Blog.GMS

Ausländische Konten und Kapitalertragsteuer: Steuererklärungspflicht österreichischer Anleger:innen

Von:
Felix Raumauf
insight featured image
Höhere Zinsen, breitere Auswahl an Anlageprodukten: Ausländische Konten locken. Doch die steuerlichen Hürden, insbesondere bei Aktien und anderen Wertpapieren, sollten nicht unterschätzt werden.
Inhalt

Steuerliche Stolperfallen bei Auslandsanlagen

Viele Österreicher:innen nutzen die Vorteile ausländischer Banken, um ihr Vermögen anzulegen. Doch diese Entscheidung birgt oft unbeachtete steuerliche Risiken.

Um Steuerhinterziehung zu verhindern und damit Steuereinnahmen zu sichern, sowie die Abfuhr der Kapitalertragsteuer für österreichische Steuerzahler:innen zu vereinfachen, verpflichten Länder wie Österreich und Deutschland ihre inländischen Banken die Kapitalertragsteuer ihrer Kund:innen einzubehalten und für sie abzuführen. 

Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Erfahrung zeigt, dass viele Österreicher:innen fälschlicherweise davon ausgehen, dass die von der ausländischen Bank einbehaltene KESt auch die österreichische Steuerpflicht erfüllt. Das ist jedoch nicht der Fall. Die im Ausland abgeführte KESt ist eine ausländische Steuer und befreit nicht von der österreichischen Steuerpflicht.

Wer seine Kapitaleinkünfte nicht angibt, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Werden hingegen alle ausländischen Kapitalerträge korrekt in der Steuererklärung angegeben, kann es zu einer Doppelbesteuerung auf Grund der steuerlichen Berücksichtigung in zwei Ländern kommen. Das bedeutet, dass die Einkünfte sowohl im Ausland als auch in Österreich besteuert werden. Beide Szenarien können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Ihre Lösung gegen Steuerprobleme bei Auslandsanlagen

Die einfachste Lösung, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, ist die rechtzeitige Information der ausländischen Bank über Ihre steuerliche Ansässigkeit in Österreich. Normalerweise wird dann nur noch die im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer ist im Rahmen der österreichischen Steuererklärung anrechenbar und es muss nur die Differenz zur in Österreich geltenden Kapitalertragsteuer von 27,5 % abgeführt werden. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist beispielsweise eine Quellensteuer von 15 % festgelegt. Somit wird die Quellensteuer in der Höhe von 15 % in Deutschland einbehalten, während die restlichen 12,5 % im Rahmen der Steuererklärung in Österreich abgeführt werden müssen. In Deutschland unterliegen Kapitalerträge außerdem einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, unabhängig davon, ob der/die Empfänger:in im Inland oder Ausland ansässig ist.

In Österreich ansässige Empfänger:innen von ausländischen Kapitalerträgen können im schriftlichen Antragsverfahren durch Freistellung vom Steuerabzug oder Erstattung bereits einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer entlastet werden.

Wenn von der ausländischen Bank bereits die volle ausländische Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, kann ein Antrag auf Rückerstattung bei den ausländischen Behörden gestellt werden. Das gelingt mit Hilfe einer Ansässigkeitsbescheinigung, die vom österreichischen Finanzamt auf Antrag ausgestellt wird und eines  österreichischen Einkommensteuerbescheids. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Sie nur die korrekte Steuerbelastung tragen. 

Achtung: Es ist zu beachten, dass es für die Beantragung der Rückerstattung Fristen gibt, die in jedem Land anders geregelt sind. Häufig betragen sie zwischen 2 und 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist.

Unsere Tipps

Es empfiehlt sich die Besteuerung vor Investition in ausländische Kapitalanlagen abzuklären und sich über die Entlastung an der Quelle bzw. über die Rückerstattungsmodalitäten zu informieren.

Rückerstattungsanträge sind von Land zu Land unterschiedlich. Häufig sind diese Verfahren langwierig, weshalb eine Entlastung an der Quelle zu bevorzugen ist.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Konten ist komplex und birgt einige Tücken. Um hohe Nachzahlungen und Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig und umfassend über die geltenden steuerlichen Bestimmungen zu informieren. Eine professionelle Steuerberatung kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Auslandsinvestments korrekt deklariert werden und nutzen Sie die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Haben Sie konkrete Fragen oder den Wunsch nach einer professionellen Beratung? Unsere Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter

Mehr zu unseren Tax Services