Unternehmen stehen zunehmend in der Verantwortung, Umweltaussagen transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten. Die aktuelle EU-Richtlinie für Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-RL) verlangt, dass sogenannte „Green Claims“ klar formuliert, wissenschaftlich belegt und für Verbraucher:innen verständlich sind. Irreführende oder pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne fundierte Grundlage sind in der EU unzulässig.

Sustainability Services unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung sicherer Umweltclaims sowie bei der Prüfung bestehender Umweltaussagen. Wir bieten praxisnahe Lösungen, die Transparenz schaffen und Compliance sicherstellen. 

EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825)

Regulatorische Anforderungen an Umwelt- & Nachhaltigkeitsaussagen

Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) soll Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Ziel ist es, transparente und verlässliche Informationen zu Umwelt- und Klimaclaims sicherzustellen, damit fundierte Kaufentscheidungen möglich sind. Kern der EmpCo-Richtlinie ist das Verbot irreführender Umweltaussagen („Greenwashing“). Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar spezifiziert und wissenschaftlich belegbar sind. Unternehmen müssen deutlich machen, worauf sich eine Aussage konkret bezieht (z.B. auf das gesamte Produkt oder nur auf einen bestimmten Bestandteil) und dürfen keine Umweltvorteile hervorheben, die für das Produkt selbstverständlich oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

Unzulässige Nachhaltigkeitsclaims

Zudem wird die sogenannte „schwarze Liste“ unlauterer Geschäftspraktiken erweitert, sodass bestimmte Praktiken – etwa unbelegte allgemeine Umweltbehauptungen – per se unzulässig sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln. Private Umweltlabels sind nur noch zulässig, wenn sie auf transparenten, überprüfbaren und zertifizierten Systemen beruhen, um so wenig aussagekräftige oder intransparente Siegel einzudämmen.

Die Richtlinie ist im Jahr 2024 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedstaaten bis spätestens September 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Vorgaben sind verbindlich anzuwenden.

Unsere Dienstleistungen: Beratung und Prüfung

Unser kompakter, KI-assistierter Schnellcheck bietet eine erste indikative Einschätzung Ihrer Green Claims und identifiziert zentrale Begriffe als Grundlage für weitere Maßnahmen oder zur internen Sensibilisierung. Zudem bewerten wir die Relevanz der EmpCo-Richtlinie für Ihr Unternehmen, beispielsweise im Hinblick auf den B2C- oder B2B-Kontext, und identifizieren frühzeitig regulatorische Risiken sowie daraus resultierende Handlungsfelder für Sie.

Wir prüfen Ihre konkreten Nachhaltigkeitsaussagen strukturiert durch Fachexpert:innen entlang klarer Kriterien wie Evidenz, Transparenz, Konsistenz und Aussagekontext. Dabei identifizieren wir potenzielle Greenwashing-Risiken, bewerten und priorisieren diese mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Positionierung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitskommunikation gezielt zu verbessern und regulatorisch abzusichern. Auf Basis unserer Analyse entwickeln wir konkrete Maßnahmen und belastbare Formulierungsvorschläge und optimieren Ihre Kommunikationsmaterialien – von Marketing über Website bis zum Nachhaltigkeitsbericht. Wir führen Schulungen und Workshops zum Aufbau interner Kompetenzen durch. Ein klarer Mehrwert für:

  • Klarere, konsistente und nachweisbare Aussagen
  • Verständliche, zielgruppengerechte ESG-Kommunikation
  • Stärkung Ihrer Glaubwürdigkeit und Positionierung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre internen Prozesse zur Sicherstellung von ESG- und Green-Claims-Compliance systematisch zu stärken. Auf Basis unserer Analyse identifizieren wir Optimierungspotenziale, definieren klare Verantwortlichkeiten und entwickeln praxisnahe Leitlinien sowie Prüfschritte für eine nachhaltige und auditfähige Umsetzung.

  • Klare, strukturierte und nachvollziehbare Prozesse zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen
  • Verankerung von Richtlinien in bestehende Unternehmensabläufe (z.B. Marketing-, Produkt- und Freigabeprozesse)
  • Erhöhung der Compliance und Reduktion von Greenwashing-Risiken