Alle Jahre wieder: Jeder Jahreswechsel bringt in der Personalverrechnung umfassende Veränderungen mit sich. Auch das Jahr 2020 hat einige Neuerungen zu bieten. Die Details finden Sie in unserer Übersicht.
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Mit dem Jahresbeginn 2020 sind auch Arbeitgeber, die keine lohnsteuerliche Betriebsstätte in Österreich haben, verpflichtet, Lohnsteuer für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer abzuführen. Dies betrifft vor allem Dienstnehmer mit inländischem Wohnsitz oder/und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.
In unserem Update PV informieren wir Sie über aktuelle Themen und Neuerungen aus dem Bereich Personalverrechnung.
Beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz sind in Österreich eine Fülle an Melde- und Bereithaltepflichten des Arbeitgebers zu beachten. Die Nichteinhaltung wird mit drakonischen Geldstrafen geahndet. Mit großer Spannung wurde das kürzlich erschienene Urteil des Europäischen Gerichtshof erwartet, das zu einem Anpassungsbedarf der strengen Regelungen führen wird.
Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Für die Betroffenen (ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige) bedeutet dies deutlich höhere Pensionszahlungen. Beamte sind von der neuen Regelung ausgenommen.
In Österreich sind Dienstnehmer und Dienstgeber mit hohen Abgabenquoten konfrontiert. Ein Steuersatz von bis zu 55% führt dazu, dass Dienstnehmern von jedem Euro Bruttogehaltserhöhung lediglich etwa die Hälfte netto übrigbleibt.
Durch die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit einer laufenden Abstimmung zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen wurde ein regelrechter Paradigmenwechsel im Bereich der Betriebsprüfungen eingeläutet
Das Rechnungswesen spielt eine zentrale Rolle im Unternehmen. Um in diesem Bereich Ihr Potenzial voll ausschöpfen zu können, sollten Sie rechtzeitig in die Digitalisierung investieren.
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Was Sie in der Personalverrechnung iZm mit dem Abgabenänderungsgesetz 20´14 und anderen Gesetzesvorhaben besonders beachten müssen und welche weiteren Gesetzesänderungen schon im Entwurf vorliegen, fassen wir in diesem Newsletter für Sie zusammen.