Hier haben wir für Sie einige kurze Steuertipps zusammengefasst, die noch beachtet werden können, bevor in das neue Jahr gestartet wird.
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Anpassungen der Tarifstufen, sowie Erhöhungen von Freibeträgen und Sozialleistungen im Überblick.
Nach zwei Wochen Verhandlungen fällt das Fazit zur Weltklimakonferenz COP29 (29. Conference of the Parties) in Baku, Aserbaidschan, durchwachsen aus. Die COP29 hat zwar einige wichtige Einigungen erreicht, doch der dringend notwendige Durchbruch im Kampf gegen den Klimawandel blieb aus. Auch hat der Gipfel erneut gezeigt, dass die Weltgemeinschaft in der Lage ist, Kompromisse einzugehen, aber dennoch weiterhin an einer angemessenen und gerechten Klimapolitik scheitert.
Österreichische Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der globalen Mindestbesteuerung fallen, haben für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2023 , erstmals das österreichische Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) anzuwenden. Vor kurzem wurde nun die Möglichkeit freigeschaltet, den Nachweis über die Beauftragung einer abgabepflichtigen Geschäftseinheit in Österreich über FinanzOnline zu erbringen.
Am 05. Juli 2024 wurde das Gesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CbCR-Veröffentlichungsgesetz „Public CbCR“) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es vorrangig, die Steuertransparenz multinationaler Unternehmen zu erhöhen.
Höhere Zinsen, breitere Auswahl an Anlageprodukten: Ausländische Konten locken. Doch die steuerlichen Hürden, insbesondere bei Aktien und anderen Wertpapieren, sollten nicht unterschätzt werden.
Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) hat in seiner Sitzung vom 5. November 2024, nach 2 Jahren Verhandlungen, nun endlich die VIDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) verabschiedet. Ziel ist es, die Mehrwertsteuer-Systeme der EU an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen.
EFRAG – wer sich aktuell mit ESG Reporting beschäftigt, hat dieses Kürzel sicher schon mal gehört. Aber wer ist das eigentlich? Wie funktioniert die EFRAG? Und womit können wir als nächstes rechnen? Dieser Artikel liefert die Antworten.
Der Tax-Compliance-Kalender 2025 ist jetzt online. Damit sehen Sie die monatlichen Einreichungsfristen für die Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs), Zusammenfassenden Meldungen (ZMs) und Steuererklärungen auf einen Blick. Einfach PDF downloaden und das ganze Jahr den Überblick bewahren.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wird ab 1. Jänner 2025 die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer auf EUR 55.000 ab dem Kalenderjahr 2025 angehoben. Die übrigen Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung aufgrund des Abgabenänderungsgesetz 2024 bleiben unverändert in Kraft.
Ab 1. November 2024 treten einige rechtliche Rahmenänderungen im Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie in Österreich in Kraft. Über die geplanten Änderungen haben wir Sie bereits in unserem letzten Beitrag informiert. Nun ist der neue Kollektivvertrag endgültig fixiert. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die tatsächlichen Änderungen des neuen gemeinsamen Kollektivvertrages für Arbeiter:innen und Angestellte.
Die Pandemie hat Telearbeit von einer Notwendigkeit zu einem dauerhaften Bestandteil des Arbeitsmarktes gemacht, geschätzt sowohl von Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen. Das White Paper handelt von den Regelungen während der Pandemie und auch den aktuellen Regelungen nach der Pandemie bei Telearbeit. Es erlaubt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den nationalen Regelungen zu entdecken.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2025: Die nachfolgenden Werte gelten vorbehaltlich einer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt bzw. vorbehaltlich auch einer offiziellen ÖGK-Bestätigung.
Die am 19. Juni 2024 kundgemachte „Obergrenzenrichtlinie“ soll sicherstellen, dass Covid-19-Förderungen, die die festgelegten Höchstbeträge überschreiten, beihilfenkonform umgewidmet werden können. Hintergrund ist, dass Österreich die Obergrenzen auf einzelne Gesellschaften Unternehmen anstatt auf ganze Konzerne Unternehmensgruppen angewendet hat. Ein entsprechender Umwidmungsantrag kann bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.
Die Verhinderung internationaler Doppelbesteuerung erfolgt unter anderem dadurch, dass gewisse (ausländische) Einkünfte aus der Besteuerung ausgeschieden werden. In der Regel sieht die Befreiungsmethode vor, dass die befreiten Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die verbleibenden Einkünfte anzuwenden ist, berücksichtigt werden. Es bestand Unsicherheit darüber, ob Österreich auch als Quellenstaat einen Progressionsvorbehalt einführen darf. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichthofs bringt Klarheit.
Das BMF hat am 3. Mai 2024 einen Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf bringt zahlreiche Änderungen im Abgabenrecht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.