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Sustainability: Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ist im EU-Amtsblatt erschienen

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Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung reformiert.

Am 16. Dezember 2022 ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im EU-Amtsblatt erschienen. Davor wurde sie am 28. November 2022 vom Europäischen Rat angenommen. Der Legislativ-Prozess zur CSRD ist somit abgeschlossen und die Richtlinie tritt ab 5. Januar 2023 in Kraft. Der österreichische Gesetzgeber hat nun 18 Monate Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Informieren Sie sich jetzt im Detail über die CSRD bezüglich des Anwenderkreises, betroffener Unternehmen, Umfang der Berichtspflichten und über weitere Rahmenbedingungen:

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Sustainability: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt in Kraft
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