Mit 1. Jänner 2020 treten wichtige Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die sogenannten Quick Fixes, in Kraft. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit und eine Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersystems innerhalb der EU sorgen. Die Neuregelungen betreffen die Bereiche Konsignationslager, Reihengeschäfte, Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie zusätzliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Quick Fixes wurden auf nationaler Ebene in Österreich im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020) umgesetzt.
Für Privatstiftungen und Stiftungs-Gruppen kann die Vorbereitung von Unterlagen für die erforderliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer bei diversen Bankangelegenheiten, Finanzierungen oder Transaktionen sehr zeitintensiv sein. Das neue Compliance-Package soll diesen Prozess beschleunigen und vereinfachen. Die Rechtsträger haben künftig die Möglichkeit, alle Unterlagen und Informationen, die für die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-Register) zu übermitteln.
Steuerreform 2020: Einige Segmente der ursprünglich geplanten Steuerreform werden umgesetzt. Noch vor der Wahl hat das Parlament den Initiativantrag zum Steuerreformgesetz 2020 und weitere Steuergesetze verabschiedet. Mittlerweile hat auch der Bundesrat das Gesetzespaket genehmigt. Herzstück der Reform bleibt die Entlastung von Beziehern kleiner Einkommen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform 2020 zusammengefasst.
Bisher konnte man nur zu einigen wenigen definierten Rechtsfragen im Zusammenhang mit geplanten Gestaltungen bindende Auskünfte vom Finanzamt erlangen. Mit Jahresbeginn wurde der Anwendungsbereich des Auskunftsbescheides um die Themen Internationales Steuerrecht und das Vorliegen von Missbrauch ausgeweitet. Außerdem tritt eine Ausdehnung auf Fragen in Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht Anfang 2020 in Kraft. Finanzämter sollen Auskunftsbescheide „tunlichst“ innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung erlassen. Für die mit einem Auskunftsbescheid einhergehende Rechtssicherheit werden Verwaltungskosten eingehoben.
Der Jahreswechsel naht mit großen Schritten. Damit Sie die Feiertage möglichst stressfrei genießen können, haben wir für Sie in unserem Steuer-Check die wichtigsten Tipps zum Jahresende zusammengestellt. So übersehen Sie nichts und können die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung noch rechtzeitig nutzen.
Trotz eines schwächeren globalen Optimismus und zunehmender Handelsbarrieren treiben Technologie und Wachstumspotenzial Unternehmen international voran. Unternehmen, die in neue Märkte expandieren, mussten schon immer zwei Ziele im Auge behalten: die langfristigen Ziele und die kurzfristigen Herausforderungen. In dem sich schnell verändernden Handelsumfeld von heute, das von Unsicherheit geprägt ist, muss dieser doppelte Fokus schärfer denn je sein. Insights aus dem Grant Thornton International Business Report.
Beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz sind in Österreich eine Fülle an Melde- und Bereithaltepflichten des Arbeitgebers zu beachten. Die Nichteinhaltung wird mit drakonischen Geldstrafen geahndet. Mit großer Spannung wurde das kürzlich erschienene Urteil des Europäischen Gerichtshof erwartet, das zu einem Anpassungsbedarf der strengen Regelungen führen wird.
Wenn ein im Ausland ansässiges Unternehmen Außendienstmitarbeiter in Österreich beschäftigt, stellt sich die Frage, ob dadurch eine Betriebsstätte begründet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Tätigkeit eines Mitarbeiters im „Home-Office“ bereits eine inländische Betriebsstätte für den Arbeitgeber begründen und damit der Ertragsbesteuerung in Österreich unterliegen.
Leasingverträge wie auch andere Dienstleistungsverträge werden in der Regel über eine längere Laufzeit abgeschlossen oder sehen eine Mindestlaufzeit vor. Immer wieder kommt es vor, dass Kunden den Vertrag vorzeitig beenden möchten oder die Verträge aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Unternehmen vorzeitig beendet werden. Häufig ist dann im Vertrag geregelt, dass der Kunde die noch ausstehenden restlichen Leasingraten bzw. Leistungsentgelte für die gesamte Laufzeit oder die Mindestlaufzeit zu entrichten hat, obwohl er keine weiteren Leistungen aus dem Vertrag bezieht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in zwei Fällen mit der Frage beschäftigt, wie solche Zahlungen des Kunden umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Bisher konnte auf europäischer Ebene noch keine Einigung über ein Austrittsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt werden. Da die Politiker der britischen Parlamentsparteien auf ihren Standpunkten beharren und keinen Konsens finden, ist die Wahrscheinlichkeit für einen ungeordneten „Hard-Brexit“ am 31. Oktober sehr hoch.
Was doch noch von der Steuerreform geblieben ist: Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020), Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020), Das Finanz-Organisationsreformgesetz. Highlights des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses Änderungen durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG) Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 Termine Ende September 2019
Die EU möchte steuermindernden Praktiken internationaler Konzerne einen Riegel vorschieben. Ein Instrument gegen „potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuermodelle“ soll die Meldepflicht sein. Auf nationaler Ebene wurde deshalb das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geschaffen. Damit wird eine der Vorgaben der 6. EU-Amtshilferichtlinie („DAC 6“) in österreichisches Recht umgesetzt. Die Auswirkungen für die Praxis sind bedeutend.
Das Informationsschreiben vom 17. April 2019 des Bundesministeriums für Finanzen setzt sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung von durch Körperschaften für Anteilsinhaber für private Wohnzwecke angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien auseinander. Die dargestellten ertrag- und umsatzsteuerlichen Grundsätze gelten auch für die Überlassung von Immobilien durch eine Privatstiftung an ihre Begünstigten.
Seit 1.1.2019 ist in Österreich ein neues Regime für den sogenannten Methodenwechsel (Wechsel von der Steuerbefreiung von Gewinnanteilen [Dividenden und Capital Gains] aus internationalen Schachtel- [Beteiligungsausmaß von mindestens 10 %] und Portfoliobeteiligungen [Beteiligungsausmaß zwischen 5% und 9,99%] zur Steuerpflicht und Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer) anwendbar. Die Regelungen finden sich in § 10a Körperschaftsteuergesetz (KStG), wo auch erstmalig eine Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Besteuerung; Controlled Foreign Company) geregelt ist, sowie in der dazu ergangenen Verordnung (Verordnung Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften).
Die Sanktionsfreiheit für Anmeldungen läuft per 1. Juni 2019 aus. Hier lesen Sie, wie Sie Beitrags- und Säumniszuschläge vermeiden. Mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ereilte Dienstgeber, Personalverrechner und Steuerberater eine umfassende Reformierung des Meldesystems. Seit 1. Jänner 2019 werden drei unterschiedliche Meldebereiche, nämlich die Wartung der Versicherungszeiten, die Beitragsabrechnung und die nachgelagerte Beitragsgrundlagenmeldung zusammengefasst.
Bei einer Entsendung üben Arbeitnehmer ihre Tätigkeit vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aus. Wenn Mitarbeiter von ihrem Dienstgeber geschäftlich ins Ausland entsendet werden, können neben den Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich unter Umständen auch Versicherungsbeiträge im Ausland fällig werden. Um dies zu verhindern, benötigen die entsendeten Arbeitnehmer das sogenannte A1-Formular als Nachweis. Mit ihm können sie in einem EU/EWR-Staat belegen, welches Sozialversicherungssystem für sie zuständig ist.