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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzrückgang zum jeweiligen Vergleichsmonat (3/2019 bis 2/2020) hat, kann für die Zeiträume vom November 2020 bis Juni 2021 einen Ausfallsbonus beantragen. Der eigentliche Bonus beträgt 15% des Umsatzrückgangs und maximal EUR 30.000 pro Monat. Für März und April beträgt der Bonus 30% bzw. maximal EUR 50.000 pro Monat.
Der Ausfallsbonus 1 soll bis 30. September 2021 verlängert werden, wobei aber der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 wegfallen soll, da letzterer nicht über den 30.06.2021 hinaus verlängert werden soll. Der Ausfallsbonus 1 soll ab 01. Juli 2021 nur mehr ab einem Umsatzrückgang von zumindest 50% zustehen. Die Ersatzrate soll ab 01.07.2021 nicht mehr pauschal 15 % betragen, sondern den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden und auf dem branchenspezifischen Rohertrag (10%, 20%, 30% oder 40%) basieren. Gedeckelt ist der Ausfallsbonus 1 bei EUR 80.000 pro Monat. Weiters soll es eine gemeinsame Deckelung mit der Kurzarbeit geben. Der Ausfallsbonus 1 und die Kurzarbeit sollen max. den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.
Wir informieren Sie, sobald die rechtlichen Grundlagen für die Adaptierungen beschlossen sind.
Klarstellend ist festzuhalten, dass der Ausfallsbonus 1 unter eine gemeinsame Gesamtdeckung mit Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Umsatzersatz in Höhe von EUR 1,8 Mio fällt.
• Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
• Operative Tätigkeit in Österreich (gewerbliche oder selbständige Einkünfte iS EStG)
• Umsatzausfall von mindestens 40%
- Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
- Beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors
- Unternehmen im alleinigen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen sowie Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen, die einen Eigendeckungsgrad von weniger als 75 % haben
- Non-Profit-Organisationen im Sinne §§ 34 bis 47 BAO sowie nachgelagerte Unternehmen sowie Unternehmen, die Zahlungen aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds beziehen
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die im Betrachtungszeitraum mehr als 3% der Mitarbeiter (gerechnet in Vollzeitäquivalenten) gekündigt haben, statt Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen
- Diverse Ausschlussgründe für steuerliches Fehlverhalten
- Antragsteller, die nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig sind
- Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1.11.2020 noch keine Umsätze erzielt haben
- Der Ausfallsbonus beträgt grundsätzlich 30% des Umsatzausfalls des jeweiligen Betrachtungszeitraums gegenüber dem Vergleichszeitraum. Von den 30% entfallen 15% auf den nicht rückzahlbaren Bonus und weitere 15% stellen einen Vorschuss auf den FKZ1800k dar. Für die Monate März und April können insgesamt 45% (30% Bonus + 15% Vorschuss auf den FKZ1800k) des Umsatzausfalles im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.
- Sowohl Bonus als auch Vorschuss auf den FKZ1800k sind mit jeweils EUR 30.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Für März und April wurde der Deckel für den Bonus auf EUR 50.000 erhöht.
- Betrachtungszeitraum ist das Kalendermonat, wobei der frühestmögliche Betrachtungszeitraum der November 2020 ist und der letztmögliche Zeitraum Juni 2021.
- Vergleichszeitraum umfasst März 2019 bis Februar 2020
- Für Zeiträume, in denen ein Umsatzersatz oder ein Verlustersatz beantragt wurde, darf kein Ausfallsbonus beantragt werden.
