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Arbeitnehmerfreizügigkeit: Übergangsfrist für Kroatien endet am 30. Juni 2020

Mag. Julia Saric-Bischof Mag. Julia Saric-Bischof

Am 30. Juni 2020 enden 7 Jahre nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union, die Beschränkungen zum Zugang des österreichischen Arbeitsmarkts für kroatische Staatsbürger. Wie in Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt, haben kroatische Staatsbürger damit ab 1. Juli uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und sind in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen österreichischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Umgekehrt haben nun auch österreichische Staatsbürger unbeschränkten Zugang zum kroatischen Arbeitsmarkt.

Damit entfällt bei Entsendungen von kroatischen Arbeitnehmern nach Österreich die Pflicht eine Entsendebewilligung oder eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.

Beachten Sie bitte, dass jedes Unternehmen mit Sitz in einem EU-bzw. EWR-Staat die Entsendung oder Überlassung ihrer Arbeitskräfte nach Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung beim Bundesministerium für Finanzen vor Beginn der Tätigkeit in Österreich mittels ZKO-Meldung melden muss. Dies gilt somit ab 1. Juli auch für Entsendungen oder Überlassungen von kroatischen Arbeitnehmern nach Österreich.

Außerdem sind bei Entsendungen und Überlassungen nach Österreich Bereithaltungsverpflichtungen nach dem LSD-BG von diversen (Lohn-)Unterlagen zu beachten sowie Mindestlohnbestimmungen einzuhalten. Bei Missachtung können empfindliche Strafen drohen.

Umgekehrt sind auch Unternehmen, die Dienstleistungen in Kroatien erbringen möchten verpflichtet, vor der Entsendung eine Entsendemitteilung beim kroatischen Ministerium für Arbeit einzureichen.

Bei Entsendungen und Überlassungen von und nach Kroatien ist außerdem eine Bescheinigung über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht zu beantragen (A1 Meldung).

Falls Sie Fragen zur Entsendung oder Überlassung Ihrer kroatischen MitarbeiterInnen nach Österreich haben - zum Beispiel zu den Meldepflichten, zur Besteuerung oder zur Lohnverrechnung, steht Ihnen unsere Expertin Julia-Saric-Bischof vom Global Mobility Service Team gerne zur Verfügung.

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