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Jahreskontrollsechstel, Erweiterung Ausnahmenkatalog und Rollung zum Vorteil des Dienstnehmers
Die seit 2020 geltende Regelung betreffend Jahreskontrollsechstel, die sicherstellt, dass sich die sonstigen (lohnsteuerbegünstigten) Bezüge jährlich betrachtet auf max. ein Sechstel der laufenden Bezüge belaufen, wurde adaptiert.