Mit dem am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (kurz: NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht sind auch Anpassungen für die Rechnungslegung mitumfasst. Für Geschäftsjahr, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, sind in § 124 Abs 2 BörseG neue Aufstellungs- und Prüfpflichten im einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach xhtml/xbrl aufgenommen worden, die die Regelpublizität für börsennotierte Unternehmen ergänzen.
Formelle, interne und externe Plausibilitätsprüfungen machen Krisenpläne belastbar, erhöhen Transparenz und sichern die Beurteilung von Risiken und Sanierungschancen.
Mit dem am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (kurz: NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht sind auch Anpassungen im Bilanzrecht mitumfasst. Eine dieser Anpassungen betrifft die Öffnung der nationalen Rechnungslegung für die Effektivzinsmethode für Schuldinstrumente, die eine mehrjährige Laufzeit haben und bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen und können, nach Vorbild der internationalen Rechnungslegungsstandards.
Erfahren Sie, wie aktuelle Bundesfinanzgericht (BFG)‑Rechtsprechung und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 die Immobiliennutzung in Privatstiftungen neu definieren. Unser Beitrag beleuchtet steuerliche Risiken, Chancen und praxisnahe Empfehlungen für Ihre optimale Vermögensstruktur.
Neue ESG-Regulatorik: Was Unternehmen 2026 beachten müssen. Der öffentliche Fokus auf Omnibus I lässt glauben, dass die meisten Unternehmen im Jahr 2026 im Bereich ESG bzw. ESG-Compliance nichts zu tun hätten. Der Eindruck täuscht: Aufgrund neuer ESG-Regulatorik gibt es weiterhin viel Handlungsbedarf.
Was die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie ab 2026 für Unternehmen in Österreich bedeutet: neue Pflichten, Offenlegung von Gehältern und mehr Entgeltgleichheit.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im April 2025 grundlegende Änderungen für die Arbeitskräfteüberlassungen beschlossen. Danach greifen die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) nun auch für rein virtuelle Überlassungen ohne physische Tätigkeit in Österreich.Neue Regelungen für Drittstaaten
Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sind verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Zahlungen zu melden. Dies betrifft Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses sowie gewisse Auslandszahlungen. Die Mitteilungen müssen grundsätzlich elektronisch bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres übermittelt werden.
Privatstiftungen sind in letzter Zeit anlässlich Ihrer KYC-Verpflichtungen immer öfters mit der Frage konfrontiert, wie der EMIR-Gegenpartei-Status der Privatstiftung lautet. Der Stiftungsvorstand als organschaftlicher Vertreter der Privatstiftung hat sich daher mit der Frage auseinanderzusetzen, wie eine Privatstiftung nach EMIR einzustufen ist.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Beschluss vom 18.11.2025, Ra 2023/13/0027 über die Zulässigkeit von steuerneutralen Substanzausschüttungen bei einer FL-Stiftung entschieden.
Die Beteiligungsbewertung nach UGB (AFRAC 24) und der Impairment-Test gemäß IAS 36 zählen zu den zentralen Bewertungsansätzen im österreichischen und internationalen Rechnungswesen. Trotz ähnlicher Methoden unterscheiden sie sich grundlegend in Bewertungsobjekt, Zweck und Annahmen: Während UGB/AFRAC 24 auf Beteiligungen gemäß § 189a UGB fokussiert, prüft IAS 36 die Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU). Unterschiede bestehen auch bei der Planungsrechnung, der Berücksichtigung künftiger Maßnahmen sowie der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC). Zudem variieren die Regeln für Wertminderung und Wertaufholung. Der Überblick zeigt die wichtigsten Differenzen und bietet Orientierung für die Praxis.
Die Vereinfachungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als Teil des Omnibus-I-Pakets sind am 20.10.2025 in Kraft getreten. Neue Mengenschwellen, verlängerte Fristen und flexible Anrechnungen reduzieren den Aufwand. Zudem gibt ein Leak erste Einblicke in mögliche CBAM-Benchmarks und Standardwerte.
OECD-Update: Neue Regeln zur Homeoffice-Betriebsstätte. Erfahren Sie, wann Homeoffice-Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet und welche Risiken bestehen.
Ab 1. Dezember 2025 gelten neue Pflichten im Meldeformular des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG). Funktionsträger bei stiftungsähnlichen Rechtsträgern müssen zwingend eingetragen werden, um die Transparenz zu erhöhen. Zudem gibt es klare Vorgaben zur Einschränkung der Einsicht bei Nominee-Vereinbarungen, bis die technische Umsetzung vollständig verfügbar ist.
Was ist BEFIT? Welche Unternehmen sind betroffen? Wie verändert BEFIT die Steuerberechnung? Welche Fristen und Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Wie kann ich mich vorbereiten?
Die österreichische Bundesregierung hat das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) beschlossen. Die Begutachtungsfrist des Gesetzesvorhabens läuft noch bis 27.11.2025, weshalb abzuwarten sein wird, wie die Umsetzung letztlich erfolgt. Ziel des BBKG 2025 in der aktuellen Lesart: Steuergerechtigkeit fördern, Betrug bekämpfen und Rechtssicherheit stärken. Die Änderungen betreffen zentrale Steuer- und Abgabenbereiche und sollen überwiegend mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.