und umsatzsteuerlichen Grundsätze gelten auch für die Überlassung von Immobilien durch eine Privatstiftung an ihre Begünstigten.