Im Mai 2022 wurde der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) veröffentlicht, welcher unter anderem auch einige wesentliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält. Auch wenn die Gesetzwerdung noch abzuwarten bleibt, finden Sie in der Folge bereits einen ersten, kurzen Überblick der geplanten Neuerungen.
Auf Grund der aktuellen Situation in der Ukraine, wurden zuletzt von etlichen Unternehmen Geld- oder Sachspenden für die leidgeplagten Menschen vor Ort organisiert bzw. geleistet. Die Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft ist enorm. Das Bereitstellen dieser Geld- und Sachwerte kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Im Folgenden wird kurz erläutert, welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.
Dienstnehmer:innen, die ihrer Tätigkeit im Ausland nachgehen, müssen - auch für noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeiten - eine A1-Bescheinigung mit sich führen.
Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten kommenden Termine von April bis Ende Juni 2022.
Der VwGH hat kürzlich klargestellt, dass es für die Anwendung der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte unschädlich ist, wenn der Erwerber (d.h. der mittlere Unternehmer in der Lieferkette mit drei Unternehmern) über eine UID-Nummer des Bestimmungslandes verfügt. Voraussetzung ist nur, dass der Erwerber keinen (Wohn-)Sitz im Bestimmungsland hat und für das Dreiecksgeschäft eine andere UID-Nummer als jene des Bestimmungslandes (oder des Ursprungslandes) verwendet. Das BMF hat hingegen bisher strikt die Ansicht vertreten, dass schon bei einer bloßen Registrierung des Erwerbers im Bestimmungsland die Dreiecksgeschäftsregelung ausgeschlossen ist.
Mit 1. März ist das Parken in Wien (bis auf wenige Ausnahmen) nur noch mit „Parkpickerl“ oder Parkschein möglich. Dann werden flächendeckend Kurzparkzonen auch in den Wiener Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 eingeführt. Durch diese Ausweitung des „Parkpickerls“ auf fast ganz Wien ab 01.03.2022, ergeben sich auch Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen, die von Ihrem Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Für sie kann die Gebührenpflicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führen. Die Ausweitung der Kurzparkzone in Wien wirkt sich nun in den genannten Bezirken auf alle Arbeitnehmer:innen aus, die von ihrem:ihrer Arbeitgeber:in einen Parkplatz zur Verfügung gestellt bekommen, auf dem sie das Fahrzeug, das sie für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwenden, abstellen können. Im Sinne des Steuerrechts handelt es sich dabei um ein Gebiet mit einer Parkraumbewirtschaftung.
Die österreichische Bundesregierung hat bereits vor längerer Zeit angekündigt, dass das heimische Steuerrecht „ökologisiert“ werden solle. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung soll nun mit den Maßnahmen der Steuerreform 2022 gesetzt werden.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Der Nationalrat hat am 16.12.2021 beschlossen, die Steuerbefreiung für die Lieferung bzw. den innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken bis 30.06.2022 zu verlängern.
Letztmalige Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Österreich und Deutschland bis 30.6.2022
Die Grant Thornton Pfeiffer GmbH eröffnete am 17. September 2021 offiziell ihre neuen, modernen Büroräumlichkeiten im Herzen von Wiener Neustadt.
Als Teil der ökosozialen Steuerreform ist nach dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf eine wesentliche Änderung bei der Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Assets angedacht.
Das Jobticket – oder die Übernahme der Kosten für den Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln, wie es in den Ausführungen des EStG heißt – gilt als einer der gängigsten Dienstnehmer-Benefits, welchen der Arbeitgeber unter bestimmten Formvorschriften steuerfrei zur Verfügung stellen kann.
Wie im Vorjahr können Unternehmen anstatt der coronavirusbedingt abgesagten Weihnachtsfeier ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder einen steuerfreien Gutschein in Höhe von bis zu 365 Euro schenken.
Ein weiteres von der Corona-Pandemie geprägtes Jahr neigt sich dem Ende zu. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie gilt es, auch bei alltäglichen Steuerfragen den Überblick zu bewahren.
Mit der Steuerreform 2022 soll nun erstmalig in Österreich eine CO2-Bepreisung in Österreich eingeführt werden.