Die Europäische Union hat im Juli 2021 eine Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) erlassen, die ab 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Dieser Mechanismus soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie schützen, und die globalen Treibhausgasemissionen senken, indem er für den Import von bestimmten CO2-intensiven Waren aus Drittländern einen Preis festlegt.
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Zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-Pandemie standen Unternehmen für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 die Hilfsinstrumente Verlustersatz III sowie Ausfallsbonus III zur Verfügung. Die nationalen Förderrichtlinien sahen Antragsfristen auch nach dem 30. Juni 2022 vor, was nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht stand.
Der Urlaubsanspruch gehört bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu den „Top-Streitthemen“ zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Ein Urteil des OGH bringt nun eine bedeutende Veränderung zu Gunsten der Arbeitnehmer:innen.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Änderungen bezüglich der Antragsstellung auf Elternteilzeit (seit November 2023) sowie über die Erhöhung des Familienzeitbonus für erwerbstätige Väter.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Unternehmen verpflichtend eine nichtfinanzielle Erklärung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) als Teil des Lageberichts erstellen. Die detaillierten Angabepflichten werden in den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) geregelt. Wir fassen für Sie zusammen, was Sie für eine erfolgreiche Berichterstattung nach CSRD und ESRS wissen müssen.
In dem vom BMF veröffentlichten EAS 3445 verneinte es das Vorliegen einer ertragsteuerlichen Homeoffice-Betriebsstätte bei einer Arbeitnehmerin, die bei einer Holding-Gesellschaft zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet. Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über diesen Fall.
In diesem Beitrag informieren wir Sie über Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, die mit 01.01.2024 wirksam werden.
Bleiben Sie mit unserem Splitter-Artikel über unterschiedlichste Entwicklungen und Neuigkeiten aus unterschiedlichsten Bereichen informiert.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) kann für Unternehmen anspruchsvoll sein, da das International Accounting Standards Board (IASB) jährlich neue Standards und Änderungen veröffentlicht. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen einen IFRS Musterabschluss für das Jahr 2023 zur Verfügung.
In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung zur Urlaubsverjährung.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die veränderlichen bzw. voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2024.
Per 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt über die ersten 12 ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Dies betrifft die beiden Cross-Cutting Standards sowie 10 Standards zu ESG-relevanten Themen.
Derzeit liegt der Begutachtungsentwurf eines Abänderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich vor (insbesondere betreffend Art 15 Abs 6 DBA). Die Neuerungen treten voraussichtlich ab 2024 in Kraft.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Die verpflichtende Anwendung hängt von der Übernahme in nationales Recht der einzelnen Staaten ab. Durch die Standardentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen der CSRD ist abzuwarten, inwiefern die Standards des ISSB in der EU verbindlich werden. Für global agierende Unternehmen kann sich durch Aktivitäten in Nicht-EU Ländern zukünftig eine Verpflichtung ergeben.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Zusammen markieren sie den Beginn einer neuen Ära, in der international berichterstattende Unternehmen zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden.
Mit dem CO2-Grenzausgleich werden künftig importierte Waren aus Drittländern mit einem Kohlenstoffpreis versehen. Bereits ab Oktober 2023 bestehen Meldepflichten für Importe aus Drittländern. In diesem Beitrag informieren wir Sie im Detail über den CO2-Grenzausgleich und dessen Auswirkungen.