Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wird ab 1. Jänner 2025 die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer auf EUR 55.000 ab dem Kalenderjahr 2025 angehoben. Die übrigen Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung aufgrund des Abgabenänderungsgesetz 2024 bleiben unverändert in Kraft.
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Ab 1. November 2024 treten einige rechtliche Rahmenänderungen im Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie in Österreich in Kraft. Über die geplanten Änderungen haben wir Sie bereits in unserem letzten Beitrag informiert. Nun ist der neue Kollektivvertrag endgültig fixiert. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die tatsächlichen Änderungen des neuen gemeinsamen Kollektivvertrages für Arbeiter:innen und Angestellte.
Die Pandemie hat Telearbeit von einer Notwendigkeit zu einem dauerhaften Bestandteil des Arbeitsmarktes gemacht, geschätzt sowohl von Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen. Das White Paper handelt von den Regelungen während der Pandemie und auch den aktuellen Regelungen nach der Pandemie bei Telearbeit. Es erlaubt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den nationalen Regelungen zu entdecken.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2025: Die nachfolgenden Werte gelten vorbehaltlich einer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt bzw. vorbehaltlich auch einer offiziellen ÖGK-Bestätigung.
Die am 19. Juni 2024 kundgemachte „Obergrenzenrichtlinie“ soll sicherstellen, dass Covid-19-Förderungen, die die festgelegten Höchstbeträge überschreiten, beihilfenkonform umgewidmet werden können. Hintergrund ist, dass Österreich die Obergrenzen auf einzelne Gesellschaften Unternehmen anstatt auf ganze Konzerne Unternehmensgruppen angewendet hat. Ein entsprechender Umwidmungsantrag kann bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.
Die Verhinderung internationaler Doppelbesteuerung erfolgt unter anderem dadurch, dass gewisse (ausländische) Einkünfte aus der Besteuerung ausgeschieden werden. In der Regel sieht die Befreiungsmethode vor, dass die befreiten Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die verbleibenden Einkünfte anzuwenden ist, berücksichtigt werden. Es bestand Unsicherheit darüber, ob Österreich auch als Quellenstaat einen Progressionsvorbehalt einführen darf. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichthofs bringt Klarheit.
Das BMF hat am 3. Mai 2024 einen Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf bringt zahlreiche Änderungen im Abgabenrecht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Mit 01.07.2023 trat ein multilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung in Kraft. Dieses ermöglicht Arbeitnehmer:innen aus den Unterzeichnerstaaten bis zu 50% im Wohnsitzstaat aus dem Homeoffice zu arbeiten, ohne dass die Zuständigkeit der Sozialversicherung wechselt. In diesem Beitrag erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen das der Antrag gestellt werden kann und welche Fristen gelten.
Eine neue Änderung der Sachbezugswerteverordnung und der Lohnsteuerrichtlinien (Rz 175) betrifft die Nutzung von Spezialfahrzeugen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fahrzeuge als Spezialfahrzeuge gelten, wann eine private Nutzung dieser Fahrzeuge zu einer Sachbezugspflicht führt und wie die Dokumentation der Fahrten zu erfolgen hat.
Georg H. Jeitler wurde mit 76,3 % der Stimmen zum Vizepräsidenten im Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Landesverband W/NÖ/Bgld, gewählt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 7. Mai 2024 im Wiener Rathaus wurde Georg H. Jeitler, Partner und Head of Forensic Services bei Grant Thornton Austria, mit 76,3 % der Stimmen zum 2. Vizepräsidenten gewählt. Jeitler wurde von verschiedenen Gruppen unterstützt und konnte sich gegen drei Kandidaten als Hoffnungsträger für einen geeinten Verband durchsetzen. „Ich bin dankbar für das in mich gesetzte Vertrauen und sehe mich als Vertreter aller Sachverständigen ungeachtet ihrer Fachgebiete und ihrer individuellen Interessen. Ich möchte dazu beitragen, unsere Standesvertretung in eine neue moderne Richtung weiterzuentwickeln und vor allem den kollegialen Austausch intensivieren“, so Jeitler.
Das BFG (24.01.2024, RV/1100179/2019) hat über die wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der KESt-Entlastung an der Quelle, namentlich die Ansässigkeitsbescheinigung, entschieden. Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Sachverhalt, zur Fragestellung und zur Entscheidung des BFG.
Das BFG (BFG 14. 9. 2023, RV/5100056/2023) hat über die Nachversteuerung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles entschieden. Das Zurückbehalten von für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag relevantem Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere) bei entgeltlicher Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles stellt ein Ausscheiden der Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen dar. Daher kommt es, wenn die vierjährige Behaltefrist noch nicht abgelaufen ist, zu einer Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß § 10 Abs 5 EStG.
Mit 28. März 2024 sind wichtige Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Kraft getreten, die sowohl Dienstgeber:innen als auch Dienstnehmer:innen direkt betreffen. Dienstverträge und Dienstzettel, die ab dem 28. März 2024 abgeschlossen werden, müssen einige zusätzliche Angaben beinhalten. Lesen Sie in diesem Beitrag alle wichtigen Details.
Die NIS2-Richlinie der Europäischen Kommission trat mit 16. Jänner 2023 in Kraft und hat das Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu stärken, indem sie einheitliche Standards für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen festlegt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert. Im Speziellen werden Unternehmen definierter Schlüsselsektoren in die Verantwortung genommen, unter anderem auch Lebensmittel-Betriebe oder Maschinebau-Unternehmen. Die Zeit drängt, denn bis 17. Oktober 2024 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist gerade in der Begutachtungsphase. Für viele Unternehmen stellt sich daher die Frage, was ist umzusetzen und was sind die nächsten Schritte.
Der VwGH (VwGH 14. 12. 2023, Ra 2023/13/0051) hat über die Liebhabereibeurteilung einer Vermietungstätigkeit bei vorzeitiger Beendigung entschieden. Die Nachweispflicht dafür, dass die Vermietung nicht von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum geplant war, trifft den Steuerpflichtigen. Für die Annahme von Liebhaberei bedarf es allerdings konkreter Sachverhaltsfeststellungen, die vorliegend nicht gegeben waren. Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit war daher nicht zwingend als Liebhaberei zu qualifizieren.
Das BFG (BFG 7. 9. 2023, RV/5100003/2020) hat über die Zurechnung des Ergebnisses eines Gruppenmitgliedes im Rahmen der Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft durch den Gruppenträger einer bestehenden Unternehmensgruppe entschieden. Hierzu hat das BFG festgehalten, dass durch die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft durch einen Gruppenträger der Hauptbeteiligte nicht Mitglied zweier Unternehmensgruppen wird. Vielmehr wird die bestehende Unternehmensgruppe erweitert.