Ab 2027 bringt MiKaDiv neue Datenmeldepflichten für deutsche Dividenden entlang der gesamten Verwahrkette. Warum sich österreichische Banken jetzt vorbereiten sollten.
Erfahren Sie, wie aktuelle Bundesfinanzgericht (BFG)‑Rechtsprechung und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 die Immobiliennutzung in Privatstiftungen neu definieren. Unser Beitrag beleuchtet steuerliche Risiken, Chancen und praxisnahe Empfehlungen für Ihre optimale Vermögensstruktur.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Beschluss vom 18.11.2025, Ra 2023/13/0027 über die Zulässigkeit von steuerneutralen Substanzausschüttungen bei einer FL-Stiftung entschieden.
VwGH ruft EuGH an Blog.Tax
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Zwischensteuer bei Privatstiftungen mit ausländischen Begünstigten vor. Droht eine Änderung des österreichischen Zwischensteuerregimes?
WiEReG), legte das BMF im Oktober 2024 eine weitere WiEReG Novelle vor. Die beiden Novellen richten Ihren Fokus hauptsächlich auf die Offenlegung von Treuhandschaften sowie die Schaffung einer erhöhten Transparenz von (Privat-)Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsgebilden.
Am 21. Juli 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetzes 2023 (AbgÄG 2023) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das AbgÄG 2023 beinhaltet u.a. auch die gesetzliche Klarstellung für die Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeteiligungen, die der herrschenden Verwaltungsmeinung entsprachen, jedoch aufgrund des VwGH-Erkenntnisses Ra 2021/15/0053 vom 17. November 2022 die Anforderungen für die Übertragung stiller Reserven gemäß § 13 Abs 4 KStG nicht mehr erfüllten.
Privatstiftungen sind seit der Einführung des WiEReG im Jahr 2018 verpflichtet, ihre Funktionsträger – zu denen auch (minderjährige) Begünstigte zählen - in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Insbesondere die laut der 5. EU-Richtlinie vorgegebene öffentliche Einsicht in das Register und die damit einhergehende Öffentlichkeit von Namen und Daten (minderjähriger) Begünstigter, verärgerte die Stifterfamilien.
Seit 10. Jänner 2020 sind die ersten Änderungen der Novelle des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) von den Rechtsträgern anzuwenden. Weitere Änderungen werden mit 10. November 2020 bzw. 10. März 2021 in Kraft treten. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen.
Unternehmen, sonstige Rechtsträger und Privatstiftungen sind seit Sommer 2018 verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Anlässlich der Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) novelliert. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass es ab 10. Jänner 2020 jedermann möglich sein wird, die wirtschaftlichen Eigentümer im Register einzusehen.
Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung enthält ein deutliches Bekenntnis zur Privatstiftung in Österreich. Beabsichtigt sind die Reformierung und Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung.
Für Privatstiftungen und Stiftungs-Gruppen kann die Vorbereitung von Unterlagen für die erforderliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer bei diversen Bankangelegenheiten, Finanzierungen oder Transaktionen sehr zeitintensiv sein. Das neue Compliance-Package soll diesen Prozess beschleunigen und vereinfachen. Die Rechtsträger haben künftig die Möglichkeit, alle Unterlagen und Informationen, die für die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-Register) zu übermitteln.
Das Informationsschreiben vom 17. April 2019 des Bundesministeriums für Finanzen setzt sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung von durch Körperschaften für Anteilsinhaber für private Wohnzwecke angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien auseinander. Die dargestellten ertrag- und umsatzsteuerlichen Grundsätze gelten auch für die Überlassung von Immobilien durch eine Privatstiftung an ihre Begünstigten.