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Aufhebung der Visumspflicht für Kurzreisen nach China

By:
Felix Raumauf
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Österreicher:innen können seit dem 14. März 2024 für Kurzaufenthalte von bis zu 15 Tagen auch ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen.
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Visumsfrei nach China

Seit dem 14.03.2024 können österreichische Staatsangehörige erstmals auch ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen wie die Botschaft der VR China in Wien am 07.03.2024 mitteilte. So dürfen Österreicher:innen sowie Staatsangehörige der Schweiz, Irland, Ungarn, Belgien und Luxemburg auch ohne Visum nach China, Macao und Hongkong einreisen, wenn diese Reise geschäftlichen Zwecken, Tourismus, Familien- und Freundbesuche oder Transit dient und nicht länger als 15 Tage dauert.

Hiermit ersparen sich Kurzreisende nach China den Visaantrag und die damit verbundenen Kosten, was die Möglichkeit für flexible Reisegestaltungen und spontane Dienstreisen mit sich bringt.

Weiterhin zu beachten

Trotz der Aufhebung der Visumspflicht für die ersten 15 Tage wird weiterhin ein noch mind. 6 Monate lange gültiger Pass benötigt. Ausgenommen von der Visumsbefreiung sind Personen mit einem österreichischen Dienstpass. Dieser wird grundsätzlich an Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und Landtages ausgestellt, sowie an Mitglieder der Volksanwaltschaft und an Beamt:innen, welche „zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften ins Ausland reisen“.

Außerdem ist es weiterhin empfehlenswert Dokumente mitzuführen, die den Zweck der Reise belegen. Dies könnten zum Beispiel Einladungsschreiben, Termine, Flugtickets und Hotelbuchungen sein. 

Für Aufenthalte zum Zwecke eines Studiums oder zur Berichterstattung sind weiterhin die entsprechenden Visa zu beantragen, auch wenn der Aufenthalt die 15 Tage nicht überschreitet.

Wichtig zu beachten ist, dass auch visafreie Reisende sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim Public Security Bureau bei der Entry-Exit-Administration registrieren müssen. Wobei bei Hotelgästen diesen Prozess zumeist das Büro der Unterkunft übernimmt.

Diese Regelungen zur visumsfreien Einreise nach China gelten vorläufig nur bis zum 30.11.2024. 

Wichtige Details im Überblick

·        Gültigkeitsdauer des visumfreien Aufenthalts: bis zu maximal 15 Tage

·        Gültig für: Tourismus, Familien- und Freundbesuche und Dienstreisen

·        Erforderliche Gültigkeitsdauer des Reisepasses: mindestens 6 Monate

·        Geltungsdauer der Regel: voraussichtlich bis 30.11.2024

·        Das Mitführen von Dokumenten, die Reisezweck belegen ist empfehlenswert