Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten kommenden Termine von Juni bis Juli 2021.
Inhalt

15.06.2021: Ausfallsbonus

  • letzte Möglichkeit zur Antragstellung für den Ausfallsbonus März 2021
Corona-Hilfsmaßnahmen im Überblick
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30.06.2021: Ratenzahlung, Umsatzersatz II, FKZ, Verlustersatz, Überbrückungsfinanzierung

  • Antrag Phase 1 COVID-19-Ratenzahlungskonzept: Mit 30. Juni 2021 laufen die COVID-19-bedingten Abgabenstundungen aus. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, kommt im Anschluss ein Ratenzahlungsmodell zur Anwendung. Der Ratenzahlungsantrag kann zwischen dem 10.06.2021 und dem 30.06.2021 gestellt werden.
COVID-19-Ratenzahlungsmodell ab 30. Juni 2021
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  • Antrag Umsatzersatz II (für indirekt Betroffene): Bis spätestens 30.06.2021 muss der Antrag für November und Dezember 2020 via FinanzOnline eingebracht werden.
  • Antrag FKZ 800.000 bzw. Verlustersatz jeweils 1. Tranche: Bis spätestens 30.06.2021 muss der Antrag betreffend der ersten Tranche des FKZ 800.000 bzw. des Verlustersatzes gestellt werden. Es ist aber auch möglich, die Auszahlung des gesamten FKZ 800.000 bzw. des Verlustersatzes erst im Rahmen der 2. Tranche bis 31.12.2021 zu beantragen.
  • Antrag für Überbrückungsfinanzierung und Lockdown-Kompensation für selbstständige Künstler (2020 und 2021): Bis spätestens 30.06.2021 müssen die entsprechenden Anträge eingebracht werden.

 

01.07.2021: E-Commerce-Paket, KUA Phase V

  • Ab 01.07.2021 tritt das E-Commerce-Paket in Kraft. Mit der Abschaffung der Lieferschwelle im ig Versandhandel, dem Wegfall der EUSt-Befreiung für Kleinsendungen unter EUR 22 und der fiktiven Steuerschuldnerschaft für elektronische Plattformen müssen Unternehmen ab 01.07.2021 die ig Versandhandelsumsätze und ig Dienstleistungen über den erweiterten EU-One-Stop-Shop-Zugang (EU-OSS) erklären und bezahlen. Die Antragstellung für eine Registrierung zum EU-OSS kann seit 01.04.2021 elektronisch über FinanzOnline erfolgen.
TVA E-commerce
E-Commerce-Paket: Umsatzsteuerliche Neuerungen ab 01.07.2021
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  • für das Kurzarbeitsmodell ab 01.07.2021 gelten neue Regelungen. Künftig werden zwei verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Verfügung stehen.
Erste Details zur Kurzarbeit Phase V
Erste Details zur Kurzarbeit Phase V
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Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter, Gerda Leimer, Claudia Modarressy und Christoph Schmidl unterstützen Sie gerne.