Vorsteuern für Investitionen können nun in das Anlagevermögen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
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Der Sozialausschuss des Parlaments hat einen Abänderungsantrag beschlossen, der die Arbeitskräfteüberlassung für GmbH-Geschäftsführer wieder möglich machen soll
Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2019. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der Klienten Info des neuen Jahres 2019.
Mit dem Wartungserlass 2018 wurden gesetzliche Änderungen, die Judikatur der Höchstgerichte und Richtlinien der EU in die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Die Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) wurden erst im Vorjahr einer Wartung unterzogen. Der nunmehr vorliegende UmgrStR-Wartungserlass 2018 arbeitet in die UmgrStR sämtliche gesetzliche Änderungen, BMF-Erlässe, VwGH-Judikate und geänderte Verwaltungsmeinungen ein, die seit der letzten Wartung ergangen sind. Die für die Praxis in Einzelfällen relevanten Änderungen haben wir für Sie herausgesucht:
Basierend auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken („Anti-BEPS-Richtlinie“) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 eine Hinzurechnungsbesteuerung für niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft (§ 10a KStG) für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2019 beginnen, eingeführt.
Erfahren Sie mehr zur „aufgespaltenen Konzernübernahme“ und den ertragssteuerrechtlichen Folgen.
Kommt die verpflichtende Offenlegung von Gestaltungen?
In welchen Bereichen Genossenschaften von der verbesserten Gesetzeslage profitieren können.
Die CfC-Besteuerung verschärft die Situation für Unternehmen, die Beteiligungen im Ausland halten.
In unserem Steuer-Check haben wir für Sie die 10 wichtigsten Tipps zum Jahresende zusammengestellt, damit Sie die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung noch nutzen können und nichts übersehen.
Christoph Zimmel und Rita Gugl beim 3. Wiener IFRS-Kongress am 12. September 2018
Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Ertragssteuer, insbesondere der Körperschaftsteuer, der Einkommenssteuer und der Immobiliensteuer.
Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält nun eine umfassende Reihe von Begriffen, die einige wichtige Änderungen an der vorherigen Version vornehmen.
Vorsteuerkorrektur für geleistete Anzahlungen, Wahlrecht bei der Besteuerung von Reiseleistungen, Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung an pauschalierte Land- und Forstwirte