Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
Die gesamte Automobilindustrie steht vor großen Veränderungen. Technologische Innovationen, sich ändernde Geschäftsmodelle und (industrie-)politische Regularien vor allem im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit führen dazu, dass Automobilhersteller erhebliche strategische, operative und finanzielle Anstrengungen unternehmen müssen, um die Herausforderungen zu bewältigen.
Unser Artikel "COVID-19 Hedge Accounting Insights" gibt einen Einblick in die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, unterstützt bei der Frage, inwieweit abgesicherte Zahlungsströme noch hochwahrscheinlich sind und stellt dar, was Unternehmen tun sollten, wenn dies nicht mehr der Fall ist.
Unternehmenszusammenschlüsse können grundlegende Auswirkungen auf Geschäftstätigkeit, Ressourcen und Strategien des Erwerbers haben. IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" ist einer der am häufigsten zitierten Standards, der die Anforderungen für diese in der Praxis anspruchsvollen Transaktionen enthält.
Die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ändern sich jedes Jahr. Es werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen veröffentlicht, die sich auf die künftige Finanzberichterstattung von Unternehmen auswirken. Unser Leitfaden "Navigating the Changes to International Reporting Standards" soll Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen der IFRS geben. Er umfasst sowohl neue Standards und Interpretationen als auch Änderungen von bestehenden Standards.
Jahresabschlüsse werden für die Kommunikation mit Investoren und anderen Stakeholdern immer eine wichtige Bedeutung haben. Aber wie effektiv sind sie, um Ihren Adressaten den Einfluss der globalen COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen zu erläutern? Während der Schwerpunkt der letzten drei Jahre darauf lag, die Auswirkungen neuer Standards zu Umsatzerlösen, Finanzinstrumenten und Leasing zu erläutern, werden die Leser des heurigen Abschlusses wissen wollen, wie die Pandemie das Geschäft an sich verändert hat
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gaben im Jahr 2020 vielfach Anlass zur Durchführung von Impairmenttests um die Werthaltigkeit der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte zu überprüfen. Für den Abschlussstichtag ist zumindest zu unter-suchen, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen, sofern nicht ohnehin ein verpflichtender Impairmenttest durch-zuführen ist.
Die globale Corona-Pandemie hat wirtschaftliche Veränderungen gebracht, die viele berichterstattende Unternehmen bisher nicht in Betracht ziehen mussten. Eine davon ist die Fähigkeit, Kredite zurückzahlen zu können.
Wir von Grant Thornton Austria möchten uns bei allen GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020 bedanken. Bitte beachten Sie unsere Öffnunsgzeiten zwischen den Jahren: von 28.12. bis 30.12.2020 ist unser Empfang in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Grant Thornton Austria Gruppe in ein modernes Kompetenzzentrum am Hauptbahnhof übersiedelt. Ab 9. Dezember 2020 sind wir an unserem neuen Standort im QBC am Wiener Hauptbahnhof für Sie da.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
Die Gewährung von Miet-Incentives ist ein gebräuchliches Mittel, um Mieter dazu zu bewegen, einen Mietvertrag abzuschließen und so den Leerstand zu verringern. Abhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen Vermieter und Mieter können solche Anreize in unterschiedlicher Form gewährt werden.
Die Interpretation IFRIC 23 "Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragssteuern" tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRIC 23 verlangt, dass Unternehmen Ertragsteuerrisiken bilanzieren, wenn sie es als wahrscheinlich ansehen, dass diese im Zuge einer Prüfung durch die Steuerbehörden schlagend werden würden. Darüber hinaus sind allenfalls Erläuterungen im Anhang erforderlich, die sich nach IAS 37 richten.
Die Auswirkungen von COVID-19 werden erhebliche Auswirkungen auf die Annahme haben, dass das Unternehmen fähig sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (going-concern Prämisse). Unternehmen, die noch im letzten Jahr unter dieser Annahme bilanziert haben, können unter den geänderten Rahmenbedingungen diese möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten. In vielen Fällen wird die Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein bzw. auf Basis von Einschätzungen erfolgen. Diese sind im Abschluss zu erläutern.
Die Beeinträchtigungen durch die COVID-19 Krise werden in vielen Fällen Triggering Events iSd IAS 36 darstellen, wodurch Firmenwerte, andere immaterielle Vermögenswerte oder Sachanlagen einem au-ßertourlichen Impairment Test zu unterziehen sind. Gemäß dem neue Leasing Standard IFRS 16 müs-sen Leasingnehmer ab dem Geschäftsjahr 2019 (mit wenigen Ausnahmen) ein Nutzungsrecht („Right-of-Use-Asset“) bilanzieren, dessen Werthaltigkeit auch nach den Bestimmungen des IAS 36 zu überprüfen ist.