Alle Informationen zu Vergütungsbestimmungen für Vereinsfunktionäre in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten kommenden Termine von Ende September bis Ende Dezember 2021.
Das österreichische Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (BGBl. I Nr. 147/2021) wurde kundgemacht und tritt rückwirkend mit 17.07.2021 in Kraft.
Einfühlungsvermögen ist eine Führungseigenschaft, die unter anderem aktives Zuhören und Wertschätzung der MitarbeiterInnen beinhaltet.
Der Begriff „psychologische Sicherheit“ beschreibt das Vertrauen, dass niemand für eine Äußerung bloßgestellt, zurückgewiesen oder bestraft wird und setzt gegenseitige Wertschätzung und Respekt voraus.
Die zunehmende Digitalisierung treibt die Öffnung des globalen Arbeitsmarktes voran. MitarbeiterInnen können fast überall auf der Welt per Telearbeit tätig sein.
Wer in Österreich ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen möchte, muss sich mit zahlreichen regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Diese können -je nach Region- sehr unterschiedlich ausfallen.
Anlässlich der aktuellen EuGH-Rechtsprechung wurde das neue LSD-BG entsprechend novelliert. Ausschlaggebend dafür war ua eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH 12.09.2019, Rs Maksimovic, C-64/18) die das Kumulationsprinzip in Millionenhöhe als einen Verstoß der Grundrechtecharta erkannte.
Der Verlustersatz wurde um weitere sechs Monate von Juli 2021 bis Dezember 2021 verlängert („Verlustersatz verlängert“). Dieser kann für bis zu sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume gewählt werden.
Während bislang für Arbeiter verkürzte Kündigungsfristen zur Anwendung gekommen sind, werden diese mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 jenen der Angestellten gleichgestellt.
Der Ausfallsbonus der II ist die Verlängerung des Ausfallsbonus, welcher bis Ende Juni beansprucht werden konnte und kann für den Zeitraum Juli 2021, August 2021 und September 2021 beantragt werden.
Nachdem die Kurzarbeits- (KUA) Phase IV mit Ende Juni 2021 ausgelaufen ist und viele Unternehmen aufgrund der Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch immer stark angeschlagen sind, hat die Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern kürzlich die ersten Detailinformationen der Kurzarbeitsphase V bekanntgegeben. Es wurden zwei verschiedene Modelle ausgearbeitet, die von Unternehmern in Anspruch genommen werden können. Im nachfolgenden Artikel finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Rahmenbedingungen der neuen Corona-Kurzarbeitsphase V.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im Urteil vom 3. Juni 2021 in der Rs C-931/19 Titanium Ltd mit der Frage befasst, ob eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung einer in Österreich gelegenen Liegenschaft durch einen ausländischen Unternehmer eine feste Niederlassung begründet oder ob das Reverse Charge Verfahren anzuwenden ist.
Mit Urteil vom 27.1.2021, Rs C-787/19, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die österreichischen Regelungen für Reiseleistungen durch Reisebüros in der derzeit geltenden Fassung nicht den Vorgaben des Art. 306 ff der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG entsprechen und insofern angepasst werden müssen.
Jene Corona-Hilfen, die mit Ende Juni ausgelaufen wären, werden für weitere drei bis sechs Monate fortgesetzt. Allerdings gibt es einige Anpassungen.
Neue Formen der Unternehmenskultur setzen auf Innovation, Zusammenarbeit und Empathie. Darauf basierende Führungsmodelle sollten systematisch etabliert und weiterentwickelt werden.