Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus stellt insbesondere international tätige Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht zu Maßnahmen, die aufgrund von COVID-19 in den verschiedenen Ländern beschlossen wurden, finden Sie auf der Website von Grant Thornton International.
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Behördlich angeordnete bzw. empfohlene Maßnahmen im Zusammenhang mit der rasanten Verbreitung des Coronavirus haben den Betriebsalltag der meisten Unternehmen zur Gänze verändert. Neben der Einführung von Kurzarbeit haben viele Unternehmen ihren Mitarbeitern ermöglicht, vom Home Office aus zu arbeiten, um das Risiko einer Ansteckung ihrer Mitarbeiter möglichst hintanzuhalten. Da in Österreich die nächste Staatsgrenze meist nicht fern liegt, kann die Ermöglichung von Home Office Tätigkeit bei ausländischen Wohnsitzen der Mitarbeiter sowohl für diese, als auch für den Arbeitgeber schnell unbedachte steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ausgewählte potentielle Risiken aufzeigen.
Die Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten ist laut einer FMA Pressemitteilung vom 25.03.2020 das oberstes Ziel der Europäischen und der österreichischen Bankenaufsicht. Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekräftigt die Nutzung regulatorischer Spielräume, um die Finanzierung von Unternehmen und Haushalten zu gewährleisten. DIE EBA bestärkt hier die Nutzung regulatorischer Spielräume und konsensuale Änderungen in den Kreditverträgen. Ein Aufschub von Kreditzahlungen soll nicht automatisch zu einem Kreditausfall führen, und öffentliche Stützungsmaßnahmen sollen nicht als individuelle Kreditrestrukturierung klassifiziert werden. Im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS sollen prozyklische Effekte des IFRS 9 vermieden werden. FMA und OeNB unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich und betonen einmal mehr, dass Österreichs Banken sehr gut aufgestellt sind, da in den vergangenen Jahren Kapitalpuffer von den österreichischen Banken aufgebaut worden sind.
Die aktuellen ökonomischen und sozialen Beschränkungen haben massive Auswirkungen auf viele Wirtschaftszeige in Österreich und anderen Ländern. Eine Vielzahl von Unternehmen ist in ihrer Existenz bedroht. Insbesondere der für Österreich wichtige Tourismussektor ist davon betroffen. Durch behördliche Schließungen von Hotels, Gasthäusern, Kaffeehäusern etc. sowie nationalen und internationalen Reisebeschränkungen ist bei vielen Unternehmen von einem Tag auf den anderen die Geschäftsgrundlage vollständig weggebrochen. Auch in jenen Bundesländern, in denen beispielsweise Hotels nicht behördlich geschlossen wurden, müssen Betriebe massive Einbußen hinnehmen, da die wesentlichen Tourismusrouten weitgehend geschlossen sind. Die Bundesregierung hat bereits Unterstützungsmaßnahmen beschlossen oder zumindest angekündigt.
Nachdem am 15. März 2020 das COVID-19-Gesetz verabschiedet wurde, welches hauptsächlich Maßnahmen zur raschen Eindämmung des neuartigen Corona-Virus beinhaltete, hat der Nationalrat nun das 2. COVID-19-Gesetz erlassen. Der Gesetzgeber hat in diesem umfassenden Maßnahmenpaket neue Regelungen für diverse Lebensbereiche, die von der raschen Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind oder sein könnten, getroffen. Insgesamt wurden 44 Gesetze geändert oder neu geschaffen. Neben Anpassungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, mit Medizin zusammenhängende Rechtsgebiete, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Hochschulrecht und verschiedenen Aspekten des Verfahrensrechts wurden dabei auch einige steuerliche Neuerungen aufgenommen. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
Die meisten Unternehmen befinden sich in der Phase der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse 2019. Die Corona-Virus Situation in 2020 rechtfertigt sicher keine Rückstellungen zum 31.12.2019, aber eine konservative Bilanzierung ist immer zu rechtfertigen. Unter dem Motto „keine Überraschungen aus der Bilanz“ können sicher angemessene Rückstellungen und / oder Abgrenzungen in den Jahresabschlüssen 2019 gebucht werden. Sprechen Sie mit unseren Experten und finden Sie Wege durch eine angemessene und konservative Bilanzierung Steuernachzahlungen zu optimieren.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen. Die durch das Corona-Virus verursachten Probleme treffen insbesondere Arbeitgeber, die sich fragen, welche Möglichkeiten Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Verfügung stehen.
