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Verpflichtende elektronische Zustellung über FinanzOnline
ab 3. September 2025
ab 3. September 2025
Ab 3. September 2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmer:innen ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt, sofern eine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung besteht. Ausnahmen von der verpflichtenden elektronischen Zustellung gibt es grundsätzlich nicht mehr.