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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
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Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
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Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
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Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
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Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Gemäß Informationen von Eurostat arbeiteten bereits vor Beginn der COVID-19-Pandemie bis zu 10 % aller erwerbstätigen ÖsterreicherInnen im Home-Office. Im europäischen Vergleich lagen auf den Spitzenplätzen Dänemark, Russland und Luxemburg knapp vor Österreich.
Die Corona-Krise agiert(e) nun als Turbo in Sachen Telearbeit. In Italien beschäftigt seit Beginn der COVID-19-Pandemie jeder zweite Betrieb seine MitarbeiterInnen im Rahmen des sog. „Smart Workings“ von zu Hause aus. In anderen Ländern, wie Portugal, ist Home-Office, überall dort, wo es möglich ist, sogar Pflicht.
Home-Office in Österreich
In Österreich arbeiten seit März 2020 letzten Jahres über 40 % aller DienstnehmerInnen –zumindest zeitweilig – von zu Hause aus. Durch die stark gestiegene Home-Office-Nutzung treten allerdings zahlreiche Aspekte und Problemstellungen stärker in den Vordergrund, woraus sich automatisch ein höherer Regelungsbedarf zwischen DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen ergibt. Dabei müssen die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien von Beginn an klarer und verbindlicher im Rahmen der bestehenden Rechtslage vereinbart werden, als dies bisher – imbesten Fall mit provisorischen (Not-)Lösungen – in der andauernden Corona-Krise passiert ist.
Von verschiedenen Körperschaften wurde beispielsweise die Rechtsansicht vertreten, dass eine Vereinbarung über die Einräumung einer Home-Office-Nutzung nicht zwingend vorliegen musste.
In vielen Dienstverträgen findet sich andererseits eine sog. „Versetzungsklausel“ die besagt, dass der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderen Arbeitsorten die Arbeit verrichten soll. Für die aktuell vermehrt notwendige Home-Office-Nutzung konnte man sich möglicherweise auf diese Regelung im Dienstvertrag berufen – dennoch wird es künftig sinnvoll sein, bei längerfristiger Einräumung einer Home-Office-Nutzung eine entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarung zu treffen.
Die Wirtschaftskammer bietet zum Beispiel eine Home-Office-Mustervereinbarung mit den wichtigsten Eckpunkten, die demnach schriftlich festgehalten werden sollten:
Arbeitsort
Für den Arbeitgeber muss gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die ihm zugeteilten Tätigkeiten in höchster Qualität und ohne grobe Einflüsse ausführen kann. Daher bedarf es einer Klarstellung über den Ort der Arbeitsausübung. Dafür kann als Arbeitsplatz z. B. der Haupt- bzw. Nebenwohnsitz der ArbeitnehmerInnen (oder deren Partner) definiert werden, aber niemals der Urlaubsort.
Arbeitszeit
Die Arbeit im Home-Office stellt reguläre Arbeitszeit dar, die auch der Aufzeichnungspflicht unterliegt.
Arbeitszeitgesetz
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Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, sind ausschließlich Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen.
An Home-Office-Tagen gilt idR der Wohnsitz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin als vereinbarter Arbeitsplatz. Wird eine Fahrt zur Betriebsstätte seitens des Arbeitgebers angeordnet, handelt es sich um eine Dienstreise. Zu beachten ist, dass die Wegzeit zur Betriebsstätte Arbeitszeit darstellt und der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zumindest Anspruch auf das amtliche Kilometergeld hat.
Bereitstellung Arbeitsmittel und Aufwandsersatz
Eine klare gesetzliche Regelung dazu gibt es bisher nicht, jedoch erfolgte kürzlich vom Ministerrat eine Pressemitteilung, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z. B. Laptop) durch den Arbeitgeber keinen steuerpflichtigen Sachbezug in der Personalverrechnung auslöst.
Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, seinen ArbeitnehmerInnen Büroaustattung, wie Schreibtische bzw. Stühle zur Verfügung zu stellen. Dennoch gibt es seitens der AUVA eine Informationsbroschüre, in der wertvolle Tipps enthalten sind, wie ein Telearbeitsplatz ausgestattet werden sollte.
Der aktuelle Finanzminister Gernot Blümel gab zuletzt bekannt, dass Zahlungen an den Dienstnehmer zur Deckung der Mehrkosten, die dem Beschäftigten im Home-Office entstehen, bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein sollen.
Außerdem soll Beschäftigten zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, auch in diesem Zusammenhang andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten im Rahmen der eigenen Steuererklärung absetzen zu können (z. B. ergonomisch geeignetes Mobiliar).
Diese Werbungskosten-Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 (und somit auch rückwirkend für das ganze Jahr 2020) gelten. Dem Fiskus würden nach Einführung dieser Steuererleichterungen nach aktueller Prognose Steuereinnahmen von ca. 150 Mio. Euro pro Jahr entgehen, die Gesetzwerdung steht noch aus.
Datenschutz bzw. Datensicherheit
Es wird ausdrücklich empfohlen, dass in jede Home-Office-Vereinbarung ein Passus zur verpflichtenden Einhaltung der betrieblichen Datenschutzstandards durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin enthalten sein sollte.
Die Datenschutzbehörde der Republik Österreich veröffentlichte dazu bereits eine Handlungsempfehlung.
Beendigungsmöglichkeiten
Sinnvoll ist weiters, in der Vereinbarung eine Befristung bzw. eine Kündigungsmöglichkeit der Home-Office-Nutzung vorzusehen. Dazu kann sowohl jederzeitige Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer Frist vereinbart werden, als auch auf die aktuelle Gesundheitslage abgestellt werden (siehe dazu Muster WKO) Die Telearbeit endet mit der Aufforderung durch den Arbeitgeber, die Arbeitsleistung an der betrieblichen Arbeitsstätte zu erbringen. Diese Aufforderung wird an den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin spätestens dann ergehen, wenn die schrittweise, teilweise oder gänzliche Aufhebung der COVID-19-Maßnahmen erfolgt.).
Arbeitsunfall
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Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.
Gem. Ausführungen der AUVA besteht grundsätzlich der Versicherungsschutz während der Zeit der Telearbeit im Home-Office. Bei einer betrieblichen Tätigkeit außerhalb der Erreichbarkeitszeit im Home-Office ist ebenfalls Unfallversicherungsschutz gegeben. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet.
Pendlerpauschale
Das Pendlerpauschale steht bis inkl. 31. März 2021 weiterhin in voller Höhe zu, auch, wenn Strecke Wohnung – Arbeitsstätte aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag wegen Home-Office-Nutzung zurückgelegt wird.
Sie benötigen arbeitsrechtliche Beratung zum Thema „Telearbeit“, kompetente Unterstützung bei der Erstellung einer Home-Office-Vereinbarung oder haben Fragen zum Artikel? Unser Experte Michael Koehler steht Ihnen gerne zur Verfügung.

