BLOG.SUSTAINABILITY
Die EU-Taxonomieverordnung für Nicht-Finanzunternehmen
Zur Erreichung der Ziele des European Green Deal müssen Investitionen in nachhaltige Projekte gelenkt werden. Um diese zu identifizieren, werden Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet, welche Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomieverordnung entsprechen und damit „nachhaltig“ sind. Neben den bisherigen Umweltzielen 1 und 2 wurden die vorgeschlagenen Bewertungskriterien für die weiteren Umweltziele 3 bis 6 veröffentlicht und die EU-Definition von „Nachhaltigkeit“ wird damit konkreter.