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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Corona-Pandemie bringt nicht nur direkt betroffene Betriebe in finanzielle Schwierigkeiten, auch Zulieferbetriebe können durch die eingebrochene Nachfrage ihrer Kunden in wirtschaftliche Turbulenzen geraten. Um Liquiditätsengpässe abzufedern, steht nun auch ein Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen zur Verfügung.
Jedes Unternehmen, welches indirekt von den behördlichen Schließungen erheblich betroffen war und operativ tätig ist, kann im Betrachtungszeitraum bzw. in einzelnen Betrachtungszeiträume zwischen 01.11.2020 bis 31.12.2020 einen Umsatzersatz gelten machen.
Eine erhebliche Betroffenheit liegt vor, wenn
- ein Umsatzzusammenhang von mindestens 50% mit direkt von den behördlichen Schließungen betroffenen Unternehmen sowie
- ein Umsatzeinbruch von zumindest 40% im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachgewiesen werden kann.
Die Höhe des Umsatzersatzes ergibt sich einerseits aus dem operativen/vergleichbaren Umsatz in der Vorperiode (aliquotiert auf den betroffenen Zeitraum) und andererseits aus einer Ersatzrate, welche je nach Branche gesondert festgelegt wurde. Die Ersatzraten wurden im November und Dezember unterschiedlich hoch bestimmt. Die Ersatzraten sind – im Unterschied zur ursprünglichen Vorankündigung – losgelöst von der Ersatzrate des direkt betroffenen Unternehmens, an das geliefert/geleistet wird.
Höhe des Umsatzersatzes
Die Höhe des Umsatzersatzes für indirekt betroffene Unternehmen ist mit EUR 800.000 gedeckelt. Ob es hier noch zu einer Erhöhung auf die kürzlich von der EU genehmigten Höchstbetrag von EUR 1.800.000 kommen wird, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus wurden weitere Deckelungen eingezogen, um das Risiko einer Überförderung zu minimieren.
Die Richtlinien zum Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen wurden bereits veröffentlicht und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Antragsstellung ist seit dem 16.02.2021 möglich, längstens bis 30.06.2021.
Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Operative Tätigkeit (gewerbliche oder selbständige Tätigkeit)
- COVID-19-bedingter Umsatzausfall von mindestens 40% im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum
- mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit direkt betroffenen Unternehmen: Der Umsatzzusammenhang liegt vor, wenn der Kunde in einer direkt von den behördlichen Schließungen betroffenen Branchen (unmittelbar oder im Auftrag eines Dritten) tätig ist.
- Die Umsätze des Unternehmens stellen begünstigte Umsätze dar. Begünstigte Umsätze sind solche, die einer Branche gemäß der Branchenkategorisierung in Anlage 2 der Verordnung zugeordnet werden können.
- Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
- Beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors
- Antragsteller, die nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig sind
- Kündigung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber für einen Nachbetrachtungszeitraum beginnend ab 16.2.2021 zuzüglich der Anzahl der Tage des Betrachtungszeitraums
- Verstoß gegen das WohlverhaltensG (steuerliches Wohlverhalten)
- Neu gegründete Unternehmen ohne Umsätze vor dem 1.12.2020
- Der Betrachtungszeitraum für den Lockdown-Umsatzersatz II ist der Zeitraum, in dem der Antragsteller indirekt von der COVID-19-SchuMaV, der COVID-19NotMV, der 2. COVID-19-SchuMaV, der 3. COVID-19-SchuMaV und/oder der 2. COVID-19-NotMV betroffen ist, wobei dieser spätestens am 31.12.2020 endet.
