Mit 30. Juni 2021 laufen die COVID-19-bedingten Abgabenstundungen aus. Die Abgabenrückstände können gemäß COVID-19-Ratenzahlungsmodell in zwei Phasen über maximal 36 Monate zurückgezahlt werden.
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Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten kommenden Termine von Juni bis Juli 2021.
Roboter arbeiten nicht mehr nur in Produktionshallen. Als Software-Bots erledigen sie in vielen Büros standardisierte Aufgaben und steigern so Produktivität und Genauigkeit. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie Wichtiges über Vorteile und Einsatzmöglichkeiten der Robotic Process Automation (RPA).
Die gesamte Automobilindustrie steht vor großen Veränderungen. Technologische Innovationen, sich ändernde Geschäftsmodelle und (industrie-)politische Regularien vor allem im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit führen dazu, dass Automobilhersteller erhebliche strategische, operative und finanzielle Anstrengungen unternehmen müssen, um die Herausforderungen zu bewältigen.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die mit dem E-Commerce-Paket verbundenen umsatzsteuerlichen Neuerungen, welche Covid-19 bedingt nun erst mit 1. Juli 2021 in Kraft treten (statt ursprünglich mit 1. Jänner 2021).
Von der Verlängerung der Abgabenstundung über die Wertanpassungen im Mietrecht bis hin zur Verlängerung der Insolvenzantragspflicht und der Erhöhung der Gerichtsgebühren: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Selbstbemessungsabgabe. Dementsprechend sind sowohl Steuersatz als auch Bemessungsgrundlage selbst bzw durch einen Parteienvertreter (zB Rechtsanwalt, Notar) zu ermitteln. In der Praxis stellt sich vereinzelt die Frage der Einbeziehung der Vertragserrichtungskosten in die GrESt-Bemessungsgrundlage.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im Urteil vom 11. März 2021 in der Rs C-812/19 Danske Bank mit der Frage befasst, ob eine Verrechnung von Leistungen zwischen Stammhaus und ausländischer Zweigniederlassung der Umsatzsteuer unterliegt, wenn das Stammhaus in einem anderen Mitgliedstaat einer Mehrwertsteuergruppe (Umsatzsteuer-Organschaft) angehört.
Mit dem im Nationalrat beschlossenen „Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden“ (BGBl. I Nr. 18/2021)“ wird auch eine weitreichende Änderung der Normverbrauchsabgabe NoVA eingeführt. Hintergrund ist eine weitere Verstärkung der Ökologisierung der Steuer.
Ein Gesetzesentwurf zur Restrukturierung von Unternehmen ist notwendig geworden, da auch Österreich der Umsetzung einer EU-Richtlinie für ein vorinsolvenzliches Verfahren (bis Juli 2021) nachkommen muss.
Der Nationalrat hat am 10. Dezember 2020 das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen, welches verschiedene Einzelmaßnahmen vorsieht. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte:
Damit Sie keine Fristen übersehen, haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten kommenden Termine zusammengestellt.
Die steuerlichen Neuerungen sind im Wesentlichen im Konjunkturstärkungsgesetz 2020, im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz sowie in zahlreichen Novellen und Verordnungen enthalten. Derzeit liegt ein Initiativantrag für ein 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz zur Behandlung im Parlament.
Mit 1. Jänner 2021 wurde nun die lang geplante Neuorganisation der Finanzverwaltung umgesetzt, deren Ziel es ist, die Abläufe in der Finanzverwaltung künftig besser, schneller und effizienter zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen dieser Neuorganisation haben wir für Sie zusammengefasst.
Unternehmen, die ab dem 7.12.2020 direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind, haben ab dem 7.12.2020 bis längstens 31.12.2020 Anspruch auf einen Umsatzersatz („Umsatzersatz Dezember“).
Wir von Grant Thornton Austria möchten uns bei allen GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020 bedanken. Bitte beachten Sie unsere Öffnunsgzeiten zwischen den Jahren: von 28.12. bis 30.12.2020 ist unser Empfang in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!