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Blog.Umsatzsteuer

Update: Umsatzsteuerbefreiung für Atemschutzmasken

Mag. Claudia Modarressy Mag. Claudia Modarressy

Der Nationalrat hat am 16.12.2021 beschlossen, die Steuerbefreiung für die Lieferung bzw. den innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken bis 30.06.2022 zu verlängern.

Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von allen Schutzmasken (aus Positionen 6307 90 10, 6307 90 98, 4818 90 10 und 4818 90 90 der Kombinierten Nomenklatur) sind derzeit von der Umsatzsteuer vollständig befreit.

Der Umsatzsteuersatz für Schutzmasken wurde im Jänner 2021 von 20 % auf 0 % gesenkt. Dies gilt nun weiterhin für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe, die nach dem 22.01.2021 und vor dem 01.07.2022 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. 

Um eine nachträgliche Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen zu vermeiden, kann der 0% Satz seit 23. Jänner 2021 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden.

Sie haben noch Fragen? Unsere ExpertInnen Claudia Modarressy und Christian Weber unterstützen Sie gerne.