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Elektrofahrzeuge – Sachbezug
Besteht für die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Elektrofahrzeug (mit einem CO2-Emissionswert von Null Gramm pro Kilometer) für Privatfahrten zu nutzen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ein Elektrofahrzeug ist ein Verkehrsmittel, das rein mit elektrischer Energie angetrieben wird.