Update Brexit
Brexit: Umsatzsteuerliche Auswirkungen
Mit Ablauf der Übergangszeit am 31.12.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat zu behandeln. Es kommen daher ab 01.01.2021 (grundsätzlich) die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Drittländer zur Anwendung. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über die mit dem Brexit verbundenen umsatzsteuerlichen Auswirkungen für österreichische Unternehmen geben.