Corona-Hilfsmassnahmen
Förderung für Fortbildung während der COVID-19-Kurzarbeit
Viele Unternehmen melden ArbeitnehmerInnen zur Kurzarbeit an, um finanzielle Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu überbrücken. Betroffene DienstnehmerInnen können diese Zeit zur Weiterbildung nutzen. Betrieben sollen 60 % der anfallenden Sach- und Personalkosten für die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in Covid-19-Kurzarbeit ersetzt werden. Voraussetzung: Die gewählten Kurse müssen vom Arbeitgeber veranlasst und arbeitsmarktbezogen sein.