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Wichtige Neuerungen: ESRS angenommen und Änderung CSRD-Schwellenwerte angepasst
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind mit Ablauf der Einspruchsfrist von Europäischem Rat und Parlament mit 21. Oktober 2023 angenommen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2024 die nicht-finanzielle Erklärung verpflichtend nach den ESRS erstellen. Parallel wurde durch die EU-Kommission eine Anhebung der Größenkriterien vorgeschlagen, wodurch sich der Anwenderkreis der CSRD voraussichtlich verringern wird.