Per 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt über die ersten 12 ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Dies betrifft die beiden Cross-Cutting Standards sowie 10 Standards zu ESG-relevanten Themen.
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Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Die verpflichtende Anwendung hängt von der Übernahme in nationales Recht der einzelnen Staaten ab. Durch die Standardentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen der CSRD ist abzuwarten, inwiefern die Standards des ISSB in der EU verbindlich werden. Für global agierende Unternehmen kann sich durch Aktivitäten in Nicht-EU Ländern zukünftig eine Verpflichtung ergeben.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Zusammen markieren sie den Beginn einer neuen Ära, in der international berichterstattende Unternehmen zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden.
Mit dem CO2-Grenzausgleich werden künftig importierte Waren aus Drittländern mit einem Kohlenstoffpreis versehen. Bereits ab Oktober 2023 bestehen Meldepflichten für Importe aus Drittländern. In diesem Beitrag informieren wir Sie im Detail über den CO2-Grenzausgleich und dessen Auswirkungen.
Bereits im Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen Richtlinien-Vorschlag betreffend eines EU-Lieferkettengesetzes vor („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“; kurz CSDDD), nun hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments seine Positionierung zu diesem beschlossen.
Zur Erreichung der Ziele des European Green Deal müssen Investitionen in nachhaltige Projekte gelenkt werden. Um diese zu identifizieren, werden Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet, welche Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomieverordnung entsprechen und damit „nachhaltig“ sind. Neben den bisherigen Umweltzielen 1 und 2 wurden die vorgeschlagenen Bewertungskriterien für die weiteren Umweltziele 3 bis 6 veröffentlicht und die EU-Definition von „Nachhaltigkeit“ wird damit konkreter.
In diesem Beitrag informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Energiekostenzuschusses. Der Arbeits- und Wirtschaftsminister hat kürzlich neue Details zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses bekannt gegeben.
Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft wurde das Instrument des Investitionsfreibetrags (IFB) reaktiviert. Während Investitionen zur Ökologisierung höher gefördert werden, sind fossil betriebene Anlagen gänzlich ausgeschlossen. Die Präzisierung dazu erfolgt mittels Verordnungen, welche nun in der Finalfassung vorliegen (Öko-IFB-VO und Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung).
Grundsätzlich werden Treibhausgasemissionen in die Kategorien Scope 1, Scope 2 und Scope 3 eingeteilt. Diese wurden im Jahr 2001 vom GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol*) eingeführt. Auf diese Weise wird zwischen jenen Emissionen unterschieden, die vom Unternehmen selbst und jenen, die entlang der Wertschöpfungskette versursacht werden. Im folgenden Beitrag informieren wie Sie, welche Art von Emissionen in welche dieser drei Kategorien fallen.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung reformiert.
Am 28. November 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom Europäischen Rat angenommen. Sie tritt nach 20 Tagen in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Damit führt die Umsetzung der CSRD zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine stark steigende Anzahl an Unternehmen.
Die wichtigsten Regelungen des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) auf einen Blick.
Am 27. Juli 2022 wurde das Unternehmensenergiezuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht. Dieses sieht die Möglichkeit der Unterstützung von energieintensiven Unternehmen ab dem 1. Februar 2022 in Bezug auf die erhöhten Energiekosten vor. Das UEZG enthält keine detaillierten Regelungen, sondern sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung im Rahmen einer Förderungsrichtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geregelt wird.
Nicht nur in Krisensituationen, sondern auch im täglichen Entscheidungsprozess ist es für Unternehmen unerlässlich, auf belastbare und qualitativ hochwertige, aktuelle Daten zugreifen zu können. Unter dem Schlagwort "Business Intelligence" wird ein Prozess verstanden, bei dem rohe Geschäftsdaten in umsetzbare und aussagekräftige Erkenntnisse umgewandelt werden.
Digitale Transformation ist bereits in der Wirtschaft angekommen. Zahlreiche Unternehmen haben bereits ein Bewusstsein für die Erfordernisse ihrer Umsetzung geschaffen. Eine Vielzahl weiß jedoch nach wie vor nicht, wo sie mit der Transformation beginnen soll.
Am 27. Juli 2022 wurde das Unternehmensenergiezuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht. Dieses sieht die Möglichkeit der Unterstützung von energieintensiven Unternehmen ab dem 1. Februar 2022 in Bezug auf die erhöhten Energiekosten vor. Das UEZG enthält keine detaillierten Regelungen, sondern sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung im Rahmen einer Förderungsrichtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geregelt wird.