Angesichts der zunehmenden Bedeutung von ESG (Environment, Social, Governance) für die Stakeholder von Unternehmen - einschließlich der Erwartungen an eine vielfältige Belegschaft und an eine integrative Arbeitskultur - müssen Betriebe sicherstellen, dass das "G" in ESG auch die Messung von Vielfalt und Integration umfasst.
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Viele Non-Profit-Organisationen (NPO) sind nach wie vor von der Corona-Krise stark betroffen. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport unterstützt daher gemeinnützige Organisationen aller Bereiche mit dem NPO-Unterstützungsfonds. Seit 04.07.2022 können Anträge für Unterstützung für den Zeitraum 1.1. bis 31.3.2022 gestellt werden.
Eine häufig gestellte Frage in den Vorstandsetagen lautet: Wie gut reagieren große und komplexe Unternehmen auf die Erwartungen des Marktes und der Regulierungsbehörden hinsichtlich der Folgen des Klimawandels in ihren geprüften Jahresabschlüssen?
Am 21. Juni 2022 einigten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die EU-Regierungen auf Regelungen für neue Berichtspflichten, die ab 2024 für große Unternehmen gelten sollen: Große Unternehmen müssen ab 2024 Informationen bereitstellen, wie sie mit sozialen und ökologischen Risiken umgehen.
EFRAG hat kürzlich dreizehn Entwürfe (Exposure Drafts - EDs) der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese EDs stellen die erste Reihe von Standards dar, die im Rahmen der CSRD erforderlich sind und decken ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen (ESGs) ab.
Im Mai 2022 wurde der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) veröffentlicht, welcher unter anderem auch einige wesentliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält. Auch wenn die Gesetzwerdung noch abzuwarten bleibt, finden Sie in der Folge bereits einen ersten, kurzen Überblick der geplanten Neuerungen.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine befinden sich hunderttausende Menschen auf der Flucht. Um den ukrainischen Flüchtlingen schnellstmöglich Unterstützung zukommen zulassen, wurde am 03.03.2022 die EU-Massenzustrom-Richtlinie (EU-Richtlinie 2001/55/EG) aktiviert. Diese gewährt einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, einen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Wohnraum, medizinische Versorgung und Bildungsangebote.
Änderungen der steuerlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit einem Wegzug aus Österreich sind der österreichischen Finanzverwaltung binnen eines Monats formlos anzuzeigen. Bei einem Wechsel der Ansässigkeit von natürlichen Personen oder Unternehmen bzw. Wirtschaftsgütern, besteuert der Fiskus grundsätzlich die während der Ansässigkeit in Österreich aufgelaufenen stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs. Ausnahmen bestehen für (Wohn)Sitz-Verlegungen und Überführungen von Wirtschaftsgütern in Länder der EU oder des EWR.
Dienstnehmer:innen, die ihrer Tätigkeit im Ausland nachgehen, müssen - auch für noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeiten - eine A1-Bescheinigung mit sich führen.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat seine erste Konsultation zu zwei vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Der erste Standard legt allgemeine Offenlegungspflichten in Bezug auf die Nachhaltigkeit fest, der andere spezifiziert Offenlegungspflichten in Bezug auf das Klima.
Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten kommenden Termine von April bis Ende Juni 2022.
Der VwGH hat kürzlich klargestellt, dass es für die Anwendung der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte unschädlich ist, wenn der Erwerber (d.h. der mittlere Unternehmer in der Lieferkette mit drei Unternehmern) über eine UID-Nummer des Bestimmungslandes verfügt. Voraussetzung ist nur, dass der Erwerber keinen (Wohn-)Sitz im Bestimmungsland hat und für das Dreiecksgeschäft eine andere UID-Nummer als jene des Bestimmungslandes (oder des Ursprungslandes) verwendet. Das BMF hat hingegen bisher strikt die Ansicht vertreten, dass schon bei einer bloßen Registrierung des Erwerbers im Bestimmungsland die Dreiecksgeschäftsregelung ausgeschlossen ist.
Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht regelmäßig neue International Financial Reporting Standards (IFRS), Interpretationen von Standards (IFRIC) oder Änderungen an bestehenden IFRS-Standards.
In Pandemiezeiten hat die Gesundheit der Gesamtbevölkerung und insbesondere jene der besonders vulnerablen Bevölkerungsschichten höchste Priorität. Dazu gehören auch Schwangere.
Gemäß den Förderbedingungen zu allen Fördermaßnahmen wie Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Verlustersatz oder Ausfallbonus hat sich der Fördernehmer verpflichtet Sachverhalte nachträglich zu melden, sofern sich herausstellt, dass der Förderanspruch nicht/nicht mehr oder in anderer Höhe zusteht. Diese Meldungen haben schriftlich und unverzüglich zu erfolgen (Korrekturmitteilungen).
Für die Kurzarbeitsphase V wurden zwei verschiedene Modelle ausgearbeitet. Das darin enthaltene Kurzarbeitsmodell 1 für besonders betroffene Unternehmen läuft mit 31.03.2022 aus.