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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.


Verlängerung des 0%-Steuersatzes für Schutzmasken
Das AbgÄG 2022 sieht eine Verlängerung des – ursprünglich am 30. Juni 2022 ausgelaufenen – 0% Steuersatzes für Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken um ein weiteres Jahr vor. Somit ist der Steuersatz von 0% nunmehr für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2023 ausgeführt werden, anwendbar.
Dreiecksgeschäfte – erweiterter Anwendungsbereich
Die wohl weitreichendste, umsatzsteuerliche Veränderung im Rahmen des AbgÄG 2022 betrifft den künftigen Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte (Art 25 UStG). Nach bisheriger österreichischer Auffassung war die Sonderregelung für Dreiecksgeschäfte grundsätzlich nur innerhalb von Reihengeschäften mit drei Personen, die UID-Nummern aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden, anwendbar. Zur Vermeidung von Qualifikationskonflikten mit anderen Mitgliedstaaten wurden die österreichischen Vorschriften nun entsprechend den Verhandlungsergebnissen des Mehrwertsteuerausschusses bzw. den Empfehlungen der Europäischen Kommission angepasst.
Ab 1. Jänner 2023 wird die Dreiecksgeschäftsvereinfachung auch innerhalb eines Reihengeschäfts mit mehr als 3 Parteien unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sein. Es kann wie bisher immer nur einer der am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer potenziell in den Genuss der Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte kommen, und zwar jener Steuerpflichtige innerhalb der Reihe, der den innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt, also der Empfänger der bewegten Lieferung ist.
Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung per Bahn
Die grenzüberschreitende Personenbeförderung per Bahn, die bisher für den österreichischen Streckenabschnitt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegt, ist künftig steuerbefreit und damit mit der internationalen Luft- und Schifffahrt (ausgenommen auf dem Bodensee) gleichgestellt. Diese Neuerung gilt ab 1. Jänner 2023.
Vermietung inländischer Grundstücke durch ausländische Unternehmer
Als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH 3.6.2021, C-931/19, Titanium) zur Vermietung durch ausländische Unternehmer (vergleiche dazu unseren Beitrag vom 30. Juni 2021: Vermietung einer Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer | Grant Thornton Austria) wurden die Bestimmungen zum Reverse-Charge-Verfahren angepasst. Bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben (sogenannte ausländische Unternehmer), wird es künftig nicht zum Übergang der Steuerschuld kommen. Durch diese Änderung hat der leistende (vermietende) Unternehmer als Steuerschuldner seine Umsätze – wie vor dem EuGH Urteil Titanium – im Veranlagungsverfahren zu erklären. Somit kann der ausländische Unternehmer seine Vorsteuern künftig im Veranlagungsverfahren und nicht über ein Vorsteuererstattungsverfahren geltend machen.
Diese Änderung gilt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des AbgÄG 2022, das heißt ab 20. Juli 2022.
Beschränkung der Haftung gem § 27 (4) UStG
Die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung der Umsatzsteuer durch den Empfänger gemäß § 27(4) UStG wurde entsprechend den Ausnahmen vom Übergang der Steuerschuld in § 19 (1) UStG bei sonstigen Leistungen angepasst, da bis dato nur die Ausnahme für die Eintrittsberechtigungen auch in § 27 (4) UStG vorgesehen war. Somit werden künftig auch österreichische Abnehmer, die Leistungen von Unternehmern beziehen, die im Inland weder Wohnsitz/Sitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte haben, nicht mehr für die Abführung der Umsatzsteuer durch den erbringenden Unternehmer haften, wenn die Leistungen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die Vermietung von Grundstücken betreffen.
Diese Änderung gilt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des AbgÄG 2022, das heißt ab 20. Juli 2022.
Leistungen iZm ausländischen Streitkräften
Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/2235 wurde zum 1. Juli 2022 eine Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren, Lieferungen von Gegenständen (ausgenommen neue Fahrzeuge) und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingeführt. Diese Befreiung gilt nur im Zusammenhang mit Aktivitäten von Streitkräften (Verteidigungsanstrengungen) eines Mitgliedsstaates, welche außerhalb des Territoriums dieses Mitgliedsstaates gesetzt werden. Einfuhren, Lieferungen und Dienstleistungen für Streitkräfte, welche für inländische Aktivitäten des Mitgliedstaates gesetzt werden, sind somit nicht von dieser Befreiung umfasst.
Hinsichtlich der steuerbefreiten Leistungen sind neben Umsätzen für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte auch Leistungen für die Versorgung ihrer Kantinen und Kasinos sowie Leistungen an das zivile Begleitpersonal der Streitkräfte umfasst.
Diese Befreiung ist als echte Steuerbefreiung konzipiert und wirkt sich somit nicht negativ auf den Vorsteuerabzug aus.
Einführung einer Umsatzsteuerverzinsung in der BAO
In der BAO wurden durch das AbgÄG 2022 Umsatzsteuerzinsen eingeführt. Diese liegen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz und werden sowohl im Falle von Gutschriften, als auch im Falle von Nachforderungen fällig. Beträge bis 50 € werden nicht festgesetzt.
Grundsätzlich ist eine Gutschrift ab dem 91. Tag nach Einlangen der Umsatzsteuer-Voranmeldung/Jahreserklärung bis zur Verbuchung des Überschusses auf dem Abgabenkonto bzw. der Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides zu verzinsen sowie eine Nachzahlung, die sich aus einer verspätet eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldung ergibt, ab dem 91. Tag nach Fälligkeit bis zum Einlangen der Voranmeldung bzw. Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides. Eine Nachforderung aufgrund einer Abgabenfestsetzung infolge der Umsatzsteuerjahreserklärung wird ab dem 1. Oktober des Folgejahres bis zur Bekanntgabe des Bescheides bzw. Erkenntnisses verzinst.
Eine Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen für Überschüsse bzw. Gutschriften kann für Zeiträume versagt werden, in welchen der Abgabepflichtige seiner Mitwirkungsverpflichtung zur Erteilung von Auskünften oder Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Prüfung einer Voranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung nicht innerhalb der durch die Abgabenbehörde gesetzten Frist nachkommt.
Hinsichtlich Inkrafttreten der Umsatzsteuerverzinsung gilt, dass diese grundsätzlich mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft tritt, wobei die Neuregelung für Gutschriften aufgrund einer UVA oder eines Festsetzungsbescheides auf alle offene Verfahren anzuwenden ist; im Falle von Gutschriften aufgrund eines Umsatzsteuerjahresbescheides auf alle noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Bescheide. Bei Nachforderungen sind die Neuregelungen erstmals auf jene Fälle anzuwenden, in welchen der Fälligkeitstag (§ 21 Abs. 1 UStG) nach dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt; im Falle von Nachforderungen aufgrund eines Umsatzsteuerjahresbescheides erstmalig für Bescheide betreffend das Jahr 2022.