Georg H. Jeitler wurde mit 76,3 % der Stimmen zum Vizepräsidenten im Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Landesverband W/NÖ/Bgld, gewählt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 7. Mai 2024 im Wiener Rathaus wurde Georg H. Jeitler, Partner und Head of Forensic Services bei Grant Thornton Austria, mit 76,3 % der Stimmen zum 2. Vizepräsidenten gewählt. Jeitler wurde von verschiedenen Gruppen unterstützt und konnte sich gegen drei Kandidaten als Hoffnungsträger für einen geeinten Verband durchsetzen. „Ich bin dankbar für das in mich gesetzte Vertrauen und sehe mich als Vertreter aller Sachverständigen ungeachtet ihrer Fachgebiete und ihrer individuellen Interessen. Ich möchte dazu beitragen, unsere Standesvertretung in eine neue moderne Richtung weiterzuentwickeln und vor allem den kollegialen Austausch intensivieren“, so Jeitler.
Das BFG (24.01.2024, RV/1100179/2019) hat über die wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der KESt-Entlastung an der Quelle, namentlich die Ansässigkeitsbescheinigung, entschieden. Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Sachverhalt, zur Fragestellung und zur Entscheidung des BFG.
Das BFG (BFG 14. 9. 2023, RV/5100056/2023) hat über die Nachversteuerung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles entschieden. Das Zurückbehalten von für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag relevantem Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere) bei entgeltlicher Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles stellt ein Ausscheiden der Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen dar. Daher kommt es, wenn die vierjährige Behaltefrist noch nicht abgelaufen ist, zu einer Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß § 10 Abs 5 EStG.
Mit 28. März 2024 sind wichtige Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Kraft getreten, die sowohl Dienstgeber:innen als auch Dienstnehmer:innen direkt betreffen. Dienstverträge und Dienstzettel, die ab dem 28. März 2024 abgeschlossen werden, müssen einige zusätzliche Angaben beinhalten. Lesen Sie in diesem Beitrag alle wichtigen Details.
Die NIS2-Richlinie der Europäischen Kommission trat mit 16. Jänner 2023 in Kraft und hat das Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu stärken, indem sie einheitliche Standards für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen festlegt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert. Im Speziellen werden Unternehmen definierter Schlüsselsektoren in die Verantwortung genommen, unter anderem auch Lebensmittel-Betriebe oder Maschinebau-Unternehmen. Die Zeit drängt, denn bis 17. Oktober 2024 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist gerade in der Begutachtungsphase. Für viele Unternehmen stellt sich daher die Frage, was ist umzusetzen und was sind die nächsten Schritte.
Der VwGH (VwGH 14. 12. 2023, Ra 2023/13/0051) hat über die Liebhabereibeurteilung einer Vermietungstätigkeit bei vorzeitiger Beendigung entschieden. Die Nachweispflicht dafür, dass die Vermietung nicht von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum geplant war, trifft den Steuerpflichtigen. Für die Annahme von Liebhaberei bedarf es allerdings konkreter Sachverhaltsfeststellungen, die vorliegend nicht gegeben waren. Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit war daher nicht zwingend als Liebhaberei zu qualifizieren.
Das BFG (BFG 7. 9. 2023, RV/5100003/2020) hat über die Zurechnung des Ergebnisses eines Gruppenmitgliedes im Rahmen der Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft durch den Gruppenträger einer bestehenden Unternehmensgruppe entschieden. Hierzu hat das BFG festgehalten, dass durch die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft durch einen Gruppenträger der Hauptbeteiligte nicht Mitglied zweier Unternehmensgruppen wird. Vielmehr wird die bestehende Unternehmensgruppe erweitert.
Ab dem 14.03.2024 können österreichische Staatsangehörige erstmals auch ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen.
Der EuGH hat sich im Vorjahr mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Versicherungszahlungen bei einem Forderungsausfall beschäftigt und fällt dabei ein aus österreichischer Sicht überraschendes Urteil. Als Folge dieses EuGH Urteils hat die Finanzverwaltung nun ihre bisherige Ansicht zu diesem Thema grundlegend geändert und die Umsatzsteuerrichtlinien Ende des Jahres 2023 entsprechend angepasst. Die Änderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, sondern grundsätzlich wohl auch auf die bilanzielle Behandlung von versicherten Kundenforderungen.
Das BFG (BFG 29.11.2023, RV/7104160/2019) hat über die Anwendung der Gebührenbefreiung für Hotelpachtverträge entschieden. Im vorliegenden Fall hat das BFG den Pachtvertrag über ein Hotel als Wohnraummiete qualifiziert. Die gesetzliche Gebührenbefreiung für Wohnraummiete war daher anzuwenden.
Das BFG (03.08.2023, RV/5101166/2018) hat sich zur Erfüllung der Kriterien für einen Mantelkauf geäußert. Vorliegend wurden Änderungen in der wirtschaftlichen Struktur und der Gesellschafterstruktur verneint. Der Tatbestand des Mantelkaufs war somit nicht erfüllt, weshalb die steuerpflichtige GmbH die bestehenden Verluste steuerlich geltend machen konnte.
Zwischen Österreich und Deutschland wurde kürzlich eine neue Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen in Zusammenhang mit der Auslegung der Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen getroffen, welche seit 1. Jänner 2024 anwendbar ist.
Die von den Regierungen der Republik Österreich und von der kanadischen Stadt Québec unterschriebene Vereinbarung im Bereich soziale Sicherheit tritt ab Februar 2024 in Kraft. Damit weitet Österreich das soziale Sicherheitsnetz aus.
Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie am 16. Jänner 2023 wurde ein neues Kapitel in Bezug auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der EU aufgeschlagen. Diese EU-Richtlinie, die die bisherige NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 abgelöst hat, ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen in kritischen Sektoren sowie für Anbieter digitaler Dienste. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die Struktur, Ziele und Implikationen der NIS-2-Richtlinie werfen.
Inkraftgetreten: Das MinBestG, das die internationalen Vorgaben der OECD und der EU zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen in Österreich umsetzt, ist seit dem 31.12.2023 wirksam. Laut Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen werden bis zu 6.500 österreichische Gesellschaften, etwa 5 % aller Unternehmen, von diesem Gesetz betroffen sein.
Das BFG hat sich zu Fragen rund um Verstöße gegen das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 1 Z 7 EStG ("Managergehälter") geäußert und dabei Kriterien für das Verschulden bei der Nichtbeachtung dieses Verbots aufgestellt.