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Energiekostenzuschuss-Update: Voranmeldung ab 7. November 2022
Am 27. Juli 2022 wurde das Unternehmensenergiezuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht. Dieses sieht die Möglichkeit der Unterstützung von energieintensiven Unternehmen ab dem 1. Februar 2022 in Bezug auf die erhöhten Energiekosten vor. Das UEZG enthält keine detaillierten Regelungen, sondern sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung im Rahmen einer Förderungsrichtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geregelt wird.