Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat seine erste Konsultation zu zwei vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Der erste Standard legt allgemeine Offenlegungspflichten in Bezug auf die Nachhaltigkeit fest, der andere spezifiziert Offenlegungspflichten in Bezug auf das Klima.
Auf der COP-Konferenz in Glasgow werden in den nächsten zwei Wochen über 25.000 Personen aus 200 Ländern, darunter politische Entscheidungsträger, NGOs und führende Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft, zusammentreffen, um sich auf eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf unter 1,5 Grad gemäß dem Pariser Klimaabkommen zu einigen.
Cyberhygiene“ nennt man Schutzvorkehrungen, mit denen man Computer und Netzwerke „sauber hält“und Schaden abwendet, den elektronische Eindringlinge und Angriffe verursachen können
Viele Unternehmen sind von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hart getroffen und hoffen auf spätere Entschädigungen vor allem für Maßnahmen, die noch vor Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 16. März 2020 nach dem Epidemiegesetz (EpidemieG) erfolgt waren. Ebenso für viele Betriebe im Raum steht der viel diskutierte Entfall bzw. die Minderung von Mietzins oder Pachtzins nach §§ 1104 und 1105 ABGB. Die aktuelle Situation führt zu komplexen Fragestellungen, da in vielen Fällen ein beschränkter Gebrauch eines Mietstückes bzw. ein eingeschränkter Betrieb u.a. durch Notbetrieb, Teleworking oder interne Arbeiten weiterhin vorliegen kann. Eine anwaltliche Begleitung ist dringend anzuraten, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. In vielen Fällen wird ein Sachverständiger aus dem Gebiet der Unternehmensplanung zur Feststellung von Entschädigungen bzw. Minderungsansprüchen notwendig sein, der die konkret eingetretenen Einschränkungen beurteilt. Zu berücksichtigen sind nicht nur Ausfälle, sondern auch ersparte Kosten oder – je nach Fall – eine in veränderter Form fortgesetzte Betriebstätigkeit. Oft wird es länger dauern, bis die für Entschädigungen relevanten Detailfragen tatsächlich beantwortet werden müssen – etwa gegenüber Behörden, bei Rückforderungen im anwaltlichen Wege oder in einem Gerichtsverfahren.
Die Rechtslage hinsichtlich Entschädigungsfragen ist noch vielfach unklar und verändert sich laufend. Im Folgenden stellen wir unseren derzeitigen Kenntnisstand zu einzelnen Entschädigungsfragen dar. Kann Schadenersatz für Umsatzeinbußen durch die aktuellen Maßnahmen gegen COVID-19 geltend gemacht werden?
Schon im Mittelalter mussten sich die Menschen mit effizienten Verteidigungsstrategien auseinandersetzten. Das wohl beste Beispiel hierfür, Schloss Hochosterwitz, ist eine von nur wenigen Burgen weltweit, die nie bei Angriffen erobert wurde. Aufgrund eines ausgeklügelten Verteidigungssytems, bestehend aus 14 Toren, welche den Weg zur Burg weisen, war es keinem Angreifer möglich, die Burg zu erobern.