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Neue Restrukturierungsordnung in Kraft getreten

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Das österreichische Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (BGBl. I Nr. 147/2021) wurde kundgemacht und tritt rückwirkend mit 17.07.2021 in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Punkte:

Für noch nicht insolvente Unternehmen (ausgenommen Finanzsektor) wird es die Möglichkeit eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens geben:

  • wenn die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz gegeben ist, kann unter
  • Vorlage eines Restrukturierungsplanes
  • der Schuldner einen Antrag auf Restrukturierung stellen, dies kann
  • in Eigenverwaltung sein
  • in der Zeit kann Vollstreckungs- und Insolvenzsperre beantragt werden
  • Abstimmung in Gläubigerklassen (mind. 75% der Forderungsmehrheit)
  • Cram-down: Restrukturierungsplan kann auch gegen (einzelne) Gläubigergruppen von Gericht durchgesetzt werden
  • Fähigkeit, den Bestand fortzusetzen kann durch eine Fortbestehensprognose gezeigt werden
  • Entschuldung auf drei Jahre möglich

Weitere Details finden Sie in diesem Artikel:

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