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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die beschlossenen Neuerungen, die „arbeitnehmende Menschen entlasten, umweltfreundliches Verhalten belohnen und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken“ sollen. In Anlehnung an diese Aussage des ehemaligen Finanzministers haben wir die Maßnahmen in „soziale“, „ökologische“ und „wirtschaftspolitische“ Maßnahmen kategorisiert.
1. „Soziale“ Maßnahmen
Weitere Senkung der Einkommensteuer für mittlere Einkommensteile
Einkommen bis EUR 11.000 pro Jahr bleibt in Österreich prinzipiell unbesteuert. Der Steuergesetzgeber betrachtet diesen Betrag als das „Existenzminimum“. Der progressive Einkommensteuertarif startet somit bei Einkommensteilen über EUR 11.000 pro Jahr. Die erste Tarifstufe wurde bereits ab 2020 auf 20% reduziert (davor: 25%).
Nun wird die zweite Tarifstufe von 35% auf 30% (ab Juli 2022) gesenkt werden (Nettoentlastung maximal EUR 650). Diese unterjährige Entlastung wird derart umgesetzt, als es im Jahr 2022 einen Mischsteuersatz von 32,5% geben wird. Dieser ist aufgrund einer Übergangsregelung für Lohnzahlungszeiträume ab Juli 2022 anzuwenden. Auf Lohnzahlungszeiträume von Jänner bis Juni 2022 ist zunächst noch der Steuersatz von 35% anzuwenden, allerdings hat eine verpflichtende Aufrollung mit dem Steuersatz von 32,5% bis spätestens 30. September 2022 stattzufinden.
Die dritte Tarifstufe wird ferner von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt werden (Nettoentlastung maximal EUR 580). Auch hier erfolgt die Umsetzung durch eine Übergangsregelung mit einem Mischsteuersatz von 41%, analog zur zweiten Tarifstufe.
Die Bundesregierung wirbt bei der Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe damit, dass vor allem mittlere Einkommen entlastet werden sollen. Es ist allerdings festzuhalten, dass insbesondere jene Personen davon profitieren, die Einkommen über EUR 60.000 pro Jahr erzielen und damit in den vollen Genuss der Steuersatzreduktion in der dritten Tarifstufe kommen.
Entlastungen für Familien
Der Familienbonus Plus beträgt derzeit jährlich bis zu EUR 1.500 pro Kind. Dieser wird ab Juli 2022 überraschend auf bis zu EUR 2.000 pro Kind angehoben werden.
Außerdem wird der Kindermehrbetrag für geringverdienende Alleinerzieher (Einkommen bis EUR 12.000) schrittweise von bisher EUR 250 auf EUR 450 (ab 2023) erhöht werden. Neu ist hier ebenfalls, dass auch jene Familien bezugsberechtigt sein werden, bei denen beide Partner arbeiten und jeweils zwischen EUR 6.000 und EUR 12.000 pro Jahr verdienen.
Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen
Ursprünglich war geplant, dass Personen mit geringem Einkommen ab Juli 2022 eine weitere Entlastung durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 Prozentpunkte erfahren. Nach Kritik der Krankenkassen wird die Stärkung der Geringverdiener jedoch über eine Erhöhung des bereits bestehenden Sozialversicherungsbonus („Negativsteuer“) von bisher maximal EUR 400 auf maximal EUR 650 realisiert.
Regionaler Klimabonus
Der CO2-Preis wird als „regionaler Klimabonus“ an die Bevölkerung zurückfließen. Dabei wird es vier Stufen geben, je nach Wohnsitz wird er EUR 100, EUR 133, EUR 167 oder EUR 200 pro Jahr betragen. Für Kinder ist jeweils die Hälfte dieser Beträge vorgesehen. Diese Basiswerte werden in den darauffolgenden Jahren weiter steigen. Obwohl der CO2-Preis erst Mitte des Jahres 2022 eingeführt wird, wird der regionale Klimabonus im Jahr 2022 bereits zur Gänze ausbezahlt werden.
Die Klassifizierung wurde von der Statistik Austria im Auftrag der Bundesregierung erstellt. Dabei wurde abgestuft: je besser der öffentliche Personenverkehr in einer Gemeinde ausgebaut ist, desto geringer ist der regionale Klimabonus. So bekommen die Bewohner Wiens als einzige Gemeinde Österreichs (eine Aufteilung in Bezirke wurde dabei nicht vorgenommen) „nur“ den geringsten regionalen Klimabonus von EUR 100 pro Jahr.
2. „Ökologische“ Maßnahmen
CO2-Preis
Ab Juli 2022 wird in Österreich die „CO2-Steuer“ – der Hauptgrund für die Bezeichnung der Steuerreform als „öko-sozial“ – eingeführt. Dabei wird der „Einstiegspreis“ EUR 30 pro Tonne Kohlendioxid-Emissionen betragen. Das entspricht etwa einer Verteuerung von Treibstoff um ca. 8 Cent pro Liter. Der CO2-Preis wird sich folglich stufenweise bis 2025 auf EUR 55 fast verdoppeln. Ergänzend wird ab 2023 der CO2-Preis um einen symmetrischen Preisstabilisierungsmechanismus erweitert. Der CO2-Preis wird demnach angepasst werden, falls die Energiepreise deutlich steigen oder fallen (+/-12,5%). Durch den Preisstabilisierungsmechanismus soll eine Abfederung schwankender Energiepreise erreicht werden.
Ab dem Jahr 2026 soll die CO2-Bepreisung durch eine Überführung in den EU-weiten CO2-Emissionshandel, für die bisher noch nicht im Zertifikatehandel erfassten Bereiche, ersetzen werden.
