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Immobilien in der Privatstiftung
Immobilien in der Privatstiftung – Auswirkungen der Steuerreform 2015/2016 auf Grundstücksverkäufe und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Neuer Steuersatz Ab 1. Jänner 2016 wurde aufgrund der Steuerreform 2015/2016 der Tarif der Immobilienertragsteuer von 25% auf 30% erhöht. Bei den für die laufende Besteuerung der Privatstiftung maßgeblichen Steuern – Körperschaftsteuer und Zwischenkörperschaftsteuer – kam es jedoch zu keiner Erhöhung des Steuersatzes von jeweils 25%, weswegen die Immobilienveräußerung durch Privatstiftungen somit rein tariflich gesehen ab 2016 günstiger ist. Aufgrund des „Inflationsabschlages“ konnte der Veräußerungsgewinn bisher nach Ablauf des zehnten Jahres seit der Anschaffung des Grundstücks um jährlich 2% (bis zu insgesamt 50%) reduziert werden. Mit Jahresbeginn 2016, wurde dieser endgültig aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen, weshalb er auch bei der Ermittlung der zwischenkörperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte der Privatstiftung nicht mehr zur Anwendung kommen kann.