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Steuerliche Anpassungen durch das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz
Am 15. März 2020 wurde das 1. COVID-19-Gesetz verabschiedet, welches hauptsächlich Maßnahmen zur raschen Eindämmung des neuartigen Corona-Virus beinhaltete. Es folgte zwischenzeitlich das 2. COVID-19-Gesetz, in dem der Gesetzgeber in einem umfassenden Maßnahmenpaket neue Regelungen für diverse Lebensbereiche getroffen hat, die von der raschen Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind oder sein könnten. Am 5. April 2020 traten zuletzt in ähnlicher Manier das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz in Kraft. Insgesamt wurden bislang durch diese Gesetzespakete neben Anpassungen in den verschiedensten rechtlichen Bereichen (z. B. Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, mit Medizin zusammenhängende Rechtsgebiete, Zivilrecht, Hochschulrecht und verschiedenen Aspekte des Verfahrensrechts) vor allem auch einige steuerliche und gesellschaftsrechtliche Neuerungen vorgenommen. Diese werden im Folgenden näher erläutert.