Es können folgende fünf Betrachtungszeiträume gewählt werden:
- 1. November 2020 bis 16. November 2020 (COVID-19-SchuMaV)
- 17. November 2020 bis 6. Dezember 2020 (COVID-19-NotMV)
- 7. Dezember 2020 bis 16. Dezember 2020 (2. COVID-19-SchuMaV)
- 17. Dezember 2020 bis 25. Dezember 2020 sowie ausschließlich für Umsätze mit Seil- und Zahnradbahnen im Sinne des § 4 Abs. 4 der 3. COVID-19-SchuMaV: 17. Dezember 2020 bis 23. Dezember 2020 (3. COVID-19-SchuMaV)
- 26. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 (2. COVID-19-NotMV)
- Es ist zunächst der Vergleichsumsatz zu ermitteln. Ausgangsbasis dafür ist grundsätzlich der Umsatz im November bzw. Dezember 2019 gemäß Umsatzsteuervoranmeldung. Sollte keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung gegeben sein, kann der Umsatz iSd Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung abgeleitet werden. Davon sind einerseits Umsätze aus nicht operativen Tätigkeiten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung und Landwirtschaft abzuziehen sowie andererseits auch sogenannte „weitergeleitete Umsätze“.
- Aus dem Vergleichsumsatz ist in weiterer Folge der „Begünstigte Umsatz“ zu ermitteln. Der Begünstigte Umsatz ist der Vergleichsumsatz multipliziert mit dem Prozentsatz des Umsatzzusammenhangs mit direkt von den behördlichen Schließungen betroffenen Unternehmen. Der Umsatzzusammenhang mit direkt betroffenen Unternehmen ist grundsätzlich aus 2019 abzuleiten. Ein höherer Umsatzzusammenhang in 2020 ist darzulegen und nur zulässig, sofern nicht die Vergleichbarkeit aufgrund des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse verloren gegangen ist.
- Der Umsatzersatz ermittelt sich aus dem Begünstigen Umsatz aliquotiert mit den Tagen des Betrachtungszeitraums sowie multipliziert mit dem Prozentsatz der Ersatzrate der jeweiligen Branche.
- Der Umsatzersatz ist mit EUR 800.000,-- gedeckelt. Darüber hinaus wurden zwei weitere betragsmäßige Deckelungen eingeführt. Zum einen darf der errechnete Umsatzersatz nicht höher als der Umsatzrückgang sein. Zum anderen dürfen Umsatzersatz sowie anteilige Kurzarbeitsbeihilfe (für 11/2020 bzw 12/2020) gemeinsam nicht den Betrag des anteiligen Vergleichsumsatzes übersteigen
- Ferner sind bestimmte andere Förderungen auf den Höchstbetrag von EUR 800.000,-- anzurechnen.
- Abwicklung über die COFAG
- Kein Rechtsanspruch, allerdings Abweisung unter Angabe einer Begründung
- Antragsstellung vom 16.2.2021 bis spätestens 30.6.2021
- Einbringung der Anträge über Finanzonline
- Bis zu einer Beihilfenhöhe von EUR 5.000 können die Anträge durch den Steuerpflichtigen selbst eingebracht werden
- Ab einer Beihilfenhöhe von EUR 5.000 sind die Anträge durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter zu stellen. Der Berufsvertreter hat die Höhe des Umsatzausfalls und die Plausibilität des Umsatzzusammenhangs zu direkt betroffenen Unternehmen zu bestätigen.
- Sofern der Umsatzzusammenhang mit direkt betroffenen Unternehmen höher als in 2019 angesetzt wird, ist vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter einerseits der Anteil der begünstigten Umsätze und andererseits die Vergleichbarkeit des Unternehmens nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse zu bestätigen.
- Wechselwirkung mit Fixkostenzuschuss und Verlustersatz: Ein Lockdown-Umsatzersatz II darf nur für Zeiträume beansprucht werden, in denen kein Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz beantragt wurde. Wurde vor der Kundmachung der Richtlinie zum Lockdown-Umsatzersatz II ein Fixkostenzuschuss bzw. ein Verlustersatz beantragt, darf jedoch der Lockdown- Umsatzersatz II beantragt werden, sofern eine Rückzahlung der anderen Förderungen für die betroffenen Betrachtungszeiträume erfolgt.
Übersicht Förderinstrumente
Wesentliche Förderungen aus dem Corona-Hilfs-Fonds im Überblick:
Sie haben noch Fragen? Unsere Expertin Gerda Leimer unterstützt Sie gerne.
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