Ein Gesetzesentwurf zur Restrukturierung von Unternehmen ist notwendig geworden, da auch Österreich der Umsetzung einer EU-Richtlinie für ein vorinsolvenzliches Verfahren (bis Juli 2021) nachkommen muss.
Der Nationalrat hat am 10. Dezember 2020 das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen, welches verschiedene Einzelmaßnahmen vorsieht. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte:
Unser Artikel "COVID-19 Hedge Accounting Insights" gibt einen Einblick in die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, unterstützt bei der Frage, inwieweit abgesicherte Zahlungsströme noch hochwahrscheinlich sind und stellt dar, was Unternehmen tun sollten, wenn dies nicht mehr der Fall ist.
Damit Sie keine Fristen übersehen, haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten kommenden Termine zusammengestellt.
Unternehmenszusammenschlüsse können grundlegende Auswirkungen auf Geschäftstätigkeit, Ressourcen und Strategien des Erwerbers haben. IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" ist einer der am häufigsten zitierten Standards, der die Anforderungen für diese in der Praxis anspruchsvollen Transaktionen enthält.
Die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ändern sich jedes Jahr. Es werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen veröffentlicht, die sich auf die künftige Finanzberichterstattung von Unternehmen auswirken. Unser Leitfaden "Navigating the Changes to International Reporting Standards" soll Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen der IFRS geben. Er umfasst sowohl neue Standards und Interpretationen als auch Änderungen von bestehenden Standards.
Um die österreichische Wirtschaft zu unterstützen, hat das Umweltministerium seine E-Mobilitätsoffensive weiter ausgebaut und die Förderung für Elektroautos angehoben. Förderungen für E- Zweiradfahrzeuge und den Ausbau von Ladestationen sind ebenfalls vorgesehen.
Jahresabschlüsse werden für die Kommunikation mit Investoren und anderen Stakeholdern immer eine wichtige Bedeutung haben. Aber wie effektiv sind sie, um Ihren Adressaten den Einfluss der globalen COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen zu erläutern? Während der Schwerpunkt der letzten drei Jahre darauf lag, die Auswirkungen neuer Standards zu Umsatzerlösen, Finanzinstrumenten und Leasing zu erläutern, werden die Leser des heurigen Abschlusses wissen wollen, wie die Pandemie das Geschäft an sich verändert hat
Die Sozialpartner haben sich auf eine weitere Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. April 2021 kann Kurzarbeit Phase IV derzeit für weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Ab Juli 2021 ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Corona- Kurzarbeit geplant.
Auch für indirekt betroffene Unternehmen wird es laut Bundesministerium für Finanzen einen Umsatzersatz für den Zeitraum November und Dezember 2020 geben. Jedes Unternehmen, welches einen Umsatzzusammenhang von mindestens 50% mit Unternehmen nachweist, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind und im Betrachtungszeitraum mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) belegt, kann einen Umsatzersatz beantragen.
Mit Beginn jeden Kalenderjahres werden von Seiten der Sozialversicherungsanstalten, neben der Vielzahl von Änderungen, die in der Lohnverrechnung zu beachten sind, die dazugehörigen Werte stetig annuell angepasst bzw. ausgegeben.
Die steuerlichen Neuerungen sind im Wesentlichen im Konjunkturstärkungsgesetz 2020, im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz sowie in zahlreichen Novellen und Verordnungen enthalten. Derzeit liegt ein Initiativantrag für ein 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz zur Behandlung im Parlament.
Die Eckpunkte des Home-Office-Gesetzes wurden bereits vorgestellt. Wir stellen daher die angekündigten Punkte im Überblick dar. Die legistische Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten.
Die Neuregelung des § 47 EStG im COVID-19-StMG bewirkt eine Rückkehr zur alten Bestimmung. Bereits im Jahr 2019 wurden Arbeitnehmer nur verpflichtet die Lohnsteuer abzuführen, wenn der Arbeitnehmer in einer Betriebsstätte gem § 81 EStG tätig war. Durch die Novellierung wird nicht mehr wie bisher auf die unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers abgestellt, sondern nur mehr auf den Lohnsteuer-Betriebsstättentatbestand.
Der Handel gilt die als größte Branche Österreichs – über 400.000 Dienstnehmer und rund 15.000 Lehrlinge sind in dieser Sparte beschäftigt, für die der dazugehörige Kollektivvertrag für Handelsangestellte zur Anwendung kommt. Das seit 45 Jahren bestehende Gehaltssystem „ALT“ ist nun verpflichtend von jedem Betrieb bis spätestens 31. Dezember 2021 durch das Gehaltssystem „NEU“ zu ersetzen. Im nachfolgenden Artikel fassen wir gerne die wichtigsten Eckpunkte der Umstellung zusammen.
Von Härtefallfonds über Pendlerpauschale bis hin zur Quarantäneentgeltfortzahlung: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.