Eine Verlagerung von emissionsintensiver Industrie in Drittländer mit weniger strengen Emissionsauflagen („Carbon Leakage“) wäre aufgrund dieser Maßnahmen zu befürchten. Um „Carbon Leakage“ zu vermeiden, wird es eine Kompensation für emissionsintensive Branchen geben, die in starkem internationalen Wettbewerb stehen. Für Unternehmen, die besonders hart von der Einführung der CO2-Bepreisung betroffen sind, wird eine spezielle Härtefallregelung implementiert.
Sauber-Heizen-Offensive
Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Energie sieht die Steuerreform ein Budget von insgesamt EUR 500 Mio für folgende Bereiche vor:
- Raus aus Öl und Gas
- Steuerliche Anreize in Form einer Sonderausgabe für „Heizkesseltausch“ und thermische Sanierung
- Heizkesseltausch für Einkommensschwache
- Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau
3. „Wirtschaftspolitische“ Maßnahmen
Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Eine weitere beschlossene Maßnahme ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer. Der lineare Steuersatz von derzeit 25% für Körperschaften wird im Jahr 2023 auf 24% und im Jahr 2024 auf 23% gesenkt werden. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist zu begrüßen, dass damit eine Annäherung des Körperschaftsteuersatz an den EU-Durchschnitt erreicht wird.
Anhebung der GWG-Grenze
Geringwertige Wirtschaftsgüter („GWG“) sind Anlagegüter, die dem Unternehmen länger als ein Jahr zur Verfügung stehen und somit grundsätzlich aktiviert und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssten. Der steuermindernde Effekt ergibt sich dadurch nur verteilt auf die Laufzeit. Aufgrund der geringen Höhe der Anschaffungskosten dürfen sie jedoch als GWG eingestuft und sofort im Jahr der Inbetriebnahme zur Gänze steuerlich abgeschrieben werden. Neben dem steuerschonenden Effekt erspart sich der Unternehmer den Verwaltungsaufwand für die Beurteilung der Nutzungsdauer und die laufende Erfassung im Anlagenverzeichnis.
Die Grenze für GWG wurde bereits von EUR 400 (netto) auf EUR 800 erhöht. Nun wurde eine weitere Erhöhung auf EUR 1.000 beschlossen. Somit werden die Möglichkeiten ausgeweitet, Investitionen in sofort abschreibungsfähige (und somit sofort steuermindernde) Wirtschaftsgüter zu tätigen. Die neue GWG-Grenze wird ab 1. Jänner 2023 gelten.
Mitarbeiterbeteiligungsmodell
Als zusätzliche Maßnahme zur Stärkung der Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort wird ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt, mit dem Arbeitnehmer mit bis zu EUR 3.000 pro Jahr steuerfrei am Gewinn ihres Arbeitgebers partizipieren können. Die Steuerbefreiung gilt für die Lohnsteuer, die ausbezahlten Beträge sind jedoch DB-, DZ- und KommSt-pflichtig. Es ist geplant, die Maßnahme rückwirkend für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2022 einzuführen.
Befreiung von der Eigenstromsteuer
Ab 1. Juli 2022 wird die Elektrizitätsabgabe für selbst hergestellte und verbrauchte elektrische Energie, soweit sie aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, nicht mehr eingehoben. Die bisherige Deckelung der Steuerbefreiung von 25.000 kWh jährlich wird, wie auch schon für Energie aus Photovoltaikanlagen, entfallen. Begünstigt sollen davon künftig z. B. Kleinwasserkraftwerke, Biogas und Windenergie werden.
Ökologischer Investitionsfreibetrag
Es wird ein (ökologischer) Investitionsfreibetrag eingeführt, um Anreize für (ökologische) Unternehmensinvestitionen zu schaffen. Damit sollen Investitionen von Unternehmen in klimafreundliche Maßnahmen angekurbelt werden. Es wird sich dabei um eine zusätzliche Betriebsausgabe handeln, die von der Investitionssumme bemessen wird und zusätzlich zur Abschreibung des Wirtschaftsgutes gewährt wird. Der bereits bestehende investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bleibt davon unberührt.
Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag für natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, ist das Pendant zur steuerlichen Begünstigung des 13. und 14. Gehalts für Arbeitnehmer. Der Gewinnfreibetrag teilt sich einerseits auf in einen Grundfreibetrag von 13% für steuerliche Gewinne bis EUR 30.000 pro Jahr und kann bedingungslos in Anspruch genommen werden.
Andererseits gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für Gewinne über EUR 30.000 pro Jahr, wobei die Berechnung gestaffelt erfolgt und eine Deckelung besteht. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur in jenem Ausmaß zu, in dem im betreffenden Wirtschaftsjahr in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wurde.
Die bisherige Grundfreibetragsgrenze von 13% wird nun ab dem Jahr 2022 auf 15% erhöht. Es können somit bis zu EUR 4.500 ohne Investitionserfordernis als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
4. Weitere Maßnahmen
Darüber hinaus wurden diverse weitere Maßnahmen beschlossen:
- eine gesetzliche Klarstellung bei der Besteuerung von Kryptowährungen
- eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums beim Mietkaufmodell von 20 auf 10 Jahre
- sowie diverse Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich der CO2-Bepreisung betreffend Land- und Forstwirtschaft.


CO2-Bepreisung – Theoretische Hintergründe, empirische Wirkungen und technische Umsetzung in Österreich
Haben Sie noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter, Helena Bergthaler und Matthias Jancura helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde in diesem Artikel bei geschlechtsspezifischen Begriffen die männliche Variante gewählt. Diese umfasst jedoch alle Geschlechter.