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Steuerliche und wirtschaftsrechtliche Fragen spielen bei jeder unternehmerischen Entscheidung eine wichtige Rolle.

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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im April 2025 grundlegende Änderungen für die Arbeitskräfteüberlassungen beschlossen. Danach greifen die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) nun auch für rein virtuelle Überlassungen ohne physische Tätigkeit in Österreich.Neue Regelungen für Drittstaaten
Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sind verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Zahlungen zu melden. Dies betrifft Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses sowie gewisse Auslandszahlungen. Die Mitteilungen müssen grundsätzlich elektronisch bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres übermittelt werden.
Privatstiftungen sind in letzter Zeit anlässlich Ihrer KYC-Verpflichtungen immer öfters mit der Frage konfrontiert, wie der EMIR-Gegenpartei-Status der Privatstiftung lautet. Der Stiftungsvorstand als organschaftlicher Vertreter der Privatstiftung hat sich daher mit der Frage auseinanderzusetzen, wie eine Privatstiftung nach EMIR einzustufen ist.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Beschluss vom 18.11.2025, Ra 2023/13/0027 über die Zulässigkeit von steuerneutralen Substanzausschüttungen bei einer FL-Stiftung entschieden.
Ab 1. Dezember 2025 gelten neue Pflichten im Meldeformular des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG). Funktionsträger bei stiftungsähnlichen Rechtsträgern müssen zwingend eingetragen werden, um die Transparenz zu erhöhen. Zudem gibt es klare Vorgaben zur Einschränkung der Einsicht bei Nominee-Vereinbarungen, bis die technische Umsetzung vollständig verfügbar ist.
Was ist BEFIT? Welche Unternehmen sind betroffen? Wie verändert BEFIT die Steuerberechnung? Welche Fristen und Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Wie kann ich mich vorbereiten?
Die österreichische Bundesregierung hat das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) beschlossen. Die Begutachtungsfrist des Gesetzesvorhabens läuft noch bis 27.11.2025, weshalb abzuwarten sein wird, wie die Umsetzung letztlich erfolgt. Ziel des BBKG 2025 in der aktuellen Lesart: Steuergerechtigkeit fördern, Betrug bekämpfen und Rechtssicherheit stärken. Die Änderungen betreffen zentrale Steuer- und Abgabenbereiche und sollen überwiegend mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
Überblick über ausgewählte aktuelle Aspekte des Umgründungssteuerrechts: Von der Behandlung von Entnahmen über Meldepflicht bis zu grunderwerbsteuerlichen Fragen.
Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2025 und den UStR-Wartungserlass: Anpassungen bei Kleinunternehmer:innenregelung, Einfuhrbefreiungen, Rechnungsstellung und mehr.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig die finanzielle Planung für das kommende Jahr zu verbessern. In diesem Beitrag finden Sie praktische Tipps und Hinweise, wie Sie Ihre steuerlichen Vorteile noch rechtzeitig nutzen können.
Der Nationalrat hat im Oktober 2025 eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags beschlossen. Von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 gelten erhöhte Sätze: 20 % für allgemeine und 22% für ökologische Investitionen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
Ab Herbst 2025 kommt es aufgrund der WiEReG-Novelle (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) für Stiftungen und bei Vorliegen von Nominee-Vereinbarungen zu deutlichen Verschärfungen der WiEReG-Meldeverpflichtungen.
Der neue Tax-Compliance-Kalender 2026 von Grant Thornton Austria ist ab sofort verfügbar und ihr verlässlicher Begleiter durch das Steuerjahr 2026.
Seit 01.07.2025 stehen die Änderungen in Bezug auf die Normverbrauchsabgabe (kurz: NoVA) in Kraft. In diesem Zusammenhang haben sich für leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Kategorie N1) weitreichende Änderungen ergeben, die viele Fragen aufgeworfen haben. In unserem Beitrag werden die Neuerungen erläutert und die praktischen Auswirkungen näher beleuchtet.