Contents

EFRAG hat kürzlich dreizehn Entwürfe (Exposure Drafts - EDs) der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese EDs stellen die erste Reihe von Standards dar, die im Rahmen der CSRD erforderlich sind und decken ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen (ESGs) ab.

Die ersten beiden ESRS legen allgemeine Grundsätze und Anforderungen fest, die in allen Fällen umzusetzen sind. Die weiteren ESRS befassen sich mit Umwelt-, Sozial- und Governancefragen:

  • ESRS 1 – General principles
  • ESRS 2 – General, strategy, governance and materiality assessment disclosure requirements
  • ESRS E1 – Climate change
  • ESRS E2 – Pollution
  • ESRS E3 – Water and marine resources
  • ESRS E4 – Biodiversity and ecosystems
  • ESRS E5 – Resource use and circular economy
  • ESRS S1 – Own workforce
  • ESRS S2 – Workers in the value chain
  • ESRS S3 – Affected communities
  • ESRS S4 – Consumers and end-users
  • ESRS G1 – Governance, risk management and internal control
  • ESRS G2 – Business conduct.

Die derzeit laufende öffentliche Konsultation ist auf die Einholung von Feedback zu drei Aspekten ausgerichtet:

  1. die Relevanz der vorgeschlagenen Architektur, der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting-Grundsätze und dem Gesamtinhalt der einzelnen EDs 
  2. die möglichen Optionen für die Priorisierung / schrittweise Umsetzung der ESRS und
  3. die Angemessenheit der einzelnen vorgeschlagenen Angabepflichten, die in jedem ED vorgeschrieben sind

Bis zum 8. August 2022 ist es möglich, an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen. Grant Thornton wird auf internationaler Ebene gegenüber EFRAG eine schriftliche Kommentierung abgeben.

Auch das International Sustainability Standards Board (ISSB), das im November 2021 auf der COP26-Konferenz in Glasgow gegründet wurde, hat seine erste Konsultation zu zwei vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. (https://www.grantthornton.at/themen/blogs/2022/sustainability-international-sustainability-standards-board-startet-konsultation-zu-zwei-nachhaltigkeitsstandards/). Der erste Standard legt allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen fest, der zweite Standard spezifiziert klimabezogene Angaben.

Diese beiden EDs bauen auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) auf. Sie enthalten auch branchenbezogene Anforderungen aus den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB).

Der öffentliche Konsultationsprozess des ISSB läuft noch bis 29. Juli 2022.