Das Finanzamt für Großbetriebe hat vor Kurzem seine telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt und ist nun ausschließlich zwischen 07:30 und 12:00 Uhr erreichbar. Die bisherige Erreichbarkeit des Finanzamts Österreich bleibt unverändert.
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Neue Erreichbarkeit: Finanzamt für Großbetriebe informiert
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Fristen zur Übermittlung der Mitteilungen nach §§ 109a und 109b EStG
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Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sind verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Zahlungen zu melden. Dies betrifft Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses sowie gewisse Auslandszahlungen. Die Mitteilungen müssen grundsätzlich elektronisch bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres übermittelt werden.
Steuervorteile für Investitionen: Erhöhung des Investitionsfreibetrags
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Der Nationalrat hat im Oktober 2025 eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags beschlossen. Von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 gelten erhöhte Sätze: 20 % für allgemeine und 22% für ökologische Investitionen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.