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Sustainability: Das Wichtigste zu CSRD & ESRS auf einen Blick
Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Unternehmen verpflichtend eine nichtfinanzielle Erklärung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) als Teil des Lageberichts erstellen. Die detaillierten Angabepflichten werden in den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) geregelt. Wir fassen für Sie zusammen, was Sie für eine erfolgreiche Berichterstattung nach CSRD und ESRS wissen müssen.