Mit 01.07.2023 trat ein multilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung in Kraft. Dieses ermöglicht Arbeitnehmer:innen aus den Unterzeichnerstaaten bis zu 50% im Wohnsitzstaat aus dem Homeoffice zu arbeiten, ohne dass die Zuständigkeit der Sozialversicherung wechselt. In diesem Beitrag erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen das der Antrag gestellt werden kann und welche Fristen gelten.
Zwischen Österreich und Deutschland wurde kürzlich eine neue Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen in Zusammenhang mit der Auslegung der Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen getroffen, welche seit 1. Jänner 2024 anwendbar ist.
Die von den Regierungen der Republik Österreich und von der kanadischen Stadt Québec unterschriebene Vereinbarung im Bereich soziale Sicherheit tritt ab Februar 2024 in Kraft. Damit weitet Österreich das soziale Sicherheitsnetz aus.
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. In diesem Artikel wird erläutert, wann eine Pflichtveranlagung durchzuführen ist. Zudem lesen Sie ein Update zur Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.
In dem vom BMF veröffentlichten EAS 3445 verneinte es das Vorliegen einer ertragsteuerlichen Homeoffice-Betriebsstätte bei einer Arbeitnehmerin, die bei einer Holding-Gesellschaft zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet. Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über diesen Fall.
In diesem Beitrag informieren wir Sie über Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, die mit 01.01.2024 wirksam werden.
Derzeit liegt der Begutachtungsentwurf eines Abänderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich vor (insbesondere betreffend Art 15 Abs 6 DBA). Die Neuerungen treten voraussichtlich ab 2024 in Kraft.
Mit der Kundmachung des Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde eine neue, detailliertere Form der KESt-Bescheinigung (Steuerreporting) sowie eine Verschärfung von Aufzeichnungspflichten bei nicht endbesteuerten Kapitaleinkünften veröffentlicht.
Durch Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im EU-Bereich wurde sichergestellt, dass sich die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung eines Staates bei grenzüberschreitender Telearbeit nicht ändert. Diese Regelungen gelten bis 30.06.2023. Ab 01.07.2023 kann eine Telearbeit zu einer Änderung des zuständigen Staates führen.
Durch Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im EU- Bereich wurde sichergestellt, dass sich die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung eines Staates bei grenzüberschreitender Telearbeit nicht ändert. Diese Regelungen gelten bis 30.06.2023.
Bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen gibt es eine Vielzahl an Vorschriften, die es zu beachten gilt. In einer neuen Verordnung, welche seit September 2022 gilt, wird die Abzugsteuer neu geregelt. Sie ist auf Einkünfte anwendbar, die ab dem 01.01.2023 zufließen und sieht nun die Möglichkeit einer Direktentlastung vor.
In Sachen Mitarbeiter:innen-Mobilität sind Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen häufig mit komplexen arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen konfrontiert. Im nachstehenden Beitrag haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst.
Das Arbeiten im Homeoffice ist mittlerweile als integraler Bestandteil der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Unter Homeoffice versteht man ganz allgemein das regelmäßige Erbringen von Arbeitsleistungen in der Wohnung des Arbeitnehmers. Die Umstellung bzw. Implementierung dieses Arbeitsmodells stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. In diesem Artikel wird der Blickwinkel auf die sozialversicherungsrechtliche Komponente gelegt.
Am 17.05.2022 wurde ein SV-Abkommen mit Brasilien unterzeichnet. Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich. Nach einer Unterbrechung der Entsendung von mindestens 1 Jahr beginnen die 5 Jahre wieder neu zu laufen.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine befinden sich hunderttausende Menschen auf der Flucht. Um den ukrainischen Flüchtlingen schnellstmöglich Unterstützung zukommen zulassen, wurde am 03.03.2022 die EU-Massenzustrom-Richtlinie (EU-Richtlinie 2001/55/EG) aktiviert. Diese gewährt einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, einen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Wohnraum, medizinische Versorgung und Bildungsangebote.
Änderungen der steuerlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit einem Wegzug aus Österreich sind der österreichischen Finanzverwaltung binnen eines Monats formlos anzuzeigen. Bei einem Wechsel der Ansässigkeit von natürlichen Personen oder Unternehmen bzw. Wirtschaftsgütern, besteuert der Fiskus grundsätzlich die während der Ansässigkeit in Österreich aufgelaufenen stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs. Ausnahmen bestehen für (Wohn)Sitz-Verlegungen und Überführungen von Wirtschaftsgütern in Länder der EU oder des EWR.