- Der Ausfallsbonus wird durch die Finanzverwaltung automatisch auf Basis folgender Grundlagen und auch in der genannten Reihenfolge berechnet:
- Umsätze gemäß Umsatzsteuervoranmeldungen
- Umsätze gemäß Umsatzsteuerjahreserklärungen (dividiert durch 12)
- Umsatzerlöse gemäß Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer- -oder Feststellungserklärung
- Umsätze gemäß Umsatzsteuervoranmeldungen dividiert durch die Anzahl der Monate seit der erstmaligen Meldung (bei neu gegründeten Unternehmen)
- Vergleichsumsätze sind in folgenden Fällen nicht durch die Finanzverwaltung zu berechnen, sondern durch den Antragssteller zu übermitteln, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:
- im Vergleichszeitraum Umsätze iZm dem Verkauf eines oder mehrerer Grundstücke erzielt wurden (sofern dies ein Hilfsgeschäft darstellt) bzw. nicht der operativen Geschäftstätigkeit zurechenbare Umsätze enthalten sind;
- es sich um Unternehmen handelt, die nach dem 31. Dezember 2018 gegründet wurden und bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine rechtskräftig veranlagte Umsatzsteuer-Jahreserklärung oder rechtskräftig veranlagte bzw. festgestellte Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung sowie keine Monats- oder Quartals-UVA bis zum Ende des 3. Quartals 2020 vorliegt (als Vergleichsumsätze ist sodann die Summe der Umsätze im Zeitraum vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31. Oktober 2020 dividiert durch die Anzahl der Monate vom Monat der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31. Oktober 2020 anzugeben);
- Umsätze iZm Reiseleistungen und Differenzbesteuerung, die gemäß UStG nicht steuerbar sind, jedoch als Umsätze in der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung enthalten sind
- Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos: Als Vergleichsumsätze sind die Bruttospieleinnahmen bekannt zu geben
- Änderung des Umfangs des Unternehmens im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum (z.B. durch Erwerb oder Verkauf eines (Teil-)Betriebes). Kommt es durch eine Umfangsänderung zu einer Erhöhung des Ausfallsbonus, sind durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter die Sachmäßigkeit der Daten, die wirtschaftliche Begründung sowie der unwiderrufliche Verzicht des Rechtsvorgängers auf einen Ausfallsbonus zu bestätigen;
- Unternehmen, die an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) oder an einer atypisch stillen Gesellschaft beteiligt sind: Die Vergleichsumsätze sind sodann nach den Vorschriften des UStG bzw. anhand des Umsatzanteils, der auf den Geschäftsanteil an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehungsweise auf die Beteiligung an der atypisch stillen Gesellschaft entfällt, zu ermitteln.
- Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich über die COFAG.
- Kein Rechtsanspruch, allerdings Abweisung unter Angabe einer Begründung.
- Beantragung über Finanzonline erfolgt monatsweise jeweils ab dem 16. des Folgemonats bzw. spätestens bis zum 15. des drittfolgenden Monats. Für die Monate November und Dezember gilt dieselbe Antragsfrist wie für den Jänner.
- Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst gestellt werden.
- Eine Überprüfung des tatsächlichen Umsatzrückgangs erfolgt im Nachhinein durch Steuerberater/Bilanzbuchhalter/Wirtschaftsprüfer bei der Abgabe des Fixkostenzuschusses (FKZ1800k)
- Für Monate, für die ein Umsatzersatz beantragt wurde, darf kein Ausgleichsbonus beantragt werden.
Berechnungsbeispiele
Übersicht Förderinstrumente
Wesentliche Förderungen aus dem Corona-Hilfs-Fonds im Überblick:
Weitere Artikel zum Thema
Die Corona-Hilfsmaßnahmen Verlustersatz, Fixkostenzuschüsse, Umsatzersatz und Ausfallbonus im Überblick:Januar 2021
Umsatzersatz indirekt betroffene Unternehmen
Erste Details
Auch für indirekt betroffenen Unternehmen wird es Bundesministerium für Finanzen einen Umsatzersatz für den Zeitraum November und Dezember 2020 geben.
Mehr erfahrenDezember 2020
Verlustersatz
Anspruchsberechtigung, Ermittlung, Abwicklung/Auszahlung
Als weiteres Förderinstrument zur Abfederung der Konsequenzen aus der 2. COVID-Welle wurde am 16.12.2020 die Verordnung samt Richtlinie zum sogenannten Verlustersatz rechtswirksam. Im Falle eines Umsatzrückgangs von zumindest 30% kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Zeitraum vom 16.09.2020 bis 30.06.2021 ein Ersatz für den aufgelaufenen Verlust bis maximal EUR 3.000.000,00 pro Unternehmen beantragt werden.
Mehr erfahrenDezember 2020
Lockdown-Umsatzersatz Dezember
Anspruch, Höhe, Abwicklung
Unternehmen, die ab dem 7.12.2020 direkt durch Schließungen/Betretungsverbote betroffen sind und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind, haben ab dem 7.12.2020 bis längstens 31.12.2020 Anspruch auf einen Umsatzersatz („Umsatzersatz Dezember“).
Mehr erfahrenNovember 2020
Lockdown-Umsatzersatz November
Anspruch, Höhe, Abwicklung
Neben Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie bekommen im November bis 6. Dezember 2020 Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister einen Umsatzersatz für die Zeitspanne, in der sie ihren Betrieb geschlossen halten müssen.
Mehr erfahrenNovember 2020
Fixkosten zuschüsse
Alles zu Phase I und II
Nach langer Verzögerung wurde nun die Richtlinie für den Fixkostenzuschuss für die Phase II rechtswirksam.
Mehr erfahren