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Grenzüberschreitende Telearbeit: Neue Rahmenvereinbarungen bezüglich Sozialversicherung mit Österreich und Tschechien sowie Österreich und Deutschland
Durch Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im EU- Bereich wurde sichergestellt, dass sich die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung eines Staates bei grenzüberschreitender Telearbeit nicht ändert. Diese Regelungen gelten bis 30.06.2023.