Kürzlich hat das Sozialministerium einen neuen Erlass kundgemacht (BMASGK-462.302/0007-VII/A/3/2019), in dem die Rechtsansicht des Ministeriums zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit näher erläutert wird.
Der OGH entschied kürzlich (8 ObA 52/19h), dass ein Angestellter bei Gesundheitsgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen ohne zeitliche Einschränkung aus dem Dienstverhältnis austreten kann. Im vorliegenden Fall war strittig, ob der Austritt der Klägerin wegen dauerhafter Gesundheitsgefährdung gemäß § 26 Z 1 AngG rechtzeitig erfolgte.
Die Organisation der Finanzverwaltung wird durch das am 19.9.2019 im Nationalrat beschlossene Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) völlig neu strukturiert. Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied kürzlich (Ra 2018/15/0099), dass das Fehlen einer konkreten Kostentragungsvereinbarung zwischen einer GmbH und deren Alleingesellschafter-Geschäftsführer bzgl. der privaten PKW-Nutzung dazu führt, dass dieser Vorteil in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuerpflicht (KommSt) fällt.
Das Coronavirus wirft arbeitsrechtliche Fragen auf: Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor einer Infektion zu Hause bleiben oder angeordnete Dienstreisen verweigern? Welche Reaktion seitens des Dienstgebers ist angemessen und wer übernimmt die Kosten bei behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen? Wir haben für Sie 10 arbeitsrechtliche Fragen rund um das Coronavirus zusammengestellt.
EU-weit wurden bei der Geschlechtergleichheit in Führungspositionen Fortschritte gemacht, global gesehen ist der Frauenanteil in Führungspositionen aber gleichgeblieben. Das ist das Ergebnis der im zweiten Halbjahr 2019 durchgeführten und nun veröffentlichten internationalen Studie „Women in Business 2020: Putting the Blueprint into action“. Seit mehr als 15 Jahren untersucht Grant Thornton die Geschlechtervielfalt im oberen Management und ermittelt jährlich den Anteil weiblicher Führungskräfte bei mittelständischen Unternehmen in den wichtigsten Industrienationen weltweit. Zudem wird regelmäßig beleuchtet, welche Maßnahmen die Unternehmen treffen, um mehr Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.
Die durch das Corona-Virus verursachten Probleme für die Unternehmen und deren Mitarbeiter sollen durch einen Krisenbewältigungsfond mit einer Dotierung von EUR 4 Mrd gemildert werden. Diese Mittel sollen vor allem den Klein- und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Viele Unternehmen betrachten Mergers & Acquisitions (M&A) als wesentliches Element ihrer Wachstumsstrategie. Transaktionen wie beispielweise Fusionen, Unternehmenskäufe oder andere Betriebsübertragungen sind für Unternehmen eine schnelle, aber zunehmend komplexer werdende Wachstumsmöglichkeit. Häufig vergeht aber einige Zeit, bis die Transaktionen abgeschlossen sind und sich der Deal positiv auf das tatsächliche Unternehmenswachstum auswirkt. Die Unternehmensführung sollte daher besonderes Augenmerk auf die Vorbereitung und die frühzeitige Identifizierung potentieller Hindernisse für den Verhandlungs- und Bewertungsprozess, auf die Finanzierung des Geschäfts und schließlich auf die Integration der beiden Organisationen legen. Unser Artikel untersucht die aktuelle M&A-Landschaft und zeigt, warum Unternehmen bevorzugt M&A als Wachstumsstrategie wählen. Außerdem werden Herausforderungen wie die Bewertung, die Auswahl von Akquisitionszielen, die Finanzierung von Transaktionen und die erfolgreiche Integration von fusionierten Unternehmen beleuchtet.
Die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ändern sich jedes Jahr. Es werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen veröffentlicht, die sich auf die künftige Finanzberichterstattung von Unternehmen auswirken. Unser Leitfaden "Navigating the Changes to International Reporting Standards" soll Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen der IFRS geben. Er umfasst sowohl neue Standards und Interpretationen als auch Änderungen von bestehenden Standards.