Ausfallsbonus 3
Corona-HilfsmassnahmenDer Ausfallsbonus 3 steht im Zeitraum November 2021 bis März 2022 zur Verfügung.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von zumindest 50% nachweisen können.
Der Bonus berechnet sich aus der Höhe des Umsatzrückgangs (jeweiliges Monat in 2021 im Vergleich zum jeweiligen Monat in 2019) multipliziert mit einer branchenspezifischen Ersatzrate, die zwischen 10% und 40% liegt. Hier finden Sie eine Übersicht über die Ersatzraten:
Branchenspezifische Ersatzraten [PDF: 848 KB]
Gedeckelt ist der Ausfallsbonus 2 mit EUR 80.000 pro Monat. Außerdem ist die Höhe des Ausfallsbonus 2 insofern beschränkt, dass der Ausfallsbonus 2 und die auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen nicht den Umsatz im Vergleichszeitraum übersteigen dürfen. Der Ausfallsbonus 2 fällt unter eine gemeinsame Gesamtdeckung mit dem Fixkostenzuschuss 800.000, dem Umsatzersatz sowie dem Ausfallsbonus in Höhe von EUR 1,8 Mio.
Der Ausfallsbonus 2 kann jeweils ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats und bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden.
Bei Fragen unterstützt Sie unsere Expertin Gerda Leimer gerne.
Der Ausfallsbonus 3 steht im Zeitraum November 2021 bis März 2022 zur Verfügung.
Kürzlich wurde die Antragsfrist für die Beantragung des FKZ800k von 31. Dezember 2021 auf 31. März 2022 verlängert.