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Neue Regelung zur Abschlagsfreiheit bei Pensionen
Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Für die Betroffenen (ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige) bedeutet dies deutlich höhere Pensionszahlungen. Beamte sind von der neuen Regelung ausgenommen.