Blog.Sustainability

Sustainability: Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ist im EU-Amtsblatt erschienen

insight featured image

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung reformiert.

Am 16. Dezember 2022 ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im EU-Amtsblatt erschienen. Davor wurde sie am 28. November 2022 vom Europäischen Rat angenommen. Der Legislativ-Prozess zur CSRD ist somit abgeschlossen und die Richtlinie tritt ab 5. Januar 2023 in Kraft. Der österreichische Gesetzgeber hat nun 18 Monate Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Informieren Sie sich jetzt im Detail über die CSRD bezüglich des Anwenderkreises, betroffener Unternehmen, Umfang der Berichtspflichten und über weitere Rahmenbedingungen:

Sustainability: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt in Kraft
Lesen Sie mehr über die CSRD
Sustainability: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt in Kraft
Read this article

Sie haben Fragen?

Unsere Sustainability-Expert:innen Marlene Halikias oder Wolfgang Laserer freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme!