Unternehmen aller Branchen, Rechtsformen und Größen sind von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie betroffen. Daraus ergeben sich auch Fragen für die internationale Rechnungslegung.
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Die Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten ist laut einer FMA Pressemitteilung vom 25.03.2020 das oberstes Ziel der Europäischen und der österreichischen Bankenaufsicht. Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekräftigt die Nutzung regulatorischer Spielräume, um die Finanzierung von Unternehmen und Haushalten zu gewährleisten. DIE EBA bestärkt hier die Nutzung regulatorischer Spielräume und konsensuale Änderungen in den Kreditverträgen. Ein Aufschub von Kreditzahlungen soll nicht automatisch zu einem Kreditausfall führen, und öffentliche Stützungsmaßnahmen sollen nicht als individuelle Kreditrestrukturierung klassifiziert werden. Im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS sollen prozyklische Effekte des IFRS 9 vermieden werden. FMA und OeNB unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich und betonen einmal mehr, dass Österreichs Banken sehr gut aufgestellt sind, da in den vergangenen Jahren Kapitalpuffer von den österreichischen Banken aufgebaut worden sind.
Die meisten Unternehmen befinden sich in der Phase der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse 2019. Die Corona-Virus Situation in 2020 rechtfertigt sicher keine Rückstellungen zum 31.12.2019, aber eine konservative Bilanzierung ist immer zu rechtfertigen. Unter dem Motto „keine Überraschungen aus der Bilanz“ können sicher angemessene Rückstellungen und / oder Abgrenzungen in den Jahresabschlüssen 2019 gebucht werden. Sprechen Sie mit unseren Experten und finden Sie Wege durch eine angemessene und konservative Bilanzierung Steuernachzahlungen zu optimieren.
In Anbetracht der internationalen und lokalen Situation, sehen wir es als unsere Verantwortung, jegliche Ansteckungsgefahr zu minimieren und die Folgen für unsere MitarbeiterInnen und KlientInnen so gering wie möglich zu halten. Ab Montag befindet sich daher der Großteil unserer Mitarbeiter im Teleworking. Wir haben folgende Maßnahmen getroffen, um unsere Leistungen für Sie weiterhin termingerecht und ohne wesentliche Einschränkungen erbringen zu können: Ihre persönliche Betreuerin / Ihr persönlicher Betreuer steht Ihnen weiterhin per E-Mail oder Firmenhandy zur Verfügung und bitten Sie, Anfragen per E-Mail oder Firmenhandy an diese Person zu richten. Auch unter den zentralen Rufnummern, +43 1 15054313 (Wien Hauptbahnhof), +43 1 5054313 (Wien Rivergate) sind unserer Büros weiterhin für Sie erreichbar.
Die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ändern sich jedes Jahr. Es werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen veröffentlicht, die sich auf die künftige Finanzberichterstattung von Unternehmen auswirken. Unser Leitfaden "Navigating the Changes to International Reporting Standards" soll Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen der IFRS geben. Er umfasst sowohl neue Standards und Interpretationen als auch Änderungen von bestehenden Standards.
Die ESEF Verordnung betrifft alle Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen. Die Fristen zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten werden dadurch nicht verändert.
Bereits im Jahr 2016 hat die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) die häufigsten Feststellungen bei der Durchführung von Impairment-Tests präsentiert. Ein Update zu den „Erfahrungen aus dem Enforcement“ gab es nun im Rahmen der „Forschungsinitiative Business Valuation, Accounting and Auditing“ an der Johannes-Kepler-Universität im Mai 2019.
Die IFRS News sind Ihr vierteljährliches Update zu allen Aspekten der International Financial Reporting Standards (IFRS). Grant Thornton informiert Sie über aktuelle Themen und gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
Die Erstellung von Abschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
Cloudbasierte Softwareleistungen sind unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Allerdings werfen Software as a Service (SaaS) Verträge neue Bilanzierungsthemen auf, da die bestehenden Regelungen vorwiegend Cloud Computing auf die bisher üblichen Geschäftsmodelle, den Erwerb von Softwarelizenzen, die lokal genützt werden, ausgelegt sind. In unserem Artikel stellen wir Ihnen vor, wie das IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC) bestimmte Bilanzierungsfragen in diesem Zusammenhang beurteilt.
Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses markiert nicht nur die unkündbare Zeitspanne, für die der Leasingnehmer das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand innehat. Grant Thornton gibt Ihnen einen Überblick, welche weiteren Kriterien bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen zu berücksichtigen sind.
Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" mit dem Titel "Definition eines Geschäftsbetriebs". Die Änderungen sind eine Reaktion auf die Rückmeldungen aus dem Post Implementation Reviews zu IFRS 3 . Sie präzisieren den Begriff des Geschäftsbetriebs mit dem Ziel, Unternehmen bei der Entscheidung zu unterstützen, ob eine Transaktion als Erwerb von Vermögenswerten oder als Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren ist.
Latente Steuern und erstmaliger Ansatz von Leasingverträgen: Die Thematik ist eigentlich nicht neu, bekommt doch durch die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasingnehmers eine Vielzahl von Anwendungsfällen. Konkret geht es um die Frage, ob das Verbot für temporäre Differenzen im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes latente Steuern zu bilanzieren (initial recognition excemption) auch bei der Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasingnehmers zur Anwendung kommt oder nicht. Fallen diese Geschäfte unter das Verbot für den erstmaligen Ansatz, so dürfen auch für Unterschiede, die sich aus der Entwicklung der steuerlichen bzw. IFRS Buchwerte in der Zukunft ergeben, keine latenten Steuern angesetzt werden.
Die IFRS News sind Ihr vierteljährliches Update zu allen Aspekten der International Financial Reporting Standards (IFRS). Wir informieren Sie über aktuelle Themen und geben einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
Digitalisierung und Vernetzung schreiten rasant voran und bringen Wachstumschancen für Unternehmen auf der ganzen Welt mit sich. Die Technologie hat dabei einen großen Einfluss: Einerseits eröffnet und unterstützt sie neue Geschäftsfelder, andererseits übt sie bei etablierten Unternehmen Druck aus, Schritt halten zu müssen. Rasche technische Fortschritte können sich aber auch als Schwachpunkt herausstellen, das heißt, Unternehmen müssen wachsam sein, wenn es um das Erkennen und Bewerten von Risiken geht.
IFRS News ist Ihr vierteljährliches Update zu allen Themen rund um die International Financial Reporting Standards (IFRS). Wir bringen Sie auf den neuesten Stand, geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Entwicklungen und betrachten